Arschgriff war die unter Kriegsgefangenen in der Sowjetunion umgangsprachliche Bezeichnung einer ärztlichen Reihenuntersuchung an ihnen zur Feststellung des Ernährungszustandes und damit ihrer Arbeitsfähigkeit. Sie wurde bei Neuankömmlingen bald nach dem Zugang ins Lager und an der Lagerbelegschaft etwa halbjährlich vorgenommen. Dabei wurde den Gefangenen ins Gesäß gegriffen und dessen Festigkeit geprüft, indem versucht wurde, das ergriffenen Stück Fleisch/ Haut in die Länge zu ziehen. Das ist bei Gesunden und Gutgenährten, weil der Körperteil straff ist, kaum möglich ist, bei Unterernährten gelingt es, weil er schlaff ist, bis zu 10 cm.
Die Maßnahme wurde fast ausschließlich von Militärartzinnen, ausgeführt.
Als Ergebnis der Untersuchung wurden die Untersuchten wie folgt aufgegliedert
· Kategorie I und II – uneingeschränkt arbeitsfähig
· Kategorie III – bedingt arbeitsfähig
· Kategorie OK – leichtere Arbeit, bis zu vier Stunden täglich, Genesende
· Kategorie Dystrophie – arbeitsunfähig, bettlägerig
und entsprechend zur Arbeit eingesetzt.
Kategorie:Kriegsgefangenenschaft Kategorie:Kriegsvölkerrecht Kategorie:Sowjetrecht