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Les Neigles
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Trockenwiese Les Neigles | |
Lage | Freiburg |
Fläche | 0,49 ha |
Kennung | FR-1011 |
WDPA-ID | 398225 |
Geographische Lage | 46° 49′ N, 7° 10′ O |
Einrichtungsdatum | 2010 |
Rechtsgrundlage | Trockenwiesenverordnung |
Besonderheiten | Karte auf Swisstopo |
Neues Lemma: Les Neigles (Trockenwiese)
Les Neigles ist ein Areal am Fusse des Schönbergs im Osten der Stadt Freiburg, Schweiz. Das national bedeutende Areal ist im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden erfasst.
Lage
BearbeitenDas geschützte Areal Les Neigles erstreckt sich über eine Fläche von knapp einer halben Hektare zwischen der Route du Stadtberg und dem Chemin des Neigles am nach Westen abfallenden Hang des Stadtbergs. Im oberen Teil säumt eine geschlossene Gruppe von Laubbäumen die Route du Stadtberg; im unteren Teil stehen Einzelbäume und -büsche. Ein Fussweg führt vom Chemin des Neigles über das längliche Areal und mündet oben in die Route du Stadtberg. Eine Steinmauer mit Mörtelfugen auf der Bergseite und eine verputzte Mauer auf der Talseite stützen die halbe Strecke des Weges.
Flora und Fauna
BearbeitenDie Steinmauer mit Mörtelfugen bietet vielen Kleinlebewesen vielfältige Lebensräume: sonnige Absätze, enge Schlupflöcher, Verstecke, um auf Beute zu lauern und trockene Nischen und sichere Spalten für die Aufzucht von Nachwuchs. So leben hier Eidechsen, Heuschrecken, Schmetterlinge und viele andere Lebewesen.
Auch invasive Pflanzen wie das Einjährige Berufkraut haben sich angesiedelt.
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Gräser
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Petroselinum segetum
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Felsen-Mauerpfeffer
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Einjähriges Berufkraut
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Jakobs-Greiskraut
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Eidechse an sonnigem Platz vor ihrem Schlupfloch
Schutzziele
BearbeitenGemäss der vom Bund erlassenen Trockenwiesenverordnung gelten die folgenden Schutzziele:
- Die für Trockenwiesen und -weiden typische Tier- und Pflanzenwelt und deren Grundlagen sind zu fördern und zu erhalten
- Die für diese Trockenwiese charakteristische Eigenart, Strukture und Dynamik ist zu erhalten.
- Die Bewirtschaftung, sei sie landwirtschaftliche, touristisch oder als Naherholungsgebiet muss nachhaltig sein.[1]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 1. Januar 2021, abgerufen am 17. September 2024 (deutsch, französisch, italienisch).