Benutzer:Ngowatchtransparent/Integrationsverantwortung

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Begriff "Integrationsverantwortung" zum ersten Mal im Lissabon-Urteil verwendet.

Hintergrund

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Vertrag von Lissabon und seine Anpassung an das deutsche Grundgesetz

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Das BVerfGs Urteil, (2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421)) und die Definition der Integrationsverantwortung

Mit seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Lissabon-Vertrages vom 30.06.2009 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungsmäßig erklärt aber mit verfassungskonformer Auslegungen. Es hat auch das vorgesehene Begleitgesetz des Bundes zur Stellung von Bundestag und Bundesrat für verfassungswidrig erklärt. (cf. Wikipedia Artikel "Lissabon-Urteil")

"Integrationsverantwortung" gemäß das BVerfG

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Integrationsverantwortung - des Bundestages und Bundesrates (Absatz 3.b) - der Bundesregierung (Absatz 236) - den Mitgliedsstaaten (Absatz 238)

Die Umsetzung im deutschen Gesetz

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„Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ 22.09.2009

Kritische Stimmen und potentielle Entwicklung

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-„Unter Karlsruher Totalaufsicht“, Christian CALLIES

Potentielle Entwicklung: Integrationsverantwortung und Mehrebenensystem

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Randnummer 272 und 290 BverfGs Urteil Entwicklung eines Begriff: "Integrationsverantwortung für alle"