Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Josef Herzog (Jurist)

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Josef Herzog (geb. April 1903 in Reichenberg in Böhmen, gest. ? nach 1968) war ein deutscher Jurist und Richter. In der Zeit des Nationalsozialismus war er Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Ministerialrat im Bundesjustizministerium.[1]

Lebensweg

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Josef Herzog studierte in Prag deutsches und tschechisches Recht und legte dort 1933 die Richterprüfung ab. Herzog wurde promoviert. Nach der deutschen Besetzung des Sudetenlandes im Oktober 1938 arbeitete Herzog zunächst an böhmischen Amtsgerichten und dann am deutschen Landgericht in Prag. Am 1. April 1939 trat Herzog in die NSDAP ein. Ab Juni 1939 war Herzog im Protektorat Böhmen und Mähren in der Abteilung Justiz vor allem für die Übersetzung deutscher Gesetze ins Tschechische und die Integration tschechischer Gesetze in die Gesetzgebung des Reichsprotektorats zuständig. Später wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Er war Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag und unterstand damit dem dortigen Generalstaatsanwalt Helmuth Gabriel. Als Staatsanwalt am OLG Prag war Herzog zugleich auch Staatsanwalt am Sondergericht Prag. Die deutschen Sondergerichte verhängten häufig Todesurteile, oft auch wegen geringfügiger Vergehen.

Um das Ende des Zweiten Weltkriegs herum geriet Herzog in tschechische Gefangenschaft. Nachdem im Jahr 1947 ein Versuch gescheitert war, Herzog bei einem Austausch freizubekommen, wurde er von einem „Volksgericht“ zu 20 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt, von denen er zehn Jahre tatsächlich verbüßte.

Herzogs Frau gelangte über die Sowjetische Besatzungszone nach Berlin-West. Sie fand später Arbeit im Bundesinnenministerium.

Josef Herzog kehrte erst 1955 aus der Gefangenschaft nach West-Deutschland zurück. Er wurde kurz darauf im Bundesjustizministerium angestellt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1956 wurde Josef Herzog zum Oberregierungsrat ernannt.[2] Der ehemalige Strafgefangene wurde Leiter des Referates für Strafvollzug.

Zu seinem Dienstende sollte Herzog zunächst mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werden, was im Jahr 1968 dann aber unterblieb, nachdem durch eine Abfrage beim Berlin Document Center seine NSDAP-Mitgliedschaft bekanntgeworden war.


Zettelkasten

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Der 1903 in Reichenberg in Böhmen geborene Herzog hatte in Prag deutsches und tschechisches Recht gelernt und dort 1933 die Richterprüfung abgelegt. Nach der Besetzung des Sudetenlandes folgte eine Zeit als Richter an böhmischen Amtsgerichten und schließlich am deutschen Landgericht in Prag. Am 1. April 1939 war Herzog in die NSDAP eingetreten. Seit Juni 1939 war er ständig im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren abgeordnet und dort in der Abteilung Justiz vor allem für die Übersetzung deutscher Gesetze ins Tschechische und die Integration der Gesetzgebung in die Gesetze des Reichsprotektorats zuständig. Er wurde später zum OLG-Rat in Prag ernannt, was aber nichts an seiner Abordnung änderte. Nach Kriegsende geriet er in tschechische Gefangenschaft. 1947 scheiterte ein Austausch und Herzog wurde von einem „Volksgericht“ zu 20 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt. Seiner Frau gelang über die SBZ die Flucht nach Berlin. Sie arbeitete schließlich im Bundesinnenministerium, als Herzog 1955 aus der Gefangenschaft als „Spätheimkehrer“ nach Deutschland verbracht wurde. Über das BMI gelang es schließlich, Herzog im BMJ unterzubringen. Allerdings musste eine Tätigkeit gefunden werden, die er bewerkstelligen konnte, da er ja nur sehr kurz richterlich tätig war und nun auch schon seit zehn Jahren nicht mehr als Jurist gearbeitet hatte. Herzog bekam schließlich das Referat für Strafvollzug und das nicht zuletzt deshalb, weil er als Inhaftierter in einem Unrechtsstaat das Erfordernis der Liberalisierung des Strafvollzugs am eigenen Leibe erfahren hatte.7 Nach seinem Dienstende sollte Herzog übrigens mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werden. 1968 wird ihm das dann aber verwehrt, als seine NSDAP-Mitgliedschaft durch eine Abfrage beim Berlin Document Center offenbar wird.

Ernennung Josef Herzogs zum Oberregierungsrat: mit Wirkung vom 1. Januar 1956 wurde Josef Herzog bereits in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

Rohstoffe und Quellen

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Safferling, Die Rosenburg

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[S. 32:] Wir treffen im Jahr 1950 und in den Folgejahren auf eine Gruppe von Personen, die aus den verschiedenen Gegenden Deutschlands mit unterschiedlichen Biografien auf die „Rosenburg“, den ersten Amtssitz des Bundesministeriums der Justiz in Bonn, gerufen werden, um das Grundgesetz, die Verfassung der gerade gegründeten Bundesrepublik Deutschland, mit Leben zu füllen. Ein Verfassungsministerium sollte es sein, so die Vision des ersten Bundesjustizministers, Thomas Dehler, der für das gesamte Regierungshandeln die Rechtsförmlichkeitsprüfung durchzuführen gedachte.

Aber woher kamen diese Personen? Wer waren sie? Welche Erfahrungen brachten sie mit? Womit beschäftigten sie sich? Eines war ihnen in jedem Falle gemein: Die Erfahrung von Gewalt und Tod vor allem der letzten Kriegsjahre, die meisten waren selbst an der Front, als Flakhelfer (wie Karl Lackner), oder an vorderster Front, wie der mit dem Ritterkreuz dekorierte Hans-Heinrich Jescheck, oder als Kriegsgerichtsrat (wie Josef Schafheutle oder Joachim Schölz). Wer die juristische Ausbildung schon abgeschlossen

[S. 33:] hatte, kannte den Justizterror und war in aller Regel selbst Teil davon als Justizjurist oder im Reichsjustizministerium. Die etwas Jüngeren hatten studiert bei Friedrich Schaffstein, Georg Dahm, Erich Schwinge, Carl Schmitt, Franz Exner oder Edmund Mezger. Erlebt hatten sie auch die vier Jahre der Besatzung, die „schlimmen Jahre“, wie Konrad Adenauer sie nannte. Die Nürnberger Prozesse, die Entnazifizierungsverfahren, unter Umständen auch Kriegsgefangenschaft (Wilhelm Dallinger, Karl Lackner), politische Gefangenschaft (wie Josef Herzog und Josef Schafheutle), Vertreibung, Flucht (Eduard Dreher), die Sorge um den beruflichen Neubeginn und um die Versorgung der Familie.

[S. 37:] Lassen Sie mich eine eher unbekannte Person hier als Beispiel anführen: Dr. Josef Herzog.5 Herzog erscheint in der Liste der belasteten Personen im BMJ bei Marc von Miquel in dem Buch „Ahnden oder amnestieren“ als Staatsanwalt am Sondergericht Prag.6 Diese Beschreibung deutet selbstverständlich auf eine vergleichsweise hohe Belastung hin, da die Strafverfolgung am Sondergericht in aller Regel auch Todesstrafen umfasste, auch und gerade zur Durchsetzung nationalsozialistischer Terrorgesetze. Das wissen wir nicht zuletzt von Willi Geiger (Sondergericht Bamberg) und Eduard Dreher (Sondergericht Innsbruck).

Fn. 6: Marc von Miquel, Ahnden oder amnestieren. Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren, Göttingen 2004, S. 386.

[S. 38:] Herzog war auch qua Amt Staatsanwalt am Sondergericht. Der 1903 in Reichenberg in Böhmen geborene Herzog hatte in Prag deutsches und tschechisches Recht gelernt und dort 1933 die Richterprüfung abgelegt. Nach der Besetzung des Sudetenlandes folgte eine Zeit als Richter an böhmischen Amtsgerichten und schließlich am deutschen Landgericht in Prag. Am 1. April 1939 war Herzog in die NSDAP eingetreten. Seit Juni 1939 war er ständig im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren abgeordnet und dort in der Abteilung Justiz vor allem für die Übersetzung deutscher Gesetze ins Tschechische und die Integration der Gesetzgebung in die Gesetze des Reichsprotektorats zuständig. Er wurde später zum OLG-Rat in Prag ernannt, was aber nichts an seiner Abordnung änderte. Nach Kriegsende geriet er in tschechische Gefangenschaft. 1947 scheiterte ein Austausch und Herzog wurde von einem „Volksgericht“ zu 20 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt. Seiner Frau gelang über die SBZ die Flucht nach Berlin. Sie arbeitete schließlich im Bundesinnenministerium, als Herzog 1955 aus der Gefangenschaft als „Spätheimkehrer“ nach Deutschland verbracht wurde. Über das BMI gelang es schließlich, Herzog im BMJ unterzubringen. Allerdings musste eine Tätigkeit gefunden werden, die er bewerkstelligen konnte, da er ja nur sehr kurz richterlich tätig war und nun auch schon seit zehn Jahren nicht mehr als Jurist gearbeitet hatte. Herzog bekam schließlich das Referat für Strafvollzug und das nicht zuletzt deshalb, weil er als Inhaftierter in einem Unrechtsstaat das Erfordernis der Liberalisierung des Strafvollzugs am eigenen Leibe erfahren hatte.7 Nach seinem Dienstende sollte Herzog übrigens mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werden. 1968 wird ihm das dann aber verwehrt, als seine NSDAP-Mitgliedschaft durch eine Abfrage beim Berlin Document Center offenbar wird. Unter der Hausleitung Heinemann und Ehmke wurde der NS-Vergangenheit deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Anlass dafür waren aber eher öffentliche Zwänge. Nach der Spiegelaffäre sollte der Generalbundesanwalt Martin ausgetauscht werden. Nachdem 1962 Wolfgang Fränkel wegen seiner NS-Vergangenheit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden musste, war man gewarnt und entsprechend vorsichtig. Martin durfte schließlich auch deshalb bis 1974 im Amt bleiben, weil niemand ohne „braune Weste“ gefunden wurde, der an seine Stelle hätte treten können. So hat es uns jedenfalls Horst Ehmke erzählt8 – aber das gehört zur Rubrik Zeitzeugengespräche.

