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Vorschlag für eine Wahrechtsreform:

Beispiel Bayern: CSU holt alle Direktmandate (100%) und 40% der Wahlstimmen. Die Direktmandate machen 50% aus.
Wie wäre es, wenn die Wähler eine
Zweite Erststimme bekommen?
In dem Bundesland, wo es Überhangsmandate gäbe, verfällt bei den schwächsten CSU-Kandidaten (Prozentual) die erste Erststimme und und es wird die zweite Erststimme gezählt?
Sollte die zweite Erststimme auch eine Merhheit CSU würde diese auch verfallen. (Oder könnte notfalls auch als Überhangmandat gezählt werden)

Beispiel
CSU-Politiker 1 60% in seinem Wahlkreis
CSU-Politiker 2 55%
CSU-Poliikter 3 40%
CSU-Poliitker 4 33%
CSU-Politiker 5 32% - SPD 10% - Grüne 15% - FDP 3% - ....
Zweite Erststimme FDP 30% - Grüne 25% - SPD 12%.

Der CSU stünden 4 Abgeordnete zu. (4 von 10 = 40% - Sie haben aber 5)
Im Wahlrkreis von Politiker 5 wird der CSU Kandidat kein Abgeordneter sondern wer die Mehrheit der zweiten Erststimmen hat.
In dem Fall würde der FPD-Abgeordnete Vertreter des Kreises.
Folge: Kaum Überhangmandate.