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Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gründung 3. Oktober 1990
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Michael Hollmann
Bedienstete 2.200 (Stand 1. August 2021)
Netzauftritt www.stasi-unterlagen-archiv.de

Das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv bewahrt in ihren Archiven die 1990 sichergestellten Unterlagen der ehemaligen DDR-Geheimpolizei MfS auf, des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Dabei handelt es sich um mehr als 111 Kilometer Aktenmaterial und mehr als 1,7 Millionen Fotos. Das Archiv stellt sie nach den gesetzlichen Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

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Zur Geschichte: In einem weltweit wohl einmaligen Vorgang wurden 1989/90 im Zuge der Friedlichen Revolution in der DDR die Dienststellen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) von Demonstranten besetzt und die Auflösung dieser Geheimpolizei erzwungen. Jeder Betroffenen solle das gesetzliche Recht auf Einsicht in seine Akten erhalten, war das Ziel. Bürgerwille und das frei gewählte Parlament der DDR ebneten den Weg für die Sicherung und kontrollierte Öffnung der weitgehend illegal angelegten Stasi-Akten.

Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Wiedervereinigung, wurde der Rostocker Pfarrer Joachim Gauck zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen ernannt. Seine Behörde nahm mit anfänglich 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zentralstelle Berlin und damals 14 Außenstellen die Arbeit auf, heute sind es zwölf.

Unterstützt wurde die Arbeit von einem Aufbaustab und abgeordneten Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Mittlerweile sind mehr als 2.200 Beschäftigte im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv tätig.

Auf der Grundlage einer vorläufigen Benutzerordnung werden erste Auskünfte zur Wiedergutmachung und Rehabilitierung, für die Überprüfung von Abgeordneten und Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung und zur Verfolgung von Straftaten erteilt.

Ende Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft, das seitdem sieben mal novelliert wurde. Aus dem "Sonderbeauftragten" wurde 1991 der erste "Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR". Am 2. Januar 1992 nehmen die ersten Bürgerinnen und Bürger Einsicht in ihre Akte.

Nachfolgerin Joachim Gaucks wurde im Oktober 2000 Marianne Birthler als Bundesbeauftragte, ihr folgte am 15. März 2011 der Journalist und ehemalige Jenaer Bürgerrechtler Roland Jahn als Bundesbeauftragter. Die Behörde wurde am 17. Juni 2021 aufgelöst und in das Bundesarchiv überführt.

Aufgaben

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Das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv hat den Auftrag, die Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des MfS zu unterrichten. Sie trägt damit zur historischen, politischen, juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur bei. Sie fördert die öffentliche Auseinandersetzung mit totalitären Ideen und Strukturen, indem sie öffentlich zu aufarbeitungspolitischen Fragen Stellung bezieht.

Seit Ende 1991 liegt mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) der rechtliche Rahmen für die verschiedenen Formen der Akteneinsicht vor. Zuvorderst können Einzelpersonen, die von der Stasi ausgespäht wurden, ihre Akten einsehen, um zu erfahren, wie das MfS in ihr eigenes Schicksal eingegriffen hat. Daneben trägt die Behörde unter anderem zur Überprüfung von Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern bei. Auch Wissenschaftler und Journalisten können Zugang zu den Akten für die historische Aufarbeitung und Bildungsprojekte beantragen.

Um die Stasi-Unterlagen Einzelpersonen, Behörden und Institutionen zur Verfügung stellen zu können, ist ein großer Arbeitsaufwand erforderlich. Der Bereich Aktenauskunft recherchiert nach Personen und Themen und bereitet die Unterlagen für die Einsichtnahme vor.

Da die Stasi massiv in das Persönlichkeitsrecht der Menschen eingegriffen hat, werden die Unterlagen – anders als in gewöhnlichen Archiven – nach strengen Datenschutzrichtlinien vorgesichtet und nur für bestimmte Zwecke und nach besonderen, im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegten Regeln herausgegeben. Diese komplizierten Verfahren führen wegen der nach wie vor großen Nachfrage leider immer wieder zu längeren Wartezeiten für die Antragstellenden.

Zum Archivbestand kommen mehr als 15.500 Säcke mit teilzerstörten Unterlagen, die zur Vernichtung vorgesehen waren. Sie werden nun nach und nach gesichtet, sortiert und rekonstruiert.

Das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv gibt nicht nur Unterlagen heraus, sondern forscht auch selbst zur Geschichte des MfS und veröffentlicht Dokumente und Forschungsergebnisse in eigenen Publikationen. Mit Veranstaltungen, Ausstellungen und im Internet informiert sie über neueste Erkenntnisse zur Diktatur-Aufarbeitung. Die Arbeit des Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv trägt dazu bei, die Erinnerung an die SED-Diktatur, an ihre Opfer, aber auch an Opposition und Widerstand gegen das System wach zu halten. So werden Erinnerung und Information an die Stelle von Vergessen, Verschweigen und Verklärung gesetzt.

Eigene Forschungsprojekte werden mit einem wissenschaftlichen Beratungsgremium aus neun Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern erörtert. Vorsitzender ist der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hans-Joachim Veen. Ein weiteres Gremium, der Beirat des Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, berät den Bundesbeauftragten. Ihn leitet der Theologe Prof. Richard Schröder.

Die Behörde versteht sich als moderne Dienstleistungsinstitution, die transparent und bürgernah arbeiten will. Sie hat ihren Hauptsitz in Berlin und 12 Außenstellen mit eigenen Archiven in den ehemaligen Bezirkshauptstädten der DDR. Als Bundesoberbehörde gehört die Behörde zum Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM). Sie gliedert sich in die Abteilungen AR (Archive), AU (Auskunft), BF (Bildung und Forschung), ZV (Zentral- und Verwaltungsaufgaben) und die Leitungsebene.

Die gesetzlich geregelten Zugangsrechte, die sowohl den Interessen einer demokratischen Öffentlichkeit als auch dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen sollen, werden inzwischen in vielen postdiktatorischen Gesellschaften der Welt als ein Modell für den Umgang mit den Akten einer Diktatur gesehen. Längst ist das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv auch international zum Symbol für die Aufarbeitung von Diktaturen und Diktatur-Folgen geworden.