Benutzer:Mef.ellingen/Baustelle Eckernförde–Schleswig

Bereits sehr früh in der deutschen Eisenbahngeschichte wurde um 1844 Eckernförde als eine geplanten Bahnstation erwähnt. Der Ort sollte Endpunkt der Rendsburg–Eckernförder Eisenbahn[1] sowie Ausgangspunkt einer Strecke von Eckernförde über Missunde nach Schleswig sein.[2]

Rendsburg-Schleswig-Flensburger Eisenbahn

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Als im Frühjahr 1844 das allgemeine Interesse der Börsen sich den Eisenbahnen zuwandte, entstand auch die Idee, eine Verlängerung der „Altona-Kieler Eisenbahn“ nach Norden herbeizuführen. Den Aktionären der „Altona-Kieler Eisenbahn“ konnte ein solcher Plan nur willkommen sein, da eine Verlängerung ihrer Bahn den Verkehr auf derselben nothwendig vermehren mußte. Die nördlich gelegenen Distrikte konnten nur gewinnen, wenn sie unmittelbar an den Vortheilen der Bahn Theil zu nehmen hofften. Der Plan einer Verlängerung der projektirten „Neumünster-Rendsburger Bahn“ über Schleswig nach Flensburg fand daher große Theilnahme.

Das hierzu von dem sich gebildeten Komite als hinreichend gehaltene Anlagekapital wurde auf 1.200.000 Spezies, in Aktien zu 100 Spezies das Stück, berechnet, und hiervon schon in einer am 29. März 1844 gehaltenen Versammlung !,00M»00 Spezies gezeichnet, wogegen 2.000 Stück Aktien für die Betheiligung der Städte Schleswig, Flensburg und Rendsburg vorbehalten wurden.

Am 9. April trat hierauf ein Central-Ausschuß aus den Komite'en aller drei Städte in Schleswig zusammen, um hinsichtlich der Vorarbeiten zur Projektierung der Eisenbahnlinie die erforderlichen Schritte einzuleiten. In Folge der gefaßten Beschlüsse wurde an den Ober-Ingenieur Dietz das Ansuchen gestellt, das Nivellement :e. dieser Linie zu übernehmen. Auf die Anträge der von Apenrade und Friedrichestadt gesandten Abgeordneten, die Bahn nach Apenrade zu verlängern und von Rendsburg nach Friedrichsstadt eine Zweigbahn anzulegen, ging das Komite aber nicht ein.

Wegen Erlaubniß zum Nivellement der Linie wurde hierauf bei der Regierung eingekommen, und erfolgte auf diese Vorstellung unterm 12. Mai 1844 von der Eisenbahn Kommission in Kopenhagen nachstehende Resolution des Königs:

Wir wollen dem zur Erbauung einer Eisenbahn von Rendsburg über Schleswig nach Flensburg zusammengetretenen Komite die Erlaubniß zur Nivellirung der betreffenden Bahnlinie mit dem Vorbehalte der Anlegung von Zweigbahnen sowohl in östlicher als in westlicher Richtung ertheilt haben, und ist dem zur Erbauung einer Eisenbahn von Kiel über Eckernförde und durch Schwansen und Angeln nach Flensburg zusammengetretenen Konnte, mit Rücksicht darauf, daß eine Bahn von Rendsburg über Schleswig nach Flensburg aus allgemeinen Gründen, und besonders wegen der größeren Leichtigkeit des Beschlusses von Zweigbahnen in östlicher sowohl als in westlicher Richtung den Vorzug verdiene, auf sein Gesuch um Erlaubniß, die von ihm projektirte Bahnlinie nivelliren zu lassen, zu erkennen zu geben, daß diese Bitte nicht bewilligt werden könne, es dem Komite aber unbenommen bleibe, wenn die Linie der Rendsburg-Flensburger Bahn bestimmt ist, zu der Erbauung einer, die Städte Kiel und Eckernförde und die benachbarten Distrikte mit der letztgedachten Bahn verbindenden Zweigbahn die nöthigen Vorarbeiten zu machen, und daß die Kommission Allerhöchst beauftragt sei, das in dieser Beziehung Erforderliche dem zur Erbauung der Rendsburg-Flensburger Eisenbahn zusammengetretenen Komite zu eröffnen.

