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Vorbeifahren i.S.d. Straßenverkehrsrechtes ist ein Passieren von stehenden oder das Vorbeifahrenlassen entgegenkommenden Fahrzeugen.

StVO (D)

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Gesetzestext

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Für den öffentlichen Verkehrsgrund ist das Verhalten beim Vorbeifahren gesetzlich normiert:

„Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.“

§ 6 StVO, geändert durch die 46. StVRÄndVO vom 05.08.09 mit Wirkung vom 01.09.09

Vorbeifahren bei Fahrstreifenbegrenzung

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Zeichen 295

Vorbeifahren bei Gegenverkehr‎

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Vorbeifahren und Vorfahrt

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http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=7694

Zuwiderhandlungen

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Tatbestandsnummern BKat 106100 - 107106 (Regelsatz 10-35 €)

Rechtsprechung

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Siehe auch

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Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht