Als Opposition und Widerstand in der DDR bezeichnet man die Gesamtheit verschiedener Bewegungen, die aus unterschiedlichsten Motiven die SED-Diktatur in der Deutschen Demokratischen Republik in Frage stellten und Aktivitäten gegen diese unternahmen. Wenngleich das Ausmaß und die Erscheinungsformen oppositionellen Verhaltens in der DDR erheblichen Schwankungen unterworfen war, lassen sich derartige Verhaltensweisen für alle Phasen der SED-Diktatur nachweisen.

Erscheinungsformen von Opposition und Widerstand

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Politische Opposition

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[Darstellung des Widerstands anfangs unabhängiger Parteien hier] Auch innerhalb der SED wurde vereinzelt der politische Kurs der Partei von Gruppen oder Einzelpersonen kritisiert. Besonders deutlich wurde dies während historischer Umbrüche der SED-Herrschaft, wie der Entstalinisierung Ende der 1950er Jahre, dem Machtantritt Erich Honeckers 1971 oder der Perestroika-Politik Michail Gorbatschows.[1]

Kirchliche Opposition

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Die kirchliche Opposition in der DDR richtete sich vornehmlich gegen den staatlich verordneten und mit Repressalien forcierten Atheismus der SED-Diktatur.[2]

  • Jugendweihe

Kritische Künstler und linke Intellektuelle

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  • Biermann, Bahro, Harich, Bloch...

Menschenrechtsgruppen, Friedens- und Umweltbewegung

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  • Aktionskreise in den 1980ern

Flucht und Ausreise

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Gelegentlich wird auch die Flucht- und Ausreisebewegung als eigene Form der Opposition aufgefasst. Die Entscheidung, die DDR dauerhaft zu verlassen, wird hierbei als „Abstimmung mit den Füßen“ interpretiert. So führte der Exodus vor allem junger Menschen zu einer erheblichen wirtschaftlichen, aber auch moralischen Schwächung der SED-Diktatur. Der Mauerbau 1961 beendete diesen weitestgehend. Fortan blieben Fluchtversuche aus der DDR bis zur Öffnung der Grenzen 1989 Einzeltaten weniger Personen, die nicht selten tötlich endeten.

Jugendopposition

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  • Schüler- und Studentenproteste (Werdauer Oberschüler, Eisenberger Kreis...)
  • Jugendliche Subkulturen ("Rowdys", Beatbewegung, Punks, Skinheads...)

Widerspruch und Verweigerung im DDR-Alltag

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Die verbreitetste Form politischer Gegnerschaft in der DDR war der Widerspruch als Form politischer Abweichung. Er war in der Regel nicht organisiert und blieb unterhalb des offenen Widerstands.[3]

  • Wehrdienstverweigerung
  • Konfirmation statt Jugendweihe

Geschichte

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Opposition in der Sowjetischen Besatzungszone 1945–1949, Widerstand gegen Gleichschaltung und SED-Alleinherrschaft bis 1953

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Der Widerstand gegen die unter dem Schutz der Sowjetischen Militäradministration entstehenden SED-Diktatur wurde größtenteils von nach dem Zweiten Weltkrieg größtenteils von Personen getragen, die ihre antitotalitäre Prägung in der untergehenden Weimarer Republik sowie im Widerstand gegen den Nationalsozialismus erfahren hatten.[4]

Der 17. Juni 1953

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Innerparteiliche Opposition, Entstalinisierung und Republikflucht 1953–1961

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Opposition und Widerstand in der Phase relativer Stabilität ab 1961

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Demokratiebewegung ab Mitte der 1980er Jahre

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  • Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen

Das Jahr 1989

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Freie Wahlen, Zentraler Runder Tisch und Widervereinigung

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Schicksal der Opposition nach 1990

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Bekämpfung durch Justiz und MfS

