Der Unfallhelferring (auch: Pannenhelfer[1]) ist ein Terminus technicus des deutschen Zivilrechts. Unter einem Unfallhelferring versteht man den systematischen Zusammenschluss mehrerer Dienstleister, die sich wechselweise empfehlen, um bei Geschädigten eines Verkehrsunfalls ihre jeweiligen Dienstleistungen an den Mann zu bringen und sich so im Markt geschäftliche Vorteile zu verschaffen.

Ausgangslage

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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch auf Übernahme seines Schadens durch den Schädiger. Als Positionen sind hierbei Kosten für das Abschleppen, einen Mietwagen, das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, die Reparaturwerkstatt sowie Rechtsverfolgungskosten neben anderen üblich und (bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen) prinzipiell erstattungsfähig.

Soweit die Reparatur des durch einen Unfall beschädigten Fahrzeugs tatsächlich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Restwertaufkäufer bei Verwertung des Fahrzeugs ebenfalls Teil eines Unfallhelferrings sein. In Betracht kommt weiter eine Bank im Rahmen einer (Leasing-)Finanzierung des als Ersatz beschafften Fahrzeugs.

Je früher nach einem Unfall der Zugriff eines der Helfer auf den Geschädigten eines Unfalls erfolgt, desto größer sind die Chancen, auch die anderen an dem Unfall partizipieren zu lassen, selbst wenn der Geschädigte zunächst deren Inanspruchnahme nicht beabsichtigte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Rechtsanwälten ist die

Rechtsprechung

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https://www.google.de/search?q=unfallhelferring+bgh&hl=de&source=lnms&sa=X&ei=wk1FUvWuEcLRtAbjp4FY&ved=0CAgQ_AUoAA&biw=1280&bih=699&dpr=1

Gegenwärtige Situation

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Die Hilfe, welche die Rechtsprechung gegen derartige Machenschaften bieten kann, ist relativ gering. Daher sind Kfz-Haftpflichtversicherer zu einem aktiven Schadenmanagement übergegangen.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Unfallhelfer – Pannenhelfer – Hilfe am Unfallort – Unfallhelferringe. In: verkehrslexikon.de, abgerufen am 27. September 2013