Als Vergütungslage wird die letzte Schweißraupe der Decklagenschweißung bei Schweißarbeiten bezeichnet. Diese muss mittig zur Decklage geschweißt werden, damit das darunterliegende Schweißgut durch diese angelassen bzw. vergütet wird. Daher der Name „Vergütungslage“.

Speziell bei hochfesten Feinkornbaustählen wird hierdurch ein homogeneres Gefüge erreicht um die Festigkeit der Schweißnaht die des Grundwerkstoffes anzupassen.

Das Schweißen einer Vergütungslage wird in einigen Regelwerken zur Bauausführung vorgegeben, wie zum Beispiel:

1 – Vergütungslage 2 – Schweißgut

Technische Regeln Druckbehälter, TRB 801 Nr. 30

Bearbeiten

„Die Schweißnähte sind mehrlagig auszuführen. Die Oberfläche ist innen blecheben kerbfrei und außen glatt zu schleifen. Auf der Innenseite ist vor dem Abarbeiten eine überhöhte Vergütungslage zu schweißen.“[1]

Sicherheitstechnische Regel des KTA, KTA 3211.3

Bearbeiten

Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises

„Die Warmeeinbringung beim Schweisen der Vergütungslage muss gleich oder groser als die Warmeeinbringung beim Schweisen der Decklage sein. Bei Wanddicken gleich oder kleiner als 16 mm, bei denen die Anforderungen hinsichtlich Lagenaufbau und Vergütungslage fertigungstechnisch nicht eingehalten oder im Extremfall nur eine Wurzel und Decklage geschweißt werden können, sind Ausnahmen zur oben beschriebenen Arbeitsweise zulässig.

Andere Vergütungslagentechniken als die dargestellte Strichraupenvariante dürfen zur Anwendung kommen, sofern durch eine Verfahrensprüfung deren Eignung im Sinne der Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde. Die Kanten der Fugenflanken müssen erfasst werden, jedoch soll die Überdeckung möglichst klein gehalten werden.“[2]

Klassifikations- und Bauvorschriften, II Werkstoffe und Schweißtechnik, 3 Schweißen

Bearbeiten

Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft

„9.2 Schweißverfahren, Schweißzusätze, Nahtaufbau, Wärmeführung (Vorwärmung, Wärmeeinbringung, Zwischenlagentemperatur) beim Schweißen usw. sind dem jeweils zu schweißenden Grundwerkstoff anzupassen und beim Schweißen mit der gebotenen Exaktheit einzuhalten. Sie müssen denjenigen bei der Verfahrensprüfung entsprechen, nennenswertes Abweichen hiervon bedarf der Zustimmung des GL und bedingt im allgemeinen ergänzende Prüfungen.

Soweit möglich, ist in Mehrlagentechnik zu schweißen, wobei – insbesondere bei den hochfesten (vergüteten) Feinkornbaustählen – die letzte Lage als „Vergütungslage“ mit ca. 2 mm Abstand vom Grundwerkstoff auf die Schweißung gelegt werden soll.“[3]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Technische Regeln für Dampfkessel Dampfkessel der Gruppe I (TRD 801) Bundesrecht | Schriften. Abgerufen am 4. Februar 2020.
  2. Kerntechnischer Ausschuss (KTA): Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen. In: http://www.kta-gs.de. Kerntechnischer Ausschuss (KTA), abgerufen am 4. Februar 2020.
  3. Germanischer Lloyd: https://docplayer.org/10725550-Klassifikations-und-bauvorschriften-werkstoffe-und-schweisstechnik.html. Abgerufen am 4. Februar 2020.

[[Kategorie:Schweißen]]

tel1i tel2i tel3i
a

Text

text aa

text

ba
cc
text ab
bb
cb
db
eb
text ac
bc
cc
dc
ec
fc
text ad
bd
cd
dd
ed
fd
text ae
be
ce
de
ed
fd