In Folge dieser Resolution wurde durch den Ober-Ingenieur Herrn Dietz das spezielle Nivellement der Bahnstrecke sofort angefangen und unterm 10. Juni 1844 vom Central: Konnte durch nachstehendes Programm zur Aktienzeichnung aufgefordert:

  • §. 1.

Das Anlagekapital ist zu 1,200000 Stück Spezies, deren 9z auf eine Mark fein gehen, veranschlagt.

  • §. 2.

Dieses Kapital wird durch Aktien » 100 Spezies zusammengebracht. Mehr als die gezeichnete Summe ist Niemand einzuschießen verpflichtet; jedoch muß Jeder, falls die veranschlagte Summe zur Ausführung des Baues nicht erforderlich wird, sich eine, für alle Theilnehmer verhältnißmäßig gleiche Reduktion seiner Zeichnung gefallen lassen.

  • §. 3.

Durch die angenommene Zeichnung wird der Aktienzeichner Mitglied der Rendsburg-Schleswig-Flensburger Eisenbahngesellschaft, und erhält in den, in den §§. 12 und 14 erwähnten General-Versammlungen nach §. 13 Stimmrecht.

  • §. 4.

Behufs der Vorbereitungen für die Ausführung einer Eisenbahn zwischen Rendsburg und Flensburg über Schleswig, wie dieselben in der Bekanntmachung der Allerhöchst angeordneten Eisenbahn-Kommission vom 18. Mai 1840 vorgeschrieben sind, ist ein Central-Komite aus den in den Städten Rendsburg, Schleswig und Flensburg bestehenden Lokal-Komite's gebildet, welches bis weiter Verwalter der inneren und Bertreter der äußeren Angelegenheiten des ganzen Unternehmens in jeder Beziehung ist.

  • §. 5.

Das Rendsburg-Schleswig-Flensburger Central-Komito , welches aus 9 Mitgliedern besteht, deren Ergänzung in etwaigen Behinderungsfällen den Lokal-Komitees überlassen bleibt, ist der alleinige Repräsentant der in den Städten Rendsburg, Schleswig und Flensburg gebildeten Lokal-Komite's in allen Beziehungen zu der Staatsregierung , zu den Aktienzeichnern und dritten Personen. Es erwählt durch Stimmzettel einen Dirigenten und einen Protokollführer, so wie deren Stellvertreter; der Dirigent leitet in den Versammlungen die Verhandlungen des Central-Komite's. Beschlußfähig ist das Central-Komite, wenn, mit Einschluß der etwaigen Stellvertreter, wenigstens 6 Mitglieder vorhanden sind.

  • §. 6.

Zur Berathung und-Beschlußnahme über folgende Gegenstände wird das Central-Komite durch 12 Mitglieder, zu denen jedes der 3 Lokal-Komite's 4 Mitglieder delegirt, verstärkt; nämlich:

    • 1. über die Annahme eines Ober-Ingenieurs;
    • 2. über die Richtung der Bahn, wie solche der Regierung »«zuschlagen ist, so wie auch über die Lage der Bahnhöfe, Stationen und Anhaltepunkte;
    • 3. über die an die Regierung einzureichende Auseinandersetzung der Verkehrsverhältnisse und der muthmaßlichen Rentabilität der Bahn;
    • 4. über das an die Regierung zu richtende Gesuch, nebst den demselben anzulegenden Kostenanschlägen, Prosilen u. s. w., Behufs Erlangung der Bau-Konzession;
    • 5. über den von dem Central-Komite vorzulegenden Entwurf des zur Aller
    • 6. über die Verhältnisse zur Rendsburg- Neumünsterschen Bahn und über den Anschluß von Zweigbahnen, und die Verbindungsbahnen nach dem Norden, insofern desfällige Verhandlungen vor Konstituirung der Gesellschaft erforderlich werden;
    • 7. über die Einziehung von Abschlagszahlungen auf die gezeichneten Aktiensummen, mit Ausnahme der beschlossenen Einziehung von 1 Spezies pro Wie zu den Nivellements-Kosten, insofern sie vor Konstituirung der Gesellschaft erforderlich werden sollte;
    • 8. über die Aufbewahrung der im §. 10 dieses Programms erwähnten Deposit»;
    • 9. über solche, hier nicht genannte Gegenstände, welche, nach dem Beschlusse des Central-Komite's, vor den größeren Ausschuß zu bringen sind. Der größere Ausschuß ist von dem Dirigenten des Central-Komite's wenigstens 4 Tage vor der festgestellten Zusammenkunft desselben zu berufen, unter möglichst vollständiger Mittheilung der zur Berathung und Beschlußnahme zu verstellenden Gegenstände an die Lokal -Komite's. Die Versammlung des größeren Ausschusses, so wie des Central-Komite's wird vorläusig und in der Regel in Schleswig abgehalten; doch ist der Dirigent befugt, wenn die Umstände solches wünschenswerth er scheinen lassen, die Versammlung des Rendsburg-Schleswig-Flensburger Central-Komite's oder des größeren Ausschusses nach Rendsburg, Flensburg oder einem an deren Orte zu berufen.
  • §. 7.

