Unter Intimizid versteht man die Tötung des Intimpartners, d.h. des Sexualpartners, unabhängig von der Dauer und Art der intimen Beziehung. Voraussetzung ist eine einvernehmliche und freiwillige intime Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer.Die Forensik unterscheidet Taten in etablierten Partnerschaften (z.B. der Ehe) und in sporadischen Beziehungen.