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Beim Gerichtsurteil am 25. August 2012 wurden folgende Patente durch das Gericht beanstandet.

Patent-Nr Bedeutung Bewertung Alternativen
D618677 Design-Schutzrechte: große Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Existenz/Form des Lautsprecherschlitzes[1] Tatsächlich ähneln sehr viele Tablett-PCs sehr dem iPad und viele Android-Mobiltelefone dem iPhone. Inklusive der Position der Lautsprecher. Auf der anderen Seite - ein (prozentuales) großflächiges Display sind schon seit den PDAs im Einsatz. Die runden Ecken sind durchaus ein klassisches Design von rechteckigen Flächen.

Die Position des Lautsprechers bei einem Telefon ist ja mehr oder weniger zwingend. Ob es ein Schlitz sein muss sei mal dahingestellt.

Alternativen sind eher schwer vom bewährten Design herzustellen.
D593087
D504889 Designmuster aus 2004: Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm.[1] (Inklusive der Position der Lautsprecher.) In Deutschland haben kleinere Änderungen wie zum Beispiel der Lautsprecherposition ausgereicht, um den Geschmackmustervorwurf auszuhebln. Die Touch-Glasscheibe ist zwingend für einen Tablet-PC. Die Ecken können eckig, leicht abgerunden, halbrund oder ovaler sein.
504889 Designpattern: rechteckiges, flaches Gerät mit abgerundeten Ecken[2]
Dieses Patent wurde von Samsungs Anwälten auch als das Patent auf Runde Ecken bezeichnet.[3]

Funktionalität

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Die folgenden bemängelten Patente sind Android-abhängig. Zwar liefert Samsung die Telefone und Pads mit dem System aus. Inwieweit aber Samsung hierfür Lizenzgebühren zu tragen hat oder ob es vom Hersteller des Betriebssystem zu tragen wäre ist zu hinterfragen.

Patent-Nr Bedeutung Bewertung Alternativen
D604305 Designpatent: Die kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms.[1] Tatsächlich konnte schon Windows 3.1 Icosn in einer rechteckigen Struktur anordnen. Für solch eine Funktion ein Patent zu verleihen ist sehr fraglich. De facto Prior Art.
7469381 Scrollt man mit dem Finger zu weit aus dem Bild, springt das Bild in die Ausgangsposition zurück. [1] Die Funktionalität entspricht einem Gummiband. Ist nichts revolutionäres. Samsung soll die Funktion eingestellt haben.
7844915 Zoomen mit den Fingern. [1] Diese Funktion scheint eine wahre Apple-Innovation zu sein. Inwieweit dies patentierbar sein darf ist fraglich. Um diese Funktion anderweitig zu simulieren, gibt es verschiedene Mögilchkeiten.

Beispielsweise könnte der erste Finger das Zentrum markieren - und ein zweiter Finger könnte einen Slider aufrufen. Die Bewegung rauf oder runter oder links oder rechts - statt beide Finger Außereinander - mit dem zweiten Finger zoomt um das Zentrum.

Alternativ dazu kann eine Werkzeugleiste links oder rechts einen Zoombefehl auslösen - und dann kann ein Slider den Zoom umsetzen.

7864163 Doppeltes Antippen führt zu einer Vergrößerung des Bildschirms bzw. Rückverkleinerung. [1] Eine relativ überflüssige Funktion. Zudem gibt es Maustreiber, bei denen man die Funktion der mittleren Taste konfigurieren kann. Die Funktion könnte beispielsweise eine leichte Vergrößerung im Browser ausführen. Eher Gimmick als Patent. Eine Auwahl eines Faktors (zum Beispiel 1/2 - 1 - 2) mit dem darauf folgenden Tippen auf das Zentrum kann diese Funktion simulieren. Ist zwar eine Bewegung mehr - aber auch nicht verkehrt.

Fehlende bzw. unlogische Funktionalität

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Folgende Funktionalität. Pads und Smartphones sind mächtig. Doch grundlegende Vereinfachungen fehlen. Hier einige Beispiele:

