ePrämie in Österreich

Wer ein elektrisches oder hybrid Auto besitzt, der kann seit 2023 in Österreich von der ePrämie profitieren. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Treibhausgasminderungsquote bereits etabliert ist, wird die Prämie nun auch in Österreich angeboten[1]. Dabei werden für nachgewiesene CO2-Einsparungen und verwendeten erneuerbaren Strom durch das Laden des Autos Zertifikate vergeben.

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen unter anderem die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs sinken. Hier spielen alternativ Kraftstoffe und grüner Strom eine wesentliche Rolle. Verkäufer fossiler Kraftstoffe müssen daher den CO2-Fußabdruck reduzieren und einen bestimmten Anteil an erneuerbarer Energie erreichen. Der Abnahme von Strom kann entweder über Ladestation oder durch Beimischung alternativer Kraftstoffe erfolgen - letzteres gilt für PlugIn Hybridfahrzeuge nicht.

Bisher konnte man den über Ladestation bezogenem Strom als Konsumenten noch nicht nutzen - nur der Lieferant durfte ihn vermarkten. Mit der neuesten Änderung der Kraftstoffverordnung können jedoch Zulassungsbesitzer seit 2023 von dieser Möglichkeit profitieren und ihren Anteil an Ersparnissen als eQuote an Zwischenhändler abgeben, um im Gegenzug als Belohnung eine ePrämie zu erhalten - je höher die belegbare Menge an geladenem Strom, desto höher kann die Prämie ausfallen[2].

Da sich dieses System gerade erst etabliert, steht noch nicht genau fest wie viel Geld man für sein E-Auto erhält. Die Halter des Fahrzeuges müssen hierbei genaue Aufzeichnung über den geladenem Strom führen; auch gibt es eine pauschalierte Regelung für reine Batteriebetriebene Elektroautos von 1500 kWh pro Jahr.

Einzelnachweise

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  1. R.H: THG-Quote in Österreich ab 2023. 21. Februar 2023, abgerufen am 22. Februar 2023.
  2. ePrämie in Österreich ab 2023 | ÖAMTC. Abgerufen am 22. Februar 2023 (österreichisches Deutsch).