Fn. 7: 7 So Abteilungsleiter Dr. Krüger in einer Beurteilung v. 09.12.1969, PA P-11 H 90, Vorschlagsliste, Bl. 4.

Quelle: Christoph Safferling, „Die Arbeit der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission: Das methodische Vorgehen“, S. 32–51, in: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.), „Die Rosenburg. 4. Symposium. Die justizielle NS-Aufarbeitung – Täter, Opfer, Justiz“. Vorträge gehalten am 21. Oktober 2014 im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2014, https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Rosenburg_Symposium_4.pdf?__blob=publicationFile&v=10

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Rosenburg_Symposium_4.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Braunbuch

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Herzog, Josef, Dr.,

geb. April 1903.

früher: Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Prag. heute: Ministerialrat im Bundesjustizministerium.

Braunbuch, https://sites.google.com/site/justizrlp/nazis/nazi-juristen-181-200

„Herzog, Josef, Dr.“, in: Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschlands, Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.), „Braunbuch Kriegs- und Nazi-Verbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 160

Apostolow, „Personalpolitik im Bundesministerium der Justiz 1949–1963“

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[S. 267:] Referatsleiter Brandl war voll des Lobes für seinen Mitarbeiter Herzog, ... Hinsichtlich einer möglichen Übernahme war die Beurteilung eindeutig: »Ich würde es besonders begrüßen, wenn der sehr befähigte, hervorragend tüchtige und charakterlich besonders sympathische Mitarbeiter, der 10 Jahre seines Lebens in unverschuldeter Gefangenschaft zugebracht hat, möglichst bald wieder in eine Beamtenplanstelle übernommen werden könnte, die ihm den Status wahrt, den er durch seine Beförderung zum Oberlandesgerichtsrat erreicht hat.«. Aus seiner Sicht, so Brandl, bedeute eine Übernahme Herzogs in das Beamtenverhältnis für das Bundesjustizministerium »einen sachlichen und persönlichen Gewinn.«

Staatssekretär [Walter] Strauß, ... leitete die Ernennung des Angestellten zum Oberregierungsrat in die Wege. Mit Wirkung vom 1. Januar 1956 wurde [Josef] Herzog bereits in die entsprechende Planstelle eingewiesen. Dort bewährte er sich nach dem Urteil seines Vorgesetzten Brandl »sehr gut«.437

Markus Apostolow, „Der »immerwährende Staatssekretär«: Walter Strauß und die Personalpolitik im Bundesministerium der Justiz 1949–1963“, Vandenhoeck & Ruprecht, 12.11.2018, Göttingen 2018, 366 Seiten, S. 267, https://books.google.de/books?id=zq54DwAAQBAJ

Anders, „Strafjustiz im Sudetengau 1938-1945“

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Lediglich Dr. Josef Herzog hatte dem Republikanischen Richterverband angehört.460...

Freia Anders, „Strafjustiz im Sudetengau 1938-1945“, Seite 225, 2008, Seite 226, https://books.google.de/books?id=CZQiAQAAIAAJ&q=%22Josef+Herzog%22+Justiz&dq=%22Josef+Herzog%22+Justiz&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&ved=2ahUKEwjo54vYpej9AhWpSPEDHR5fBO84ChDoAXoECAUQAg

Republikanischer Richterbund

von Miquel, „Ahnden oder amnestieren?“

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Report: United Nations Department of Economic and Social Affairs., 1956, S. 67

Literatur und Quellen

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  • Markus Apostolow, „Der »immerwährende Staatssekretär«: Walter Strauß und die Personalpolitik im Bundesministerium der Justiz 1949–1963“, Vandenhoeck & Ruprecht, 12.11.2018, Göttingen 2018, 366 Seiten, S. 267
  • „Herzog, Josef, Dr.“, in: Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschlands, Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.), „Braunbuch Kriegs- und Nazi-Verbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 160
  • Marc von Miquel, „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, 446 Seiten, S. 386
  • Christoph Safferling, „Die Arbeit der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission: Das methodische Vorgehen“, S. 32–51, in: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.), „Die Rosenburg. 4. Symposium. Die justizielle NS-Aufarbeitung – Täter, Opfer, Justiz“. Vorträge gehalten am 21. Oktober 2014 im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2014, https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Rosenburg_Symposium_4.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Einzelnachweise

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  1. s. „Herzog, Josef, Dr.“, in: Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschlands, Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.), „Braunbuch Kriegs- und Nazi-Verbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 160
  2. Markus Apostolow, „Der »immerwährende Staatssekretär«: Walter Strauß und die Personalpolitik im Bundesministerium der Justiz 1949–1963“, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, November 2018, 366 Seiten, S. 267