Das Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung (Ziel 16 oder SDG 16) befasst sich mit "Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen" und ist eines der 17 von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sein offizieller Wortlaut lautet "Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung, Zugang zur Justiz für alle und Aufbau effektiver, rechenschaftspflichtiger und integrativer Institutionen auf allen Ebenen. " Das Ziel sieht 12 Unterziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele werden anhand von 23 Indikatoren gemessen.

Die einzelnen Ziele lauten:

16.1: Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

16.3: Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten

16.4: Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen

16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren

16.6: Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.7: Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

16.8: Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken

16.9: Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

16.a: Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern

16.b: Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen [1]

Einzelnachweise

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  1. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [1]