Sportliche Erfolge

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Udo Beyer (links) und Ulf Timmermann 1986 in Jena

Gemeinsam mit seinem langjährigen DDR-Konkurrenten Ulf Timmermann dominierte er über zehn Jahre die Konkurrenz in seiner Disziplin. Beiden blieb als Favoriten die Teilnahme an den Olympischen Spielen 1984 in Los Angeles wegen des Olympiaboykotts der Ostblockstaaten versagt.

Olympische Spiele

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Europameisterschaften

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  • 1973 – Junioren-Europameister
  • 1974 – 8. Platz
  • 1978 – Europameister
  • 1982 – Europameister
  • 1986 – Bronzemedaille
  • 1990 – 5. Platz

IAAF-Weltcup

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  • 1977, 1979 und 1981 – Sieger

Europacup

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  • 1977, 1979 und 1981 – Sieger
  • 1985 – 3. Platz

DDR-Meisterschaften

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  • 1974 – 2. Platz
  • 1977–1987 – DDR-Meister (11-mal in Folge)
  • 1988 – 2. Platz
  • 1990 – 3. Platz
  • 1980 – DDR-Hallenmeister

Kinder- und Jugendspartakiade der DDR

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  • 1972 – Spartakiadesieger

Rekordleistungen

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Weltrekorde

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  • 22,15 m am 06. August 1978
  • 22,22 m am 25. Juli 1983
  • 22,64 m am 20. August 1986 (10. Platz der Weltbestenliste[1] per 18. Januar 2021)

Junioren-Europarekorde

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6,25 kg-Kugel (Junioren)

  • 21,03 m am 13. Juli 19

7,25 kg-Kugel (Männer)

  • 19,65 m am 25. August 1973 +
  • 20,20 m am 06. Juli 1974 +
  • 20,97 m am 21. Juni 1975 (aktueller Rekord, Stand: 7. August 2005) Nachweis fehlt!

Referenzen

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  1. WA: Record list: Shot Put men - senior outdoor - all time. Abgerufen am 18. Januar 2022.

Das war nach DDR-Recht schlicht nicht möglich, da Mielke dazu gar nicht autorisiert war. Das Gnadenrecht bei Todesstrafen lag in der DDR beim Präsidenten der DDR bzw. beim Staatsrats(vorsitzenden). Die Gnadenbefugnis hatten nacheinander nur Wilhelm Pieck, Walter Ulbricht, Willi Stoph und Erich Honecker. Ab 1981 wurden keine Todesurteile mehr vollstreckt und wohl auch nicht mehr ausgesprochen. Im Jahre 1987 wurde die Todesstrafe kurz vor dem Besuch Honeckers in der Bundesrepublik abgeschafft. Damit ist diese Tatsachenbehauptung nicht zutreