In Erinnerung an alte Zeiten wollte ich diesen Artikel mal wieder nachlesen. Leider merke ich erst jetzt, nach vier Jahren, dass er 2 Jahre nach Anlage aus meinem Benutzernamensraum gelöscht wurde. Der Artikel war die deutsche Version zur Altersrekordlerin E. Bolden.
Einen Hinweis auf meiner Diskussionsseite hätte ich für das Mindestmaß an Anstand gehalten (Dann hätte ich mir die Seite für mich auf meinen Rechner kopiert). Die Begründung URV finde ich eigentümlich. Die gelöschte Seite war eine Wikipedia-Seite, die sind meines Wissens gemeinfrei. Oder hat sich das inzwischen auch geändert?
Anscheinend wurde die Seite nach der Regel "Umgehung einer Löschentscheidung" getilgt. Als sie angelegt wurde (Dezember 2006), war das offenbar noch nicht verboten. Auch am Löschtag stand der entsprechende Passus noch nicht auf der entsprechenden Hilfeseite, sondern wurde erst später eingefügt. Umso mehr ein Grund für einen entsprechenden Hinweis, vgl. Rückwirkung.
Zitat: Auf seinen Benutzerseiten hat traditionell der jeweilige Benutzer die Gestaltungshoheit. ... Benutzer sollen vor Eingriffen auf ihren Benutzer-/Diskussionsseiten angesprochen werden, um zuerst selber Probleme beseitigen zu können.
Schade eigentlich.
Bin gespannt, was jetzt als nächstes passiert. Wird die Seite gelöscht, weil Titel und Inhalt nicht zusammen passen?