Hermann Heinrich Alex Ferres (* 25. August 1890 in Mönchengladbach; † 31. Juli 1944 in Brandenburg) war ein deutscher Arzt in Niemberg und wurde wegen defätistischer Äußerungen, Wehrmachtzersetzung und Hilfeleistungen an polnischen Kriegsgefangenen 1943 verhaftet und im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet.

Als Sohn einer katholischen Familie in München-Gladbach (heute Mönchengladbach) geboren, zog er als Kind mit seinen Eltern, dem Versicherungsdirektor Heinrich Ferres und Therese geb. Fischer und seiner Schwester nach Leipzig. Hier besuchte er die Schule. Nach deren Abschluss folgte das Studium der Medizin in Berlin und Leipzig, wie auch das Staatsexamen (das letzte 1914 in Leipzig) und ab 1915 bis 1917 Niederlassung in Zschkopau. Seine Niederlassung als allgem. praktizierende Arzt in Niemberg bestand seit 1926. Seine erste Ehe, 1920 mit Gertrud Röber geschlossen, scheiterte. Seine zweite Ehe mit Hedwig Maria geb. Kutscher, seit ca. 1924, blieb wie die erste Ehe kinderlos und bis zum Tode bestehen.

Denunziation und Gestapo

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Ersten Unmut zieht Ferres durch Krankschreibungen von Zwangsarbeitern und 'Bauern' auf sich, die auf dem nahegelegenem Gut arbeiten mussten. Die Arbeitgeber versuchten ihn über die NSDAP zu maßregeln. Erste Versuche Ferres und seine Frau gerichtlich zu belangen oder strafrechtlich zu verfolgen schlagen fehl. Fensterscheiben gehen in Ferres Haus zubruch. Weiter kleine 'Auffälligkeiten' bringen den Kreisleiter der NSDAP Marquardt zu dem Entschluss, den Störenfried Ferres und seine Frau aus der Gemeinde Niemberg zu entfernen und bittet die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Halle-Saale um Hilfe (in einen Schreiben an Dr. Hamann, Gauleiter im Amt für Volksgesundheit in Halle(Bundesarchiv ZC-8697)). Man einigt sich darauf, Ferres das 'Handwerk zu legen' und falls das Material wieder nicht ausreicht, um ihn 'dingfest zu machen', ihm eine Falle zu stellen. Eine Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf 'Hamstern' und 'Schiebung' verläuft ergebnislos doch am 23.11.1943 wird er festgenommen und in Halle im Halle (Roten Ochsen) verhört."Als Arzt ist bei mir Patient, Patient. Der Arbeiter ist mir genau soviel wert, wie der Großgrundbesitzer" ist hier noch seine Antwort auf die ihm entgegengebrachten Anschuldigungen. In der anschliessenden Haft und zermürbenden Verhören im Arbeitslager Spergau wird er von 2 Mithäftlingen denunziert. Er hatte seinen Ärger über diese Behandlung geäussert und daß er viel gefährlicher sei, als die Anderen (Mithäftlinge), da er in seiner Sprechstunde gegen den Staat hetzen würde und wenn er aus der Haft entlassen, doppelt hetzen werde. Damit hat die Gestapo genug um ihn vor Gericht zu bringen. Im Abschliessenden Bericht der Gestapo wird ein Bild von Ferres gezeichnet, daß ihn als unverbesserlichen Staatsfeind ausweist, welcher mit Beweisen von der Kindheit bis zu seiner Verhaftung gespickt ist.Er wird nach Berlin Moabit gebracht, wo der Prozeß gegen ihn beginnt.

In Berlin wurde ihm durch den Volksgerichtshof der Prozess gemacht. Eröffnet wurde das Verfahren durch den 3. Senat des Volksgerichtshofes unter dem Vorsitz des Volksgerichtsrat Lämmle. Weitere Richter waren Landgerichtsdirektor Dr. Münstermann, SA-Brigadeführer Hauer, Regierungsdirektor Karl Offermann und Generalarbeitsführer Voigt am 14. Juni 1944. Als Vertreter des Oberreichsanwalts trat Kammergerichtsrat Dr. Prietzschk auf. Hauptvorwurf war die mehrfache Äußerung gegenüber von Patienten, dass "die deutschen Truppen ihre Gewehre umdrehen und auf ihren Führer schießen müssten, dann würde auch Frieden werden". Weiterhin wurde ihm Feindbegünstigung vorgeworfen, da er in seiner Praxis auch Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene betreute und andere Patienten diesen gegenüber nicht bevorzugt behandele habe.

Aus den Akten der Gestapo wird ersichtlich, dass Ferres nach seiner Verhaftung 1943 wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen §5 Kriegssonderstrafverordnung (Wehrkraftzersetzung) nicht klar war, wie ernst seine Lage war.

Nach der Überführung nach Moabit versuchten er, seine Frau und seine Familie die drohende Verurteilung abzuwenden, da das Strafmass nun absehbar war. Doch der Vorgang verlief dann so schnell, dass mit den Mitteln der damaligen Kommunikation ein sinnvolles Eingreifen nicht mehr zustande kam. Das Gericht verurteilte ihn am Mittwoch den 14. Juni 1944 wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung zum Tode.Die Ehrenrechte eines Deutschen werden ihm für immer aberkannt.

