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Im Steigerwald gibt es mit dem FFH-Gebiet "Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwalds" und Vorderer Steigerwald mit Schwanberg" zwei FFH-Gebiete, die zu den größten Bayerns gehören. Überregional bekannt ist nur das FFH-Gebiet Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwalds, da dort seit Jahren über die Ausweisung eines Nationalparks diskutiert wird. FFH-Gebiete sind auch als Natura 2000 Gebiete bekannt, die sich über die ganze EU verteilen. Diese Gebiete haben keinen besonderen Schutzstatus, sie verhindern nur die Verschlechterung des Gebietes. Im Steigerwald werden trotz allem noch Starkbuchen gefällt.
Als Waldschutzgebiete zählen nur die sogenannten rechtlich geschützten Prozessschutzgebiete. Darunter fallen z.B. Nationalparks, die Kernzonen von Biosphärenservate, Naturwälder und Naturwaldreservate. Trittsteingebiete, die meist von den Forstbetrieben ernannt werden, sind rechtlich nicht gesichert und können jederzeit wiederrufen werden. Die bedeutesten Waldschutzgebiete im Steigerwald sind die seit langen unter Schutz stehenden Naturwaldrerservaten Brunnstube, Waldhaus und Böhlgrund. Das NWR Kleinengelein beherbergt den ältesten Buchenbestand Deutschlands und hat dadurch auch international einen hohen Bekanntheitsgrad. In sogenannten Prozesschutzgebieten findet keine Forstwirtschaft statt.