Eingang des spanischen Abgeordnetenhauses

Das spanische Parlament, die Cortes Generales, besteht aus dem Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und dem Senat (Senado). Das Wahlsystem für beide Kammern ist in den Artikeln 68 und 69 der Verfassung und im Ley Orgánica 5/1985, de 19 de junio, del Régimen Electoral General (LOREG) geregelt.

Die Wahl zum Congreso erfolgt nach einem Verhältniswahlsystem in Wahlkreisen unterschiedlicher Größe, die Wahl des Senado ist eine Mehrheitswahl in Mehrmannwahlkreisen.

Das Wahlsystem für beide Kammern ist seit den ersten demokratischen Wahlen (1977) nach dem Ende des Franco-Regimes im Wesentlichen unverändert geblieben.


Congreso

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Einteilung des Wahlgebiets

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Die spanischen Provinzen bilden die Grundlage für die Wahlkreiseinteilung

Das Wahlgebiet ist in 52 Wahlkreise unterteilt. Dabei handelt es sich um die 50 Provinzen sowie um die beiden Autonomen Städte Ceuta und Melilla. Die Sitzverteilung auf die Wahlkreise wird jeweils vor der Wahl festgelegt: 248 Sitze werden nach der Bevölkerungszahl verteilt, hinzu kommen je zwei Grundmandate für jede Provinz. Die beiden Autonomen Städte sind durch je einen Abgeordneten vertreten, so dass sich eine Gesamtzahl von 350 Sitzen ergibt (Art. 68 Abs. 2 der Verfassung, Art. 162 LOREG).

Durch die Grundmandate werden Provinzen mit wenigen Einwohnern bevorzugt. Bei der Parlamentswahl 2008 stand der Provinz Teruel für je 38.070 Wahlberechtigte ein Sitz zu, der Provinz Madrid hingegen für je 128.286 Wahlberechtigte.[1]

Weiter ist charakteristisch, dass die Wahlkreise von der Größe her sehr unterschiedlich sind und es insbesondere viele kleine Wahlkreise gibt (Wahl 2008: 2 mit einem, 1 mit zwei, 8 mit drei, 9 mit vier, 7 mit fünf, 8 mit sechs, 4 mit sieben, 5 mit acht, 1 mit neun, 2 mit zehn, 2 mit zwölf, Valencia mit 16, Barcelona mit 31 und Madrid mit 35 Abgeordneten[2]). Die durchschnittliche Wahlkreisgröße beträgt 6,7 Abgeordnete.

Stimmenverrechnung

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Die Parteien stellen in jedem Wahlkreis eigene Kandidatenlisten auf. Die Wähler können nur für eine Liste stimmen, personalisierte Komponenten existieren nicht. Die Sitze werden innerhalb der Wahlkreise nach dem D’Hondt-Verfahren, das große Parteien begünstigt, auf die Listen verteilt (Art. 163 LOREG). Zudem existiert eine Sperrklausel in Höhe von 3 % auf Wahlkreisebene (Art. 163 Abs. 1a) LOREG) , die allerdings nur in den beiden größten Wahlkreisen von Bedeutung ist – in den übrigen sind ohnehin mehr als 3 % der Stimmen erforderlich, um einen Sitz zu erhalten. Die Stimmen werden zwischen den Wahlkreisen nicht verrechnet, damit gehen die Stimmen verloren, die auf Parteien abgegeben werden, die im betreffenden Wahlkreis keinen Sitz erzielen konnten.[3]

Auswirkungen des Wahlsystems

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Das Wahlsystem benachteiligt in hohem Maße kleinere landesweit tätige Parteien, da diese in den zahlreichen kleinen Wahlkreisen, in denen nur eine einstellige Zahl von Mandaten zu vergeben ist, kaum eine Chance auf einen Parlamentssitz haben. Sie können nur in den wenigen großen Wahlkreisen überhaupt auf Mandate hoffen, in den übrigen Wahlkreisen auf sie abgegebene Stimmen werden für die Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Von diesem Effekt weniger betroffen sind hingegen Regionalparteien mit klaren Hochburgen: Ihre Stimmen konzentrieren sich auf wenige Wahlkreise, in denen sie gute Chancen auf Parlamentssitze haben; in den übrigen Wahlkreisen treten sie meist gar nicht an. So erlangte Izquierda Unida, die drittgrößte landesweit tätige Partei, bei der Wahl 2008 mit 969.871 Stimmen nur zwei Mandate, die nur im Katalonien angetretene Regionalpartei Convergència i Unió (CiU) hingegen mit 779.425 Stimmen zehn Sitze.[4] Von dieser Benachteiligung der kleinen profitieren vor allem die großen Parteien. Bei der Wahl 1989 führte das dazu, dass die regierenden Sozialisten mit 39,6 % der Stimmen 50,0 % der Mandate erhielten.[5]


Der Senado setzt sich aus 208 direkt vom Volk gewählten Mitgliedern und weiteren Senatoren, die von den Parlamenten der einzelnen Regionen (span.: Comunidades Autónomas) bestimmt werden (derzeit 56), zusammen (Art. 69 der Verfassung).

Direktwahl

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Einteilung des Wahlgebiets

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Das Wahlgebiet ist in 59 Wahlkreise unterteilt. Dabei handelt es sich um die 47 Festlandprovinzen (mit jeweils - unabhängig von der Bevölkerungszahl - vier Senatoren), die Inselwahlkreise Gran Canaria, Mallorca und Tenerifa (je drei), Ibiza-Formentera, Menorca, Fuerteventura, Gomera, Hierro, Lanzarote und La Palma (je ein Senator) sowie die beiden Autonomen Städte Ceuta und Melilla (je zwei), so dass sich eine Gesamtzahl von 208 direkt gewählten Senatoren ergibt (Art. 165 LOREG).

