Ich unterscheide bei Beispielen zwischen "diskussionsfördernde" und "nicht-diskussionsfördernde" Beispiele.

  1. Ein diskussionsförderndes Beispiel X behandelt einen Spezialfall einer Aussage X. Das Ziel des Beispiels ist es die Aussage zu veranschaulichen oder zu widerlegen ("Gegenbeispiel"). Wichtig ist hierbei zu bemerken, dass wenn die Aussage A sich auf das Themengebiet A bezieht, das Beispiel A (als Spezialfall) aus einer Teilmenge des Themengebiets A stammt.
  2. Ein "nicht-diskussionsförderndes" Beispiel B stammt nun aus dem Themengebiet B, das keine Teilmenge von Themengebiets A ist.
    • Das Beispiel B kann in der Form eines Gegenbeispiels nur zeigen, dass Themengebiet B keine Teilmenge des Themengebiets A ist; widerlegt damit aber nicht die Gültigkeit der Aussage A! Es ist ein "abgrenzendes Beispiel".
    • Um eine Veranschaulichung zu sein, müsste ein Themengebiet AB existieren, welches Themengebiet A und Themengebiet B umfasst, und zudem eine (zu Aussage A analoge) Aussage AB existiert.
    • Ist Beispiel B kein abgrenzendes Beispiel, so stellt es also die Hypothese auf, dass Themengebiet AB und Aussage AB existieren, was zu verifizieren/falsifizieren ist. Solange sich Aussage A nicht aus Aussage AB ableitet lässt, hat Beispiel B keine Auswirkung auf Aussage A und ist deshalb nicht diskussionsfördernd.