In der Ausschußversammlung leitet der Dirigent des Central-Komite's die Verhandlungen , und stellt die Fragen zur Abstimmung , bei welcher einfache Stimmenmehrheit entscheidet und, im Fall einer Stimmengleichheit, die Stimme des Dirigenten den Ausschlag giebt. Beantragt ein Mitglied des größeren Ausschusses eine andere Fragstellung, so ist über diese erforderlichenfalls durch Stimmenmehrheit zu entscheiden. In beschlußfähiger Zahl ist der größere Ausschuß versammelt, wenn 14 Mitglieder erschienen sind. Auch in diesen Verhandlungen führt der Protokollführer des Central-Komite's das Protokoll.

  • §.8.

Die Mitglieder sämmtlicher Komite's besorgen ihre Geschäfte ohne irgend eine Vergütung für ihre Mühwaltung, jedoch werden jedem derselben seine baaren Auslagen, nach darüber dem Central-Komite abgelegter und von selbigem genehmigter Rechnung, aus den von den Aktienzeichnern geleisteten Einschüssen erstattet.

  • §.9.

Jeder Aktienzeichner ist bis zu dem Zeitpunkt, wo die in dem §. 1l erwähnten Vertreter der Gesellschaft statt des Central-Komite's und des erweiterten Ausschusses eintreten, an die Beschlüsse des Central-Komite's, so wie des erwähnten Ausschusses in allen diese Eisenbahnanlage betreffenden Angelegenheiten, ohne Ausnahme, unbedingt gebunden.

  • §. 10.

Das Central-Komite wird zur Deckung der Kosten der Geschäftsführung, insbesondere der Kosten des Allerhöchsten Orts bewilligten Nivellements, 1 Prozent der gezeichneten Summe einziehen. Der etwaige Ueberschuß wird demnächst in die Baukasse, unter Mittheilung einer Berechnung über die bis dahin erwachsenen Kosten, abgeliefert. Außerdem ist das Central-Komite berechtigt, nach seinem Ermessen, eine Garantie von 10 Prozent pro Aktie von den Zeichnern zu fordern, welche innerhalb 4 Wochen nach der Aufforderung, entweder in baarer Speziesmünze oder durch Deponirung von Dänischen oder Hamburger Staatspapieren, oder durch annehmbar 1905 befundene Personalbürgschaft, bei Verlust des Rechts auf die Aktien, jedoch ohne Befreiung von der Zahlungspflicht, zu leisten ist. Die Garantie hört auf, sobald die ersten 10 Prozent eingefordert und bezahlt sind. §. 11. Das Central-Komite entwirft das Statut für die Eisenbahn und legt selbiges, nach Statt gehabter Berathung mit dem größeren Ausschusse, der zu berufenden General-Versammlung der Aktienzeichner vor; auch legt es alsdann seine Funktion in die Hände der auf derselben General-Versammlung zu erwählenden Vertreter der Gesellschaft nieder. §.12. Diese General-Versammlung wird von dem Central-Komite durch den Altonaer Merkur, die Liste der Hamburger Börsenhalle und die Intelligenzblätter der Städte Rendsburg, Schleswig und Flensburg berufen, und werden die Ausbleibenden durch die Beschlüsse der Erschienenen, welche durch einfache Stimmenmehrheit zu fassen sind, verpflichtet. In dieser General-Versammlung führt der Dirigent des Central-Komite's den Vorsitz, leitet die Diskussion und bringt die Fragen nach seinem Ermessen zur Abstimmung. §.13. Die Stimmen werden in dieser General-Versammlung nach folgenden Verhältnissen abgegeben: Der Zeichner von 1—3 Aktien incl. hat 1 Stimme, 4—10 — 2, 11— 25 — 3, 26—50 — 4, 51—100 — 5, 101—200 — 6 und für jede ferneren 100 Aktien, bis zur Zahl von 600, eine Stimme mehr. Wer mehr als 600 Aktien gezeichnet hat, kann gleichwohl nur 10 Stimmen in sich vereinigen. Wer in der General-Versammlung nicht persönlich erscheint, kann durch einen andern, gehörig bevollmächtigten Aktienzeichner für sich stimmen lassen. Niemand kann, mit Einschluß seiner eigenen, mehr als 10 Stimmen abgeben. Gemeinden, moralische Personen, Frauenzimmer und Bevormundete können durch ihre legitimirten Vertreter, auch wenn diese nicht Aktienzeichner sind, stimmen lassen. §.14. Sollte das Central-Komite sich veranlaßt sinden, früher General-Versammlungen der Aktienzeichner zu berufen, so kommen die Bestimmungen der §§. 12 und 13 auch für solche General-Versammlungen zur Anwendung. Eine nähere Mittheilung über die beim Nivellement gefundenen Resultate vermögen wir nicht zu machen, weil das Komite uns auf eine dessallsige Anfrage erklärt hat, daß es ihm unmöglich sei, die gewünschten Nachrichten mitzutheilen, da es von dem mit der Vermessung, dem Nivellement, den Kosten-Anschlägen :c. beauftragten Ober « Ingenieur Dich das Resultat seiner Arbeiten noch nicht erhalten habe.

