Als Eigengeschäft werden alle Geschäfte bezeichnet, die ein Unternehmen oder ein Kreditinstitut mit sich selbst abschließt. Die häufigste Form des Eigengeschäftes ist hierbei die Vermittlung von Leistungen innerhalb des Unternehmens oder des Kreditinstitutes unter Ausschluss eines Dritten - für den, sofern er die Vermittlung vornimmt - eine Provision fällig wird. Da diese Provision im Produkt einkalkuliert ist, zahlt sich das Unternehmen / das Kreditinstitut die Provision selbst aus, sofern der Kunde direkt - also ohne Vermittler - einen Abschluss tätigt.
Eine weitere - sehr häufige - Variante des Eigengeschäft ist der als Eigenhandel bezeichnete An- und Verkauf von Aktien, Derivaten etc. für eigene Rechnung.
Beispiele
BearbeitenEine Bank reicht ein Hypothekendarlehen an einen Kunden heraus. Da der Kunde nicht über einen Vermittler, sondern selbst zur Bank gekommen ist, zahlt sich die Bank die für den Vermittler vorgesehene Provision selbst aus.