Die vorstehenden Ausführungen gelten aber nur für diejenigen Beauftragten usw., die in einer Liste aufgenommen sind, die beim Bundesministerium des Innern geführt wird (§ 21 Abs. 3 GGO). Diese Voraussetzung ist nicht bei allen der nachfolgend aufgeführten Beauftragten erfüllt.
BT-Drs. 16/6785
- Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.): Infobrief WD 3 - 3010 - 331/10. Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung. Aktualisierung des Infobriefs ... (WD 3 - 367/08). 2010. (http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Bundesbeauftragte.pdf)
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2012/1220/dokumente/analysen/2010/Bundesbeauftragte.pdf