Die Tatzeit (Zeit der Handlung) ist ein Kalenderdatum und ggfs. eine Uhrzeit, zu der eine straf- oder bußgeldbewehrte Handlung stattgefunden hat. Die Tatzeit kann einen Zeitpunkt oder einen Zeitraum umfassen.
Von der Tatzeit hängt im Ermittlungsverfahren ab, ob jemand für eine Tat in Frage kommt oder nicht (Alibi).
Von der Tatzeit hängt im Strafverfahren ab, welche Strafnormen angewandt werden (Änderungen nach der Tatzeit sind irrelevant).
StGB D: http://dejure.org/gesetze/StGB/8.html; OWiG D: OWiG http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__6.html