An eine Ausführung des Unternehmens ist wohl vorlaufig noch nicht zu denken, einestheils wegen der eingetretenen ungünstigen Konjunkturen für Eisenbahn-Unternehmungen, anderentheils, weil die Regierung, wie aus der unter Apenrade, Hadersleben>Aarösunder Eisenbahn angeführten Allerhöchsten Resolution hervorgeht, das Unternehmen aus dem Grunde nicht genehmigt 1. 2. »20 1906 hat, daß die Aktienzeichnungen ohne vorher eingeholte Erlaubniß und ohne vorher eingereichte Rentabilitäts-Berechnung geschehen sind. Eine neue Aktien-Zeichnung nach Erledigung dieser gefundenen Mängel wird aber wohl schwerlich die gewünschten Resultate herbeiführen, indem die auswärtigen Aktienzeichnet schon früher sich geweigert haben, die Einzahlungen zu leisten.

Kiel-Eckernförde-Schleswiger Eisenbahn

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Gleichzeitig mit dem vorangesührten Bahn-Projekte entstand in Kiel der Plan zur Anlegung einer Eisenbahn von Kiel über Eckernförde nach Flensburg, und erfreute sich namentlich in dieser Stadt einer lebhaften Theilnahme, weil dieselbe befürchtete, daß , wenn die anderen, zu gleicher Zeit im Lande entstandenen Bahn-Projekte (Neumünster-Rendsburg und Rendsburg- Schleswig-Flensburg) zur Ausführung kämen, Kiel einen großen Theil sei nes nördlichen Verkehrs einbüßen würde. Zur Förderung der nothwendigen Vorarbeiten wurde in einer am 31. März 1844 zu Kiel gehaltenen Versamm lung ein größeres Komit« niedergesetzt, während ein kleineres Komite, aus 3 Eckernfördern, 3 Kielern und 3 Gutsbesitzern bestehend, zur Leitung der Geschäfte erwählt wurde. Man ging hierbei von dem Gedanken aus, daß die volkreichen und fruchtbaren Gegenden des Landes mit der Altona -Kieler Hauptbahn in Verbindung gesetzt werden müßten, und daß daher, der natür lichen Beschaffenheit des Landes gemäß, das in der Mitte den unbewohnten, kahlen Haiderücken, an beiden Seiten aber fruchtbare Gegenden zeige, eine Eisenbahn an der Westseite Holsteins nach Heide, um Dithmarschen und das westliche Schleswig der Hauptbahn nahe zu bringen, und eine andere, von Kiel über Eckernförde nach Flensburg, erforderlich erscheine, um die reichen Gegenden des dänischen Wohldes, Schwansens und Angelns mit derselben zu verbinden. Die Förderung der letzter» Linie wurde als Zweck des Kieler Komite's gesetzt, und beschlossen, die Voi arbeiten: Nivellement, Erwirkung der Genehmigung von Seiten der Regierung u. s. w., zu betreiben, um eine sichere Basis zu gewinnen, ehe die Aktienzeichnung eröffnet werde. Nur zur Deckung der vorläufigen, auf etwa 5, bis 6000 Spezies angeschlagenen Kosten wurde eine Zeichnung eröffnet, die dem Zeichner ein eventuelles Recht auf eine Aktie für jeden gezeichneten Spezies gewährte. In Flensburg interessirte man sich jedoch mehr für den Plan, welcher, Kiel zur Seite liegen lassend, auf die Altona -Kieler Bahn nach Neumünster zu führte, indem man hoffen durfte, dadurch Kiel einen nicht unbeträchtlichen Theil seines Verkehrs abzuschneiden und solchen sich zuzuwenden. Flensburg zeigte sich daher dem Kiel-Flensburger Projekte entschieden abgeneigt und vereinigte seine Bitten mit den Rendsburgern und Schleswigern, um von der Regierung