'päusBonoG' ist eine Abkürzung für 'pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage'.

Sie wurde vom schweizerischen Bundesgericht ins Sozialversicherungsrecht der Schweiz eingeführt.
Der Begriff findet sich jedoch in keinem medizinischen Manual oder Lehrbuch.

Die Überwindbarkeitsrechtsprechung – bzw. nach jüngster, von Dr. med. Jörg Jeger geprägter Terminologie – die Päusbonog-Rechtsprechung wurde in BGE 130 V 352 begründet.

  • http://www.rahuber.ch/svt/JBHuber-SVT-2012.pdf
  • Jörg Jeger, Die Entwicklung der «Foerster-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundes-gerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz, in: Jusletter vom 16. Mai 2011, Rz. 3.