Am Dienstag 20. Juni 1944 wurde Ferres in das Zuchthaus Brandenburg-Görden überstellt. Ferres teilte in Abteilung 1 die Zelle 12 mit 2 Mitgefangenen. Am 18. Juli ordnete der Reichsminister für Justiz Otto Georg Thierack die Vollstreckung des Urteils an. Am 19. Juli leitete das Reichsministerium für Justiz, Sonderreferat Ministerialrat Franke, an den Oberreichsanwalt Dr. Pritzschk Thieracks Anordnung mit dem Ersuchen, "...mit größter Beschleunigung das Weitere zu veranlassen", weiter. Ferres wartete dringend auf Nachricht von seinem Anwalt und auf entlastende Gutachten.Aus seinen Briefen (die er aller 14 Tage schreiben durfte)geht hervor, daß seine Hoffnung sank, da er weder Nachricht von Guhlke(seinem Rechtsanwalt) bekam noch, sich selbst an ihn oder Verwandte wenden konnte und die Zeit drängte.

So wurde auch am 20. Juli vom Amtsgerichtsrat Krebs (Leiter der Vollstreckungshandlung) der Termin zur Hinrichtung auf Montag, den 31. Juli 1944, ab 15.00 Uhr festgelegt. Ebenso, dass die Eröffnung dem Verurteilten nicht vor diesem Tag ab 13.30 stattzufinden habe. Am 21. Juli wurde eine Einladung zur Hinrichtung an Guhlke mit dem Hinweis auf strengste Geheimhaltung gesendet. Das ebenfalls am 20. Juli von Guhlke aufgesetzte Schreiben an den Volksgerichtshof, welches diesem am 22. Juli vorlag, in dem er den geistigen Gesundheitszustand von Ferres und seiner Ehefrau bezweifelte und auf Unzurechnungsfähigkeit plädierte, fand keinen Widerhall. Auch Ferres` Selbstdarstellung als Morphinist und die Bekundung, dass seine Lebensauffassung als Arzt eine solche, ihm vorgeworfene Äußerung nicht zuließen, Nennung von Gegenzeugen halfen ihm nicht mehr und trotz umfangreicher Bemühungen der Familie inklusive Gnadengesuchen wurde am 31. Juli das Urteil vollstreckt.

Anwesende sind aus ähnlichen Fällen wohl bekannt. Namen wie Krebs, Karpe und Dr. Müller tauchen ebenso wie Scharfrichter Wilhelm Röttger und seine 3 Gehilfen auf. Guhlke nahm seine Einladung nicht wahr. An diesem Montag wurde Ferres um 13.30 Uhr eröffnet, dass vom Gnadenrecht kein Gebrauch gemacht und er in 1 1/2 Stunden hingerichtet wird. Ein letzter Brief wird ihm zugestanden.

Das Hinrichtungsprotokoll ist ebenfalls, wie in diesen Fällen üblich: Der Gefangene ist mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und ohne Widerstreben zum Fallbeilgerät geführt und hingerichtet worden. Das Ganze dauerte laut diesem Protokoll von der Vorführung bis zur Vollstreckung 8 Sekunden. Es war 15.12 Uhr. Am Ende dieses Tages war er einer von 13 Hingerichteten in diesem Zuchthaus. Röttger erhielt für Ferres Hinrichtung 30 Reichsmark (neben einem jährlichen Fixum von 3000 RM). Mehrere Gesuche der Familie, den Verstorbenen in seine Heimatstadt zu überführen, wurden abschlägig beschieden. Später wurde der Familie die Asche des Hermann Ferres kommentarlos in einer Blechbüchse mit der Aufschrift '7569 /Ferres Hermann/Arzt/25.8.90 München-Gladbach/31.7.1944 Brandenburg/3.8.44' überstellt, die sich heute in einem Familiengrab befindet. Die Kosten des Verfahrens wurden Maria Ferres in Rechnung gestellt und sie selbst kam bis zur Befreiung ins Arbeitslager Zöschen und kehrte im April 1945 nach Niemberg zurück.[1]

Veröffentlichungen

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1926 veröffentlichte Ferres im Verlag für Kunst und Wissenschaft seine ' Ärztliche Plaudereien (Arteriosklerose usw.) '.

Ehrungen

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In Niemberg, heute zur Stadt Landsberg gehörend, wurde eine Strasse nach Ferres benannt, in der eine Gedenktafel[2] angebracht ist und die Grundschule von Niemberg[3] trägt ebenfalls seinen Namen. Im so genannten „Ehrenbuch für die im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordeten Antifaschisten“ ist er mit der Kurzfassung seiner Lebensdaten eingetragen (Band 6, S. 226). Sein Neffe Klaus Poche verarbeitete das Leben und Sterben Ferres' zB. in : 'Vom Sterben aufrechter Antifaschisten'. Diese Kurzgeschichte wurde in der Zeitung 'Neuer Weg' aus Halle (S) am 19.09.1948 (Nr.73 Seite 3) gedruckt. Die Freiwillige Feuerwehr in Niemberg trägt ebenfalls den Ehrennamen "Hermann Ferres".[4]

Die 'Ehrenrechte eines Deutschen' (Bürgerliche Ehrenrechte) sind seit dem Änderungsgesetz 17.Mai 2002 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege, 59 Jahre nach seiner Ermodung wiederhergestellt.

Archivalien

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Einzelnachweise

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  1. Heimatjahrbuch Saalekreis 2008/Herbert Kleinau/Hermann Ferres-ein guter Mensch und standhafter Mediziner in einem System der Unmenschlichkeit
  2. Auf der Seite von Niemberg ist sowohl Strassenname als auch die Gedenktafel an Hausnummer 10 erwähnt
  3. Grundschule Niemberg
  4. Die Freiwillige Feuerwehr von Niemberg trägt seit 1988 den Ehrennamen "Hermann Ferres"