die Genehmigung zu den Vorarbeiten der Rendsburg «Schleswig' Flensburger Eisenbahn zu erwirken, Dies gelang ihnen, denn durch eine Al lerhöchste Resolution erlitt der Plan, die Altona - Kieler Eisenbahn über Eckern 1907 förde nach Flensburg fortzuführen, die Abänderung, daß die Bahn, statt nach Flensburg, nach Schleswig geführt werden sollte. Den Interessenten blieb unter diesen Umstanden nichts Anderes übrig, als hierauf einzugehen und den Versuch zu machen, den Osten des Landes wenigstens nicht abschneiden zu lassen, sondern ihm mindestens die Vortheile zu sichern, welche die bestehenden Geschäftsverbindungen und die Altona-Kieler Bahn ihm gewährten. Es wurde also der Plan der Kiel «Flensburger Bahn zu dem einer Zweigbahn von Kiel über Eckernförde nach Schleswig umgeändert, und hierauf, nach« dem nachstehende Königl. Resolution: „Wir wollen dem zur Erbauung einer Eisenbahn von Kiel über Eckernförde nach Flensburg zusammengetretenen Konnte die Erlaubniß Al« lergnadigst ertheilt haben, zur Erbauung einer, die Städte Kiel, Eckern« förde und Schleswig verbindenden, an dem letztgenannten Orte in die von Rendsburg über Schleswig nach Flensburg zu führende Hauptbahn einmündenden Zweigbahn schon jetzt die nöthigen Vorarbeiten vorzu, nehmen." an das Konnte ergangen war, die Vorarbeiten für die Bahn betrieben. Die Verhältnisse an den Börsen änderten sich jedoch bald; bei dem Rendsburg-Schleswig-Flensburger Unternehmen verweigerte ein grDer Theil der Aktienzeichner Zahlung, so daß es jetzt sehr die Frage ist, wie wir schon im Vorstehenden erwähnt haben, ob jenes Projekt zu Stande kommen wird, wovon denn auch selbstverständlich die Ausführung dieser Zweigbahn abhängt. In Bezug hierauf sagt das Konnte in einem an uns gerichteten Schreiben : „Sollte jenes Projekt nicht zu Stande kommen, so würden unsere In teressenten wahrscheinlich ihren ersten Kiel Flensburger Plan, mit einigen Mo« disikationen, wieder aufnehmen. Da indessen unsere Vorarbeiten beendigt sind, so werden wir uns jedenfalls die Erlaubniß zur Einsammlung von Aktien erbitten, werden jedoch selbstverständlich die Zeichnung nicht eröffnen, bevor das Zustandekommen der Rendsburg > Schleswig «Fleneburger Bahn entschie« den ist. Mögen wir nun darauf beschränkt bleiben, eine Zweigbahn von Kiel nach Schleswig zu führen, oder mag es uns später, wenn das Rendsburg- Flensburger Projekt scheitern sollte, vergönnt sein, unsere früheren Pläne wieder aufzunehmen, immer dürfen wir uns Glück wünschen, der gesetzlichen Vorschrift, daß die Aktienzeichnung erst nach Vollendung der Vorarbeiten und nach von der Regierung ertheilter Genehmigung eröffnet werden darf, getreu nachgelebt zu haben. Die äußerst sorgfältig ausgeführten Anschläge und Berechnungen werden dem Publikum, wenn dasselbe zur Aktienzeichnung eingeladen werden wird, darthun, daß es sich hier um eine solide Unterneh« mung handelt, und da dasselbe seine Rechtfertigung in der Blüthe und dem Reichthum der Gegenden findet, für welche es bestimmt ist, so hoffen wir mit Zuversicht, nicht allein hier im Lande Theilnahme, sondern auch auf den verschiedenen Börsen Deutschlands Anerkennung und Berücksichtigung zu finden."

