A Wirtschaftszweig 01.47 "Haltung von Geflügel"

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  • Quelle: NACE 2
  • Hühner, Puten, Enten, Gänse und Perlhühner

B Wirtschaftszweig 01.49 "Sonstige Tierhaltung"

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  • Quelle: NACE 2
  • Zucht und Haltung von halb domestizierten und sonstigen lebenden Tieren:
    • namentlich Strauße und Emus
    • sonstige Vögel (ohne Geflügel)
  • Zucht und Haltung von Haustieren (ohne Fische):
    • Vögel, z. B. Sittiche usw.

C Position 0105 Kombinierte Nomenklatur

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  • Quelle: [1]
  • Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend

Erläuterungen und Anmerkungen zum HS/KN 0105

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  • Wortlaut gemäß Volltext
  • "Zu dieser Position gehört nur solches lebende Hausgeflügel, das im Wortlaut dieser Position genannt ist. Zu den Hühnern der Art Gallus domesticus gehören auch Küken und Kapaune. Andere lebende Vögel (z. B. Rebhühner, Fasane, Tauben, Wildenten, Wildgänse) sind ausgenommen (Pos. 0106).
  • Hierher gehört nur das im Wortlaut dieser Position genannte lebende Hausgeflügel, einschließlich Junghennen, Kapaune und Ganter, gleichgültig, ob sie zum Eierlegen, des Fleisches oder der Federn wegen oder für andere Zwecke (z. B. zum Einsetzen in Käfige, Parks oder Wasseranlagen) aufgezogen werden. Wildgeflügel (z. B. Wildtruthühner – Meleagris gallopavo –), obgleich es wie Hausgeflügel gehalten und geschlachtet werden kann, gehört zu Unterposition 0106 39 901). Haustauben gehören zu Unterposition 0106 39 10.

D Posistion 0106 Kombinierte Nomenklatur

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  • Pos. 0106 "Andere Tiere, lebend"
    • Pos. 010631 Raubvögel
    • Pos. 010632 Papageienvögel (einschließlich Papageien, Aras, Sittichen und Kakadus
    • Pos. 010633 Strauße, Emus (Dromaius novaehollandiae
    • Pos. 010639 Andere
      • Pos. 01063910 Tauben

Erläuterungen und Anmerkungen zum HS/KN 0105

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  • Wortlaut gemäß Volltext
  • "Zu dieser Position gehören, unter anderem, folgende Haus- und Wildtiere:"
    • C)Vögel:
      • 1) Greifvögel.
      • 2) Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittichen, Aras und Kakadus).
      • 3) Andere (z. B. Rebhühner, Fasane, Wachteln, Schnepfen, Tauben, Auerhühner, Fettammern, Wildenten, Wildgänse, Drosseln, Amseln, Lerchen, Finken, Meisen, Kolibris, Pfauen, Schwäne und andere in der Position 0105 nicht erfasste Vögel).
  • Zu Unterposition 0106 39 10 Hierher gehören alle Tauben, sowohl Wildtauben als auch Haustauben, gleichgültig, welches die Zweckbestimmung der letzteren ist (Hoftauben, Ziertauben, Brieftauben). Zu den Wildtauben gehören die Holztaube, Ringeltaube (Columba palumbus), Hohltaube (Columba oenas), Felsentaube (Columba livia), Glanzflecktaube, Turteltaube (Streptopelia turtur) und die Lachtaube (Streptopelia risoria). Nicht hierher, sondern zu Unterposition 0106 3990 gehören dagegen bestimmte Arten, die den Hühnervögeln näher stehen, wie die Mähnentaube (Coloenas nicobarica), die Fruchttaube, die Krontaube (Goura usw.) und das Steppenhuhn (Syrrhaptes paradoxus).
  • Zu Unterposition 0106 39 90 Hierher gehören alle lebenden Vögel, ausgenommen Hausgeflügel (Position 0105), Raubvögel (Unterposition 0106 3100), Papageienvögel (Unterposition 0106 3200) und Haus- und Wildtauben (Unterposition 0106 3910). Von den hier erfassten Vögeln sind zu nennen:
    • 1. Graugans (Anser anser), Ringelgans (Branta bernicla), Brandente (Tadorna tadorna), Stockente (Anas platyrhynchos), Schnatterente (Anas strepera), Pfeifente (Anas penelope), Spießente (Anas acuta), Löffelente (Anas clypeata), Krickente (Anas crecca), Knäkenente (Anas querquedula) und Eiderente;
    • 2. Schwäne und Pfauen;
    • 3. Rebhühner, Fasane, Wachteln, Schnepfen (z.B. Sumpf- oder Moorschnepfe), Birkhühner, Haselhühner, Auerhühner, Fettammern, Wildenten, Wildgänse, Krammetsvögel, Amseln und Lerchen;
    • 4. Buchfinken, Meisen, Kanarienvögel, Kolibris usw.