Benutzer:Meikel1965/Artikelwerkstatt/Zivilgemeinde (Hessen)

Ich habe mal versucht etwas in Erfahrung zu bringen. Nach meiner Kenntnis wird der Begriff Zivilgemeinde von keinem gültigem Gesetz (in Hessen bzw. Deutschland) verwendet, ebenfalls wird er in keinem Verfassungskommentar verwendet. Im Grimmschen Wörterbuch [1] (19. Jahrhundert) ist der Begriff nicht verzeichnet. Hier ist aber eine wertvolle Information zu finden, demnach ist ZIVIL der Bereich des öffentlichen Lebens der nichtmilitärisch, nichtkirchlich und nichtstrafrechtlich ist und dient im wesentlichen als Unterscheidungswort. In diesem Sinne ist der Begriff Zivilgemeinde eine Bezeichnung für eine säkulare kommunale Gebietskörperschaft. Ein vergleichbarer Begriff währe die bürgerliche Gemeinde gemäß Artikel 136 der Weimarer Verfassung der durch Artikel 139 in das Grundgesetz inkorporiert wurde. (Beispiele: [2], [3], [4], [5], [6])
Als Unterscheidungsbegriff wird Zivilgemeinde vor allem genutzt um die nichtkirchliche von der kirchlichen Gemeinde abzugrenzen. Überschneidungen zwischen beiden Gemeinden gab/gibt es Reichlich: zum Beispiel Abgrenzung der Vermögensverhältnisse, Trägerschaft der Schule, Besoldung des Lehrers oder Baulast der Kirche (Der Kirchturm spielte in vielen Orten eine zentrale Rolle beim Brandschutz). Oftmals wurden diese beiden Gemeinden erst im 18./19. Jahrhundert getrennt. Seltener wird der Begriff im Bereich Kolonialgeschichte verwendet. Hier grenzt Zivilgemeinde die Gemeinschaft der sich freiwillig in einer Kolonie aufhaltenden Personen von den Militärs und den Häftlingen einer Strafkolonien ab. (Beispiel: [7])
Eine Sonderrolle dürfe der Begriff der Zivilgemeinde innerhalb der Kirchenorganisation haben. Hier wird er verwendet wenn eine Pfarrei sowohl „einfache Einwohner“ wie militärische Einrichtungen oder Strafanstalten umfasst. Die Gruppe der „einfachen Einwohner“ wird dann mit dem Begriff Zivilgemeinde zusammengefast. (Beispiele: [8], [9])
Zur Bedeutung Zivilgemeinde (Kanton Zürich) siehe dort. --SBT 15:44, 4. Feb. 2008 (CET)