t>. Richtung und Läng« der Bahn; Bahnhöfe. Da der Hauptzweck der Bahn ist, die nördlich Kiel gelegenen, fruchtbaren Distrikte: dänisch Wohld, Schwansen und Angeln, an den Vortheilen der Altona «Kieler Eisenbahn Theil nehmen zu lassen, so ergiebt sich oerKie« ler Bahnhof der Altona «Kieler Eisenbahn von selbst als Anfangspunkt, und eben so ist der Endpunkt derselben bis weiter in dem Schleswiger Bahnhof der Rendsburg-Schleswig-Flensburger Bahn bereits gegeben, da die Erlaubniß zu den Vorarbeiten einen Anschluß an jene Bahn in Schleswig bedingte. Der Kieler Bahnhof läßt sich aber wegen der Tiefe seiner Lage nicht als Bahnhof benutzen; es wird vielmehr diese Bahn ihren eigenen Bahnhof ha ben und die Verbindung zwischen beiden Bahnen durch eine Pferdebahn her gestellt werden müssen. Von Kiel wird die Bahn nach dem Hofe Schwar« tenbeck, über den Schleswig «Holstelnschen Kanal nach Gettorff, alsdann nach Eckernförde, weiter nach Missunde, und von dort über die Schley, ziemlich deren nördlichem Ufer folgend, nach Schleswig gehen. Die ganze Länge der Bahn beträgt etwa 10040 Ruthen, oder ungefähr 6t Meilen. Bahnhöfe sollen zu Kiel, Eckernförde und Schleswig, Auhalteplätze in GettorWmd Missunde eingerichtet werden.

Der Kostenanschlag ist, wie folgt, berechnet: Schleswig- Pr!uhisch HolNeinscht« K»ur»nt. Kouront. ä. Erd- und Planir-Arbeiten. Marl Thlr. 40678 Pott Erde zu verarbeiten, wovon 21751 Pott zu den Dämmen verwendet, gestampft und mit Rasen zu belegen sind. Das Planum auf der Länge von 10040 Ruthen zu reguliren und die Böschungen zu poliren, auf 50000 Ruthen Bahnfläche den oberen Spatenstich 553331 221452 Anschaffung und Unterhaltung sämmtlicher Geräthschaften 5500« 61369 22<M 10 Prozent zur Aufsicht, zum Wächterlohn u. s. w. . . 2454? li. Erpropriationen. 183487 18512 8 73395 7405 ,t> 0. Brücken und Durchlässe. 8 I0 Brücken » « Fuß Weite u 2000 Mark 20000 8000 - 3 - - 8 - - - 300« - 9000 36N0 30000 N0O» 20000 8<M 320000 I280M — Latus 1,27100« - 50840« 1903 Schleswig- Preußisch Konront. Holslewschr« Kourant. M»rt .'H Thlr. sgr. Die Brücke über die Fusing-Aue ........ Transport 1,271000 — 508400 — 30 Durchlässe von 2 und 2 Fuß, » 300 Mark . . . 20000 — 8000 — l20 Durchlässe von künstlichem Sandstein, 18 Zoll Weite, 9000 — 3600 — » 100 Mark 12000 — 4800 - Für unvorhergesehene Fälle bei diesen Brückenbauten 44000 — 17600 — v. Oberbau. Bahnlänge 10040 Ruthen, oder 50326 Jard, dazu erfor derlich 100652 Jard Schienen in Stücken zu 6 Jard, giebt 16775 Stücke. Iede Jard Schienen wiegt 58 Pfd. Engl. 2240 Pfd. sind — 1 Ton, also werden gebraucht 2606 Tons, die, nach Kiel, Eckernförde und Missunde Zu jedem Schienenstück eine Unterstützungsplatte, also 16775 375264 — 150105 18 Platten » 10 Pfd., ist 74,, Tons 10786 4314 12 Zu jedem Schienenstück 12 Nägel von H Pfd. — 67,, Tons Nägel, » Ton 260 Mark 17524 7009 18 50325 eichene Schwellen, 7-8 Zoll stark, 8 Fuß lang, ä Stück 2 Mark 8/3 125812 8 50325 Einfuhrzoll für Schienen und Platten, 6,006000 Pfd., » 42229 ll I689I 26^ Zoll für 151000 Pfd. Nägel, » 100 Pfd. 2 Mark 8 6 . 3775 — 151« — 151362 73246 6 60544 29298 284 ü. Wegekreuzungen. 7 17^ «0 Wege-Uebtrgänge im Niveau der Bahn, l> 400 Mark 24000 ^ 960« — 1°. Einfriedigungen. 10040 Ruthen Erdwälle mit Hecken und Gräben, ä 2 Mark, so wie 60 Ruthen Ueberwege mit Stacketwerk, » 200 32080 12832 «. Bahnhofe. Bahnhof in Kiel 423000 30000 ^ 16920« AnHalteplatz in Gettorff I2000 — 76000 — 30400 — Vorkehrungen auf dem vereinigten Schleswig« Bahnhof 30000 - I2000 — ll. Betriebs-Utensilien. 72000 ^ 28800 — 189600 75840 Nagen 196000 - 78400 Sonstige Utensilien 20000 800« I. Insgemein. Kosten für Bildung der Gesellschaft u. s. w. .... 15000 — 6«00 — I0000 — 4000 — 15000 .. 6000 — Drucktosten, Reisen, Prozesse 25000 - I0000 — Wärterhäuser 25000 20000 ^ 10000 8000 61320 24528 ^ — Summa 3,420000 ^ 1,368000 ... 1910 Die Durchschnittskosten einer Meile stellen sich hiernach auf etwa 223350 Thlr. Preuß. Kourant.

