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Vorbeifahren i.S.d. Straßenverkehrsrechtes ist ein Passieren von stehenden oder das Vorbeifahrenlassen entgegenkommenden Fahrzeugen.
StVO (D)
BearbeitenGesetzestext
BearbeitenFür den öffentlichen Verkehrsgrund ist das Verhalten beim Vorbeifahren gesetzlich normiert:
„Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.“
Vorbeifahren bei Fahrstreifenbegrenzung
BearbeitenVorbeifahren bei Gegenverkehr
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Vorbeifahren und Vorfahrt
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Zuwiderhandlungen
BearbeitenTatbestandsnummern BKat 106100 - 107106 (Regelsatz 10-35 €)