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Völkerrechtssubjekte
BearbeitenSubjektivität im Recht beschreibt die Eigenschaft einer Person (natürlich oder juristisch) Träger von unmittelbaren Rechten und Pflichten zu sein. Völkerrechtssubjekte sind demnach solche, die unmittelbare Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sind.
Klassische Völkerrechtssubjekte
BearbeitenDas Klassische Völkerrechtssubjekt ist der Staat, der auch als "Normalperson" des Völkerrechts bezeichnet werden kann. Daneben gibt es die traditionellen Völkerrechtssubjekte.
Man spricht insoweit auch von geborenen Völkerrechtssubjekten.
Neuere Entwicklungen
BearbeitenDas moderne Völkerrecht ist im Wandel begriffen und zeigt sich offen für die Akzeptanz neuer Völkerrechtssubjekte.