Ein Oberstes Gericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. Es lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Arten Oberster Gerichte unterscheiden.

In der angelsächsischen Rechtstradition des Common Law gibt es ein einziges Oberstes Gericht, den Supreme Court. Dieses ist die höchste Instanz eines Gerichtsverfahrens und entscheidet abschließend auch über verfassungsrechtliche Fragen.

In den kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen gibt es dagegen mehrere Oberste Gerichte, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind. In diesen Ländern gibt es mindestens zwei Oberste Gerichte, eines für die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht) und eines für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeit). Die Zuständigkeit nach Rechtgebieten kann auch weiter aufgefächert sein. Neben diesen Gerichten existiert meist ein Verfassungsgericht, das außerhalb des Instanzenzuges steht und allein für verfassungsrechtliche Fragen zuständig ist. Die Anrufung dieses Gerichts stellt dann entprechend einen außerordentlichen Rechtsbehelf dar. Dieses Gericht entscheidet aber nicht nur, wenn ein Bürger seine Grundrechte verletzt sieht (Verfassungsbeschwerde), sondern kann auch bei Streitigkeiten zwischen Staatsorganen (Organstreit) oder zur Prüfung von Normen auf ihre Verfassungsmäßigkeit (Normenkontrolle) angerufen werden.

Angelsächsische Rechtstradition

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Folgende Länder haben einen Supreme Court nach angelsächsischer Rechtstradition:

Kontinentaleuropäische Rechtstradition

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Deutschland

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Gerichtsorganisation in Deutschland (Makroebene)

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind in Deutschland gemäß Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes:

Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes tagt nach Bedarf, wenn es um Fragen der Verantwortungszuweisung zwischen den verschiedenen Gerichtshöfen geht. Der Senat wird vom BGH in Karlsruhe verwaltet.


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe steht als Gericht eigener Art neben den obersten Gerichtshöfen und wacht über die Verfassung. Er ist in keinen Instanzenzug eingeordnet.

Österreich

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Gerichtsbarkeit in Österreich

Die obersten Gerichtshöfe in Österreich sind

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist für verfassungsrechtliche Fragen zuständig.

Die Erkenntnisse der obersten Gerichtshöfe in Österreich sind vom grammatikalischen Geschlecht her Neutra („das Erkenntnis“).

Siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Das Oberste Gericht der Schweiz ist das Bundesgericht in Lausanne und Luzern (zwei sozialrechtliche Abteilungen). Daneben existieren seit 2004 das Bundesstrafgericht in Bellinzona und seit 2007 das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Diese sind aber keine Obersten Gerichte, da ihre Verfahren teilweise zum Bundesgericht weitergezogen werden können.

Die Schweiz hat kein separates Verfassungsgericht.

Siehe auch: Politisches System der Schweiz#Judikative

Liechtenstein

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Die obersten Gerichtshöfe in Liechtenstein sind:

  • der Oberste Gerichtshof für die ordentliche Gerichtsbarkeit und
  • der Verwaltungsgerichtshof für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Staatsgerichtshof ist für verfassungsrechtliche Fragen zuständig.

Siehe auch: Gerichtsorganisation in Liechtenstein

Frankreich

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Die obersten Gerichte in Frankreich sind:

Der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) ist für verfassungsrechtliche Fragen zuständig.

Griechenland

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Die obersten Gerichte in Griechenland sind:

  • der Areopag, der als Institution schon seit der Antike exisitiert, für die ordentliche Gerichtsbarkeit und
  • der Staatsrat (Συμβούλιο της Επικρατείας / Symvoúlio tis Epikratías) für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Oberste Tribunal (Ανώτατο Ειδικό Δικαστήριο / Anótato Idikó Dikastírio) ist für verfassungsrechtliche Fragen zuständig.

Die obersten Gerichte in Litauen sind

Über die Verfassung wacht das Litauische Verfassungsgericht. Alle Gerichtshöhe haben ihren Sitz in der litauischen Hauptstadt Vilnius.

In der DDR gab es bis zur Wiedervereinigung das Oberste Gericht der DDR.

Siehe auch

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Literatur

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  • Christoph Mangold: Die völkerrechtliche Verfolgung von Individuen durch internationale Strafgerichtshöfe. Verlag Peter Lang, Frankfurt 2007. 383 S.
  • Thomas Rauscher: Europäisches Zivilprozeßrecht. Sellier European Law Publisher, 2004, ISBN 3-935808-08-9.