Gerhard I. von Jülich war der erste nachweisbare Graf von Jülich, der dieses Kogniomen verwendete. Er ist von den 80er Jahren des 11. Jahrhunderts bis 1115 n.Chr. urkundlich nachweisbar.
Literatur
BearbeitenThomas R. Kraus: Jülich, Aachen und das Reich : Studien zur Entstehung d. Landesherrschaft d. Grafen von Jülich bis zum Jahre 1328. 1. Auflage. Mayer, AAchen 1987, ISBN 3-87519-109-9, S. 18–19.
Gerhard II. wurde höchstwahrscheinlich in der ersten Hälfte der 1090er Jahre geboren. Er erscheint erstmals in 1117 in den Urkunden und tritt dort bis 1136 in Erscheinung. Er war vermutlich mit Adelheid von Luxemburg verheiratet, die zwischen 1131 und 1137 starb. Er hatte mehrere Söhne. Urkundlich nachweisen lassen sich Gerhard und Wilhelm I., weitere nicht endgültig nachweißbare Söhne könnten Gottfried von Jülich und der Kölner Kanoniker Hermann von Jülich sein.
Gerhard III. Sohn Gerhard II., Bruder Wilhelm I., bis 1166 nachweisbar. Genauere Geburts oder Todesdaten sind nicht bekannt.
Gerhard IV. ? Sohn Gerhard III., starb vermutlich am 25. Oktober 1147 bei einem Kreuzzug.
Wilhelm I. war ein Jülicher Graf und Sohm von Gerhard II. Er hatte einen Bruder Gerhard und wird ab 1124 mit in die Urkunden einbezogen. Wilhelm lässt sich bis 1176 in den Quellen nachweisen. Weder Geburts noch Todesdaten sind bekannt. Wilhelm I. Ein Sohn war Wilhelm II. der ab 1171 nachweisbar ist.