>i. Steigungs« und Krümmungs«Verhältnisse. Das Terrain ist im Ganzen sehr hügelig und daher nicht günstig; des« senungeachtet sind aber die Steigungsverhältnisse, mit Ausnahme einer Strecke von 355 Ruthen, wo ein Gefalle von 1 : 120 vorkommt, um die W»sser« scheide zwischen dem Eckernförder Hafen und der Eider, oder, mit andern Worten, zwischen Ost- und Nordsee, zu überschreiten, nicht bedeutend. Keine Kurve wird einen geringeren Halbmesser als 200 Ruthen haben, und auch dieser wahrscheinlich nur ein Mal vorkommen; alle übrigen Kur ven werden mit einem so großen Radius beschrieben, daß sie nicht in Betracht kommen. f. Art des Bahnbaues; bedeutende Bauwerke. Der Boden ist größtentheils Lehm und lehmiger Sand, einige Strecken auch Moor, welche sämmtlich mit zweifüßiger Böschung vom festen Grunde auszufüllen sind. Die Kronenbreite der Bahn betragt für ein einfaches Ge> leise 16 Fuß, die Spurweite, wie auf der KielAltonaer Bahn, 5 Fuß Ham burger Maaß, oder 4 Fuß 9! Zoll Engl. Zu den Aufträgen ist zweifache Böschung angenommen, die kleineren Einschnitte mit I Lacher, die größeren mit 2facher Böschung berechnet. Die zu kreuzenden Gewässer sind: lIee Schleswig -Holsteinsche Kanal, der Ausstuß des sogenannten Windebuyer Noors in den Eckernförder Hafen, die Schlay bei Missunoe, die Füsingaue, drei andere Wasserläufe von 8 Fuß Breite und zehn Wasserläufe von 6 Fuß Breite. Von den über diese Gewässer zu führenden Brücken sind die lIe> deutendsten : 1. Die Brücke über den Schleswig, Holsteinschen Kanal, 16 Fuß breit, mit einer Einrichtung zum Drehen, um die Schiffe durchzulassen; 2. die Brücke über den Ausfluß des Windebuyer Noors, 16 Fuß breit, bestehend aus einem Bogen von 30 Fuß Oeffnung, von rauhem Felsem Mauerwerk mit Ziegelgewölbe; 3. die Brücke über die Schlav, bestehend aus I0 Bogen » 40 Fuß Weite, mit Zwischenpfeilern von 8 Fuß Stärke, ganze Länge etwa 480 Fuß, massives Mauerwerk von rauhem Felsen mit Ziegelgewölbe, einer Dreh« scheide zum Durchlassen der Schiffe; Breite der Brücke 36 Fuß, d» sie zugleich für Fuhrwerk benutzt werden soll; 4. die Brücke über die Füsing'Aue, ganz wie die über das Windebuyer Noor. Die kleinen Brücken sind massiv von rauhem Felsen, mit backsteimrnen Bogen, und die Durchlässe unter der Bahn von Felsensteinen in trockenem Verbande; die Durchlässe unter den überzuführenden Wegen von künstlichem Sandstein gedacht. Die zu kreuzenden Wege, etwa 60, werden sich sämmtlich im Niveau über die Bahn führen lassen.