Funktion Beschreibung Wunsch
Cursor-Tasten Den Androidgeräten fehlen die Cursortasten bei der Bildschirmtastatur. Zwar kann man per Fingertipp überall hinspringen, jedoch ist eine genaue Positionierung schwierig. Die Tasten Links, Rechts, Hoch, Runter, Page-Up, Page-Down, Pos1 und End gehören zwingend auf die Bildschirmtastatur. Dadurch wird das eher mühsame Tippen deutlich vereinfacht.
Mobile / Normale Version Die Browser der Pads und Smartphones zeigen Seiten oft als mobile Version an. Insbesondere bei den Pads und auch bei den Phones reicht jedoch die Seite aus, die normale Version anzuzeigen. Jeder Browser sollte eine Option anbieten, die Seiten generell mobil, generell normal oder Fallweise Entscheidung anzuzeigen. Dies könnte auch Domainweise eingestellt werden.
Schnelles Hin- und Herspringen Viele Browser laden Seiten nach, wenn man vorwärts- rückwärts geht. Das ist zwar in bestimmten Fällen sinnvoll, um nicht Bestellungen mehrfach auszulösen. Surfen auf der Wikipedia oder Spiegel-Online kann aber ohne Neuladen genauso gut auskommen. Pro Domain oder Seite sollte man einstellen können, ob die Daten vollständig aus dem Cache angezeigt werden sollen oder ob sie neugeladen werden sollen. Alternativ kann man über eine Buttonlösung dies ebenfalls elegant lösen.
Sparsame Speichernutzung Browser wie Firefox oder Chrome verbrauchen pro geöffnetem Festern teilweise über 100 MB. Hat man sehr viele Fenster offen, so verbrauchen diese viel von wertvollem Hauptspeicher, so dass der Speicher swappen muss (ausgelagert werden muss). Die Browser rendern Seiten mittlerweile sehr schnell. Eine elegante Lösung wäre es, die heruntergeladene HTML-Texte und Bilder in einem Cacheordner abzulegen und ein Seitenwechsel führt dazu, dass die Seiten neu gerendert werden, statt vollständig im Speicher inklusiver aller Bilder zu halten.
Wischalternativen Will man im Browser lesen, so bewegt man den Finger. Das mag zwar intuitiv sein, ist jedoch nicht effizient. Gleiches gilt für das Wechseln von Bildern in einer Show. Ein einfacher Slider an der Seite kann die Lösung sein. Zudem sind zusätzliche klassische Navigations-Tasten sinnvoll. Hoch, Runter, Links, Rechts. Eine Taste, die eine Seite runterblättert oder hochblättert. Dazu eine Taste, die an das Ende und den Anfang des Textes springt. Eine echtes oder virtuelles Rädchen, das beim Aktivieren die Seite scollt. Je weiter man es dreht, desto höher die die Scrollgeschwindigkeit. Ferner ist ein Slider sinnvoll mit dem man von oben nach unten scrollen kann. Steht der Slider oben, so ist man am Anfang - steht man unten ist man am Ende der Seite.
Positionierung In einem längeren Film oder einem langen Lied ist es schwer die genaue Positionierung mit einem einzelnen Slider Generell sollten Player eine Funktion anbieten mit der man zu einer beliebigen Stelle Minute + Sekunde (+ eventuell Millisekunde / Bildframe) punktgenau ansteuern kann.

Zusätzlich ist es sinnvoll neben einem Schnellen Slider einen oder zwei Feinere anzubieten. Mit dem Ersten kann man bei 90 Minuten auf 1-5 Minuten genau positionieren. Mit dem Zweiten kann dann Sekundengenau positioniert werden. Mit dem Dritten könnte dann noch feiner positioniert werden.

Automatisches Drehen Die meisten Geräte verfügen über Sensoren, mit denen die Ausrichtung des Pads erkannt wird und das Bild entsprechend automatisch gedreht wird. In manchene Situationen versagt die Automatik oder arbeitet ungewollt anders. Man kann die Automatik abschalten - aber dann hat man keine Möglichkeit manuell die Ausrichtung zu wählen. Sinnvoll ist eine Funktion in der Taskleiste, die exakt dies anbietet. Eine bestimte Ausrichtung des Displays - lässt sich mit einem Icon und zwei Klicks realisieren.
Mehrfachbelegung Langes drücken Bleibt man länger auf einem Text mit dem Figer kann man entweder den Text markieren - oder bei einem Link erscheint ein Menü. Je nach Positionierung und Fingerfertigkeit ist es kompliziert das eine oder andere zu tun. In einer Taskleiste sollte ein expliziter Schalter sein: Automatisch (wie bisher), Links auswählen, Text Markieren

Umgehungsoption

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Android hat den Fehler gemacht, vieles von Apple direkt zu kopieren. Sinnvoller wäre es gewesen eine etablierte Grundbedienung anzubieten und eine offene Schnittstelle für PlugIns. In diese Plugins hätten sich Bedienungstreiber einklinken können, die dann die State-Of-Art Zoom und Wischfunktionen einbauen. Diese hätten dann von ambitionierten Entwicklern in Europa - wo man diese Techniken nicht patentieren kann - mit Leben gefüllt werden können. Zudem es wohl unwahrscheinlich gewesen wäre, dass Apple gegen Kleinprogrammier vorgehen würde und man auch keine Milliardenbeträge aus ihnen quetschen könnte.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f bild und Wiblatt
  2. Heise
  3. FTD