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Die Bekämpfung jeglicher Form von Opposition und Widerstand war zwischen 1950 und 1989 eine der Kernaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit. Sie wurde bereits kurz nach der Gründung des MfS in einer eigenen „Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS festgestellt wurden“[5] festgeschrieben. Das MfS trat hierbei vornehmlich als Ermittlungsinstanz auf, deren Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Scheins fällten anschließend Gerichte ein Urteil, welches jedoch zuvor eng mit dem MfS abgestimmt war. In den frühen Jahren wurden gegen politische Gegner in Schauprozessen drakonische Strafen (bis hin zu Todesurteilen) verhängt.[6] Rechtliche Grundlage bildete hierbei meist Artikel 6 Absatz 2 der DDR-Verfassung, welcher Kriegs- und Boykotthetze unter Strafe stellte und von der DDR-Justiz weit ausgelegt wurde (später § 106 „Staatsfeindliche Hetze“ des DDR-Strafgesetzbuches).[7] Mit der Abschottung der DDR in Folge des Mauerbaus wurde ab 1963 auch der justizielle Terror aufgegeben.[8] Vor allem seit Beginn der Ära Honecker 1971 verstärkte das MfS seine Bemühungen, oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren.[9] Wichtige Ursachen hierfür waren das Streben der DDR nach internationaler Anerkennung und die deutsch-deutsche Annäherung ab Ende der 1960er Jahre. Zudem hatte sich das SED-Regime mit der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte[10] zur Achtung der Menschenrechte verpflichtetund und versuchte daher, die Zahl politischer Häftlinge zu reduzieren.[11] Die versprochenen Konzessionen wurden durch Repressionspraktiken unterhalb der Schwelle von Verhaftung und Verurteilung, wie beispielsweise Zersetzungsmaßnahmen, kompensiert.[12]

Sonstiges

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Regionale Verteilung der Opposition

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  • Oppositionszentren: Jena, Leipzig, Berlin

Rolle der Bundesrepublik Deutschland

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  • siehe bisheriger Artikel

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Vgl. Ehrhart Neubert: Geschichte der Opposition in der DDR, S. 32f.
  2. Vgl. Hans-Joachim Veen: Warum dieses Lexikon? In: Hans-Joachim Veen/Hans Michael Kloth/Manfred Wilke u. a. (Hrsg.): Lexikon Opposition und Widerstand in der SED-Diktatur, S. 9.
  3. Vgl. Ehrhart Neubert: Geschichte der Opposition in der DDR, S. 32.
  4. Vgl. Hans-Joachim Veen: Warum dieses Lexikon? In: Hans-Joachim Veen/Hans Michael Kloth/Manfred Wilke u. a. (Hrsg.): Lexikon Opposition und Widerstand in der SED-Diktatur, S. 8.
  5. Richtlinien über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und die von den Organen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR festgestellt wurden vom 20. September 1950, BStU, ZA, DSt-Nr. 101091. Abgedruckt in: Roger Engelmann/Frank Joestel: Grundsatzdokumente des MfS, BStU, MfS-Handbuch V/5, Berlin 2004, S. 37–41.
  6. Vgl. Christian Halbrock/Ilko-Sascha Kowalczuk: Bekämpfung von Widerstand und Opposition. In: Roger Engelmann/Bernd Florath/Walter Süß u. a. (Hrsg.): Das MfS-Lexikon – Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2011, S. 338f.
  7. Rainer Schröder: Geschichte des DDR-Rechts: Straf- und Verwaltungsrecht, forum historiae iuris, 6. April 2004.
  8. Vgl. Falco Werkentin: Recht und Justiz im SED-Staat. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000, S. 67.
  9. Sandra Pingel-Schliemann: Zerstörung von Biografien. Zersetzung als Phänomen der Honecker-Ära. In: Eckart Conze/Katharina Gajdukowa/Sigrid Koch-Baumgarten (Hrsg.): Die demokratische Revolution 1989 in der DDR. Köln 2009, S. 78–91.
  10. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte, Helsinki 1975, S. 11.
  11. Johannes Raschka: „Staatsverbrechen werden nicht genannt“ – Zur Zahl politischer Häftlinge während der Amtszeit Honeckers. In: Deutschlandarchiv. Band 30, Nummer 1, 1997, S. 196.
  12. Jens Raschka: Einschüchterung, Ausgrenzung, Verfolgung – Zur politischen Repression in der Amtszeit Honeckers. Berichte und Studien, Band 14, Dresden 1998, S. 15.