Durch diese Mandatsverteilung werden Wahlkreise mit wenigen Einwohnern noch wesentlich stärker bevorzugt als bei den Wahlen zum Congreso: Bei der Parlamentswahl 2008 stand dem Inselwahlkreis Hierro für je 9.551 Wahlberechtigte ein Senator zu, der Provinz Soria für je 19.342, der Provinz Madrid hingegen für je 1.122.510 Wahlberechtigte.[6] Dies erklärt sich jedoch aus der verfassungsrechtlichen Position des Senats: Dieser ist nicht die Volksvertretung, sondern die Kammer der "territorialen Repräsentation" (Art 69 Abs. 1 der Verfassung).

Stimmenverrechnung

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Es handelt sich um eine Personenwahl. Der Wähler kann in den Viermann-Wahlkreisen für bis zu drei, in den Drei- und Zweimannwahlkreisen für bis zu zwei und in den Einmannwahlkreisen für einen Kandidaten stimmen und zwar auch verteilt auf mehrere Wahlvorschläge ("Panaschieren"). Gewählt sind die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen (Art. 166 LOREG).

Auswirkungen des Wahlsystems

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Die Parteien stellen in den Wahlkreisen nur die Anzahl an Kandidaten auf, die der Anzahl der Stimmen, über die der Wähler verfügt, entspricht (in Viermannwahlkreisen also drei), um eine Zersplitterung des Wählerpotentials zu verhindern. Dies und der Umstand, dass die meisten Wähler ihre Stimmen geschlossen den Kandidaten der von ihnen präferierten Partei geben, führt dazu, dass das Verhältnis der von der stärksten Partei errungenen Sitze zu denen der zweitstärksten Partei in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle in den Viermannwahlkreisen 3:1, in den Dreimannwahlkreisen 2:1 und in den Zweimannwahlkreisen 2:0 ist. Zu einem hiervon abweichenden Ergebnis kam es in den fünf Wahlen von 1993 bis 2008 (also in 295 einzelnen Wahlgängen in den Wahlkreisen) nur in fünf Fällen: 1993 teilten sich PSOE und PP zu gleichen Teilen die Sitze in Valencia und Melilla, 2004 in Toledo und Teruel, 2008 in Ciudad Real.[7] Das Wahlsystem ist daher im Ergebnis als Mehrheitswahl einzustufen.

Senatoren der Regionen

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Anzahl und Verteilung

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Die Zahl der von den Regionen entsandten Senatoren richtet sich nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Region (einer plus ein weiterer je 1 Mio. Einwohner, Art. 69 Abs. 5 der Verfassung). In der seit März 2008 laufenden IX. Legislatur sind dies derzeit insgesamt 56 (Andalusien 9, Aragonien 2, Asturien 2, Balearische Inseln 2, Baskenland 3, Extremadura 2, Galicien 3, Kanarische Inseln 3, Kantabrien 1, Kastilien-La Mancha 2, Kastilien-León 3, Katalonien 8, La Rioja 1, Madrid 7, Murcia 2, Navarra 1, Valencia 5)[8].

Wahlverfahren

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Die Benennung der entsandten Senatoren erfolgt durch die Regionalparlamente nach den Bestimmungen der jeweiligen Autonomiestatuten der Regionen, wobei der Proporz zu beachten ist (Art. 69 Abs. 5 der Verfassung, Art. 165 Abs. 4 LOREG).

Einzelnachweise

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  1. Junta Electoral Central: Veröffentlichung des Wahlergebnis im Boletín Oficial del Estado 93/2008, S. 20322ff. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).
  2. Königliches Dekret über die Einberufung der Wahlen im Boletín Oficial del Estado 13/2008, S. 2607f. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).
  3. Jonathan Hopkin: Spain: Proportional Representation with Majoritarian Outcomes. In: Michael Gallagher/Paul Mitchell (Hrsg.): The Politics of Electoral Systems. Oxford University Press, Oxford u.a. 2005, S. 375–394, hier S. 378f.
  4. Junta Electoral Central: Veröffentlichung des Wahlergebnis im Boletín Oficial del Estado 93/2008, S. 20322ff. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).
  5. Jonathan Hopkin: Spain: Proportional Representation with Majoritarian Outcomes. In: Michael Gallagher/Paul Mitchell (Hrsg.): The Politics of Electoral Systems. Oxford University Press, Oxford u.a. 2005, S. 375–394, hier S. 384.
  6. Spanisches Innenministerium: Ergebnisse spanischer Wahlen seit 1977. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).
  7. Spanisches Innenministerium: Ergebnisse spanischer Wahlen seit 1977. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).
  8. Spanischer Senat: Internetseite des Spanischen Senats. Abgerufen am 16. Februar 2009 (spanisch).

Literatur

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  • Jonathan Hopkin: Spain: Proportional Representation with Majoritarian Outcomes. In: Michael Gallagher/Paul Mitchell (Hrsg.): The Politics of Electoral Systems. Oxford University Press, Oxford u.a. 2005, S. 375–394.
  • M.L. Márquez/V. Ramírez: The Spanish electoral system: Proportionality and governability. In: Annals of Operations Research. Bd. 84, 1998, S. 45–59. (Pdf, Zugang erforderlich)

Weblinks

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Kategorie:Politik (Spanien) Kategorie:Wahl in Spanien