Für den Oberbau sind breitkantige Vignoles« Schienen, von einer Länge von 18 Fuß Engl. und einer Schwere von 58 Pfd. pro Vard, angenommen, welche man durch je 6 Querschwellen, welche 8 Fuß lang und 8 Zoll stark sind, unterstützen will. Die Schienen werden mit Hakennägeln auf den Schwel« len befestigt und die Unebenheiten an den Schienenstößen durch Unterstühungsplatten vermieden. Ein Hauptbahnhof, wo der ganze Verkehr geleitet wird, mit einem Hauptgebäude mit den Bureau's, so wie mit einem HaupdReparaturgebände, den erforderlichen Remisen, Güterschuppen u. s. w., soll in Kiel angelegt werden. An beiden Endpunkten, so wie auch in Eckernförde, sind Wechsel, stationen und Drehscheiben anzulegen, auch dürfen in Eckernförde Warte« gebäude und Güterschuppen nicht fehlen ; auf den Anhaltepunkten zu Oettorff und Missunde sollen ähnliche Vorrichtungen wie auf der Kiel-Altonaer Bahn angebracht werden. In Schleswig wird nur eine etwaige Vergrößerung des dort für die Rendsburg-Fleneburger Bahn projektirten Bahnhofes in Betracht zu ziehen sein. ß. Betriebsmittel. Hiervon sind vorläufig in Anschlag gebracht: 6 Lokomotive mit Tender, 4 Personenwagen für die erste und zweite Klasse, 12 dergleichen für die dritte Klasse, 3 sechsrädrige verdeckte Packwagen, 4 achträdrige verdeckte Güterwagen und 24 sechsrädrige offene Packwagen.

Rendsburg-Eckernförder Eisenbahn

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Am 23. April 1844 wurde von einer Deputation aus Rendsburg in einer zu diesem Ende in Eckernförde zusammenberufenen kleinen Versammlung deantragt, daß sich ein Rendsburg - Eckernförder Komits zur Herstellung einer Eisenbahn zwischen Rendsburg und Eckernförde oder zwischen der Eider und der Ostsee bilden möge, wobei die Deputation das erforderliche Anlagekapital in Aussicht stellte. Da kein Abfall von dem Kiel-Eckernförde «Flensburger Projekt verlangt wurde, so ging man bereitwillig darauf ein, weil die Ver1942 wirklichung des Projektes nur vortheilhaft für Eckernförde sein konnte. Man wählte hierauf ein Komit6 aus drei Eckernfördern und drei Rendsburgern, ladete zur Theilnahme an dem für erforderlich gehaltenen Anlagekapital ein, und bat bei der Regierung um Erlaubniß, das Nivellement und die nöthigen Vorarbeiten betreiben zu lassen. Die Zeichnungen zu dem aus 2500 Aktien 2 IM Spezies bestehenden Anschlags-Anlagekapltal wurden zur damaligen Zeit sehr leicht bewirkt, auch die Erlaubniß zum Nivellement der Bahnlinie durch Königl. Resolution vom 7. Mai erthellt. Seit dieser Zeit ist jedoch über das Unternehmen nichts veröffentlicht worden, so daß es den Anschein hat, als wenn dasselbe bei der darauf ein getretenen ungünstigen Konjunktur für Eisenbahn Unternehmungen aufgegeben worden ist.

  1. Friedrich Wilhelm von Reden: Die Eisenbahnen Deutschlands. Ernst Siegfried Mittler, Berlin, Posen und Bromberg 1846, S. 146 (201 S., google.de [abgerufen am 19. Mai 2017] eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Friedrich Wilhelm von Reden: Deutsches Eisenbahn-Buch: ein Taschenbuch für Reisende, Aktienbesitzer, Eisenbahnbeamte, Gasthalter, Kauf- und Geschäftsleute aller Art. Adolf Gumprecht, Berlin 1845, S. XXV (310 S., google.de [abgerufen am 19. Mai 2017] eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).