Sleepy5580
Dann mal ein hallo, fragen und anregungen hier rein ;) ... ich suche noch Unterstützer die mir bei dem Beitrag Arbeitnehmerüerlassung zur hand gehen--Sleepy5580 23:00, 30. Mär. 2009 (CEST)
Hallo Sleepy, ich hab den artikel "Arbeitnehmerüberlassung"aufmerksamst gelesn. (guter artikel vorab!) Mein Verständnis (oder Gliederungs)-problem: die wirkung von Arbeitrecht vs. Tarifvertrag. die Abschnitte unterhalb von Tarifverträge wie z.b. "Zeitarbeit in der Praxis" gelten diese Aussagen allgemein für das Arbeitsrecht AÜG oder innerhalb des Tarifvertrages. Eine große frage dann auch: Für wen gilt der Tarif denn in diesem Dreiecksverhältnis, wer ist den daran gebunden? Was gilt bei einem AT - vertrag, gilt dann wegen der nicht bindung an den Tarif das Prinzip:Equal Treatment/Equal Payment? gruss -- Zwölfvolt 15:23, 11. Nov. 2009 (CET)