Schulwart ist die gebräuchliche Berufsbezeichnung für einen Hauswart, der aber nur in einer Schule tätig ist. Die Bezeichnung gibt es in Österreich, ausgenommen Vorarlberg und Oberösterreich. In den öffentliche Schulen bei der Gemeinde Wien ist in der Regel ein Schulwart und zur Unterstützung, wenn es sich um eine sehr große Schule handelt, auch noch zusätzliches Reinigungspersonal beschäftigt. Er ist unter anderem für die Reinigung des Schulgebäudes, des dazu gehörendem Gehsteigs und des Schulhofs zuständig. Er führt kleinere Reparaturarbeiten aus, bestellt Firmen bei größeren Reparaturarbeiten. Seine Dienstzeit ist, sofern nicht zwei 40 Stunden-Schulwarte/innen im Schulhaus angestellt sind, von 7 Uhr bis 21 Uhr. Im Winter (Heizen und Schneeräumung) von 6 Uhr bis 22 Uhr. In manchen Schulen hat der Schulwart eine Dienstwohnung.

Um ca. 1800 gab es den Schuldiener mit einer eigenen Dienstvorschrift. Er hatte nur die Aufgabe das Schulhaus auf- bzw. zuzusperren, da damals der Schulleiter mit der Familie in der Schule seine Dienstwohnung hatte.

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  1. Gemeinde Wien, Magistratsabteilung 56