Im Namen des Deutschen Volkes. In der Strafsache gegen den Kaplan der katholischen Herz-Jesus-Kirche in Lübeck Johannes Prassek aus Lübeck, geboren m 13. August 1911 in Hamburg, den Vikar beim katholischen Pfarramt in Lübeck Hermann Lange aus Lübeck, geboren am 16. April 1912 in Leer, dem Adjunkten bei der katholischenb Pfarrkirche in Lübeck Eduard Müller aus Lübeck, geboren am 20. August 1911 in Neumünster (Holstein), den Geschäftsführer bei der katholischen Gemeinde in Lübeck Adolf Jürgen Ehrtmann aus Lübeck, geboren am 15. März 1897 in Frankfurt am Main, den Angestellten bei katholischen Pfarramt in Lübeck Robert Wilhelm August Köster aus Lübeck, geboren am 7. Juni 1868 in Höxter, die Angeklagten zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft, wegen Vorbereitung zum Hochverrat u.a. hat der Volksgerichtshof , 2. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 22. und 23. Juni 1943, an welcher teilgenommen haben als Richter: Vizepräsident des Volksgerichtshof Dr. Crohne, Vorsitzender, Landgerichtsdirektor Preussner, SA-Brigadeführer Hauer, Gaugerichtsvorsitzender Kapeller, Kreisamtsleiter Diestel, als Vertreter des Oberreichsanwaltes: Erster Staatsanwalt Dr. Drullmann, für Recht erkannt: I. Die Angeklagten Prassek, Lange und Müller werden wegen Zersetzung der Wehrkraft in Verbindung mit landesverräterischer Feindbegünstigung und Rundfunkverbrechens zum Tode verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihnen auf Lebenszeit aberkannt. Der Angeklagte Ehrtmann wird wegen Beihilfe zur landesverräterischen Feindbegünstigung und Rundfunkverbrechens zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zehn Monate der Untersuchungshaft werden ihm auf die Strafe angerechnet. Der Angeklagte Köster wird wegen Abhörens ausländischer Sender mit einem Jahr Gefängnis bestraft. II. Die sichergestellten Rundfunkempfänger werden eingezogen. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Quelle: Benedicta Maria Kempner (1966): Priester vor Hitlers Tribunalen. Rütten u. Leoning Verlag. München. S. 251–252