Marv261
Entwurf für Behörde FIU (Deutschland)
Bearbeiten
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Teil einer Bundesoberbehörde, Abteilung D der Direktion VIII der Generalzolldirektion |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Finanzen |
Gründung | 26. Juni 2017 |
Hauptsitz | Köln, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Andreas Bradong, Abteilungsleiter |
Bedienstete | ca. 100 (165 geplant)[1] |
Netzauftritt | https://www.zoll.de |
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Direktion VIII (Zollkriminalamt) der Generalzolldirektion ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Aufgrund der hohen internationalen Zusammenarbeit wird die Funktionseinheit unter der gebräuchlichen englischen Bezeichnung Financial Intelligence Unit (FIU) geführt.[2]
Rechtliche Grundlagen:
BearbeitenAm 26. Juni 2017 wurden durch die Änderungen die das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I S. 1822) im Finanzverwaltungsgesetz (FVG) vorgenommen hat, die FIU vom BKA aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren zum Zoll in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Entsprechend der Vorgabe aus dem § 5a Absatz 3 des FVG wurde die FIU als neue Abteilung mit dem Ordnungsbuchstaben D an die Direktion VIII (Zollkriminalamt) angegliedert.
Obwohl die FIU als Teil der Generalzolldirektion innerhalb der Behördenstruktur verortet ist, ist sie gleichzeitig nach § 27 Absatz 2 des Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen organisatorisch eigenständig und arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland werden maßgeblich von internationalen Standards bestimmt. Neben den Richtlinien und Verordnungen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments wie beispielsweise der vierten EU-Geldwäscherichtlinie sind die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) richtungsweisend in der internationalen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.[3]
Aufgaben
BearbeitenDie Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat die Aufgabe der Erhebung und Analyse von Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und der Weitergabe dieser Informationen an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen zum Zwecke der Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung solcher Taten. Ihr obliegen in diesem Zusammenhang:
- die Entgegennahme und Sammlung von Meldungen nach diesem Gesetz,
- die Durchführung von operativen Analysen einschließlich der Bewertung von Meldungen und sonstigen Informationen,
- der Informationsaustausch und die Koordinierung mit inländischen Aufsichtsbehörden,
- die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen anderer Staaten,
- die Untersagung von Transaktionen und die Anordnung von sonstigen Sofortmaßnahmen,
- die Übermittlung der sie betreffenden Ergebnisse der operativen Analyse nach Nummer 2 und zusätzlicher relevanter Informationen an die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen,
- die Rückmeldung an den Verpflichteten, der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat,
- die Durchführung von strategischen Analysen und Erstellung von Berichten aufgrund dieser Analysen,
- der Austausch mit den Verpflichteten sowie mit den inländischen Aufsichtsbehörden und für die Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständigen inländischen öffentlichen Stellen insbesondere über entsprechende Typologien und Methoden,
- die Erstellung von Statistiken zu den in Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Zahlen und Angaben,
- die Veröffentlichung eines Jahresberichts über die erfolgten operativen Analysen,
- die Teilnahme an Treffen nationaler und internationaler Arbeitsgruppen und
- die Wahrnehmung der Aufgaben, die ihr darüber hinaus nach anderen Bestimmungen übertragen worden sind.
Organisation
BearbeitenGeschichte
BearbeitenDie deutsche FIU wurde bereits im August 2002 geschaffen und gesetzlich im GwG verankert, wofür das Bundesministerium des Innern (BMI) zu diesem Zeitpunkt die Federführung innehatte. Organisatorisch ist sie bislang an das Bundeskriminalamt (BKA) angebunden, das in den Zuständigkeitsbereich des BMI gehört. Zu ihren Aufgaben gehören aktuell insbesondere die Auswertung eingehender Verdachtsmeldungen, die entsprechende Unterrichtung zuständiger Strafverfolgungsbehörden und das Statistikwesen mit Blick auf die Verdachtsmeldungen selbst und erkennbare Typologien und Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
- ↑ http://www.behoerden-spiegel.de/icc/Internet/sub/731/7313f65c-e87c-b510-02ab-0c205d1cbf29,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000003&uMen=1f75009d-e07d-f011-4e64-494f59a5fb42.htm
- ↑ Zoll online - FIU - Financial Intelligence Unit. Abgerufen am 8. August 2017.
- ↑ Bundesministerium der Finanzen: Monatsbericht des BMF - Juni 2017. 21. Juni 2017, abgerufen am 2. Februar 2018.