Die Herren von Stein (auch Herren vom Stein[1]) waren ein südbadisches Adelsgeschlecht, das im 13. und 14. Jahrhundert im Südschwarzwald nachgewiesen ist und dort die Burg Altenstein (heute Teil von Häg-Ehrsberg besaß. Durch Erbschaft kam ihr Besitz an die elsässische Familie derer von Schönau und begründete damit deren wichtige Rolle an Ober- und Hochrhein.
Stammtafel
BearbeitenHeinrich III. von Altenstein verheiratete seine Tochter Margareta von Stein um 1330 mit Rudolf I. von Schönau. Da er ansonsten kinderlos blieb, starben die Herren vom Stein in der Mitte des 14. Jahrhunderts im Mannesstamm aus, und ihr Besitz kam an die Herren von Schönau. [2]
Besitz
BearbeitenDie Herren vom Stein standen in Diensten des Damenstifts Säckingen und hatten dort das Meieramt inne. Eindeutig zu ihren Befugnissen gehörten dabei die Dinghöfe Stetten, Zell im Wiesental, Wegenstetten, Zuzgen, Kaisten, Irrenthal, Mettau und Sulz. Daneben hatte die Familie auch mehrer Höfe, Güter und andere Rechte als Eigenbesitz, oft in den gleichen Dörfern, in denen sie auch das Meierrecht innehatten (so zum Beispiel in Zell, Zuzgen und Stetten).[3] Eine weitere „Herrschaft Neuenstein“ bestand auf St. Blasischem Gebiet südöstlich des Zeller Dinghofes; Der ursprüngliche Umfang der Herrschaft lässt sich nicht genau bestimmen [4]; als die Herrschaft 1400 von den Erben der Steiner an Baden verkauft wurde, umfasste sie die Burg Neuenstein, die Dörfer Gersbach, Schlechtbach, Schweigmatt, Raitbach und weitere Höfe und Rechte zwischen Wehra- und Wiesental [5] , also grob gesprochen den östlichen Teil der Gemarkung des heutigen Schopfheim. Neben diesen Besitzungen im Wiesental und im Hochrheingebiet erwarb Heinrich III. von Stein im Jahr 1342 auch das halbe Dorf Marzell im Kandertal. [6]
Stein und Wieladingen
BearbeitenEine nahe Verwandschaft bestand wahrscheinlich zwischen den Herren von Stein und den Herren von Wieladingen (siehe auch Burgruine Wieladingen). Zum einen besteht eine große Ähnlichkeit der beiden Wappen: Das Wappen derer von Stein zeigt eine silberne, nach unten zeigende Fidel auf rotem Grund (siehe z.B. das Wappen der Gemeinde Stein AG), das Wappen derer von Wieladingen weist 3 nach unten zeigende rote Fideln auf silbernem Grund auf [7]. Zum anderen bestand offenbar eine Unterteilung des säckingschen Meieramtes in Groß- und Kleinmeier, wobei die Herren von Stein das Erstere, die Herren von Wieladingen das Letztere inne hatten. [8]. Zum Kleinen Meieramt gehörten der Dinghof Schliengen [9] sowie die Hälfte der Höfe Herrischried, Murg, Oberhof, Stein und Hornussen, deren andere Hälfte dem Großmeier gehörte [10]. Die Aufteilung des Meieramtes und die hälftige Aufteilung der fünf genannten Höfe könnte auf eine Erbteilung des Meieramtes hindeuten [11]. Als möglicher Begründer der Wieladinger Seitenlinie wird ein Rudolf von Stein genannt [12], der aber wohl schon eine Generation vor Heinrich I. lebte. Die Aufteilung in Großes und Kleines Meieramt ist jedoch nicht umstritten. Eine andere Interpretation geht davon aus, dass die Herren von Wieladingen die Höfe Herrischried, Murg, Oberhof, Stein und Hornussen zunächst als ganzes besaßen, und dass erst die Herren von Schönau als Erben der Herren von Stein die Hofhälften erwarben. [13]
Literatur
Bearbeiten- Thomas Kreutzer: Besitz- und Herrschaftserwerb am Hochrhein im 14. Jahrhundert in: Wernher von Schönau und Katharina Frings (Hrsg):Adel an Ober- und Hochrhein- Beiträge zur Geschichte der Freiherren von Schönau, Freiburg im Breisgau,2001, ISBN 3-7930-9282-8, S.99-124
- Klaus Schubring: Die genealogische Entwicklung der Familie in: Wernher von Schönau und Katharina Frings (Hrsg):Adel an Ober- und Hochrhein- Beiträge zur Geschichte der Freiherren von Schönau, Freiburg im Breisgau,2001, ISBN 3-7930-9282-8, S.75-98
- Aenne Schwoerbel: Die Burgruine Wieladingen bei Rickenbach im Hotzenwald, Landesdenkmalamt, Säckingen, 1998
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Schwoerbel, S. 100
- ↑ Schubring, S.83
- ↑ Kreutzer, 104-107
- ↑ Kreutzer, S.104f.
- ↑ Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg, Bd. 1, Urkundennummer h857
- ↑ Kreutzer, S. 107
- ↑ Schwoerbel, S. 100
- ↑ Schwoerbel, S. 101
- ↑ Schwoerbel, S.102
- ↑ Kreutzer, S.103
- ↑ Schwoerbel, S. 102
- ↑ Schwoerbel, S. 100
- ↑ Kreutzer, S.103; die Verwandschaft wird dabei aber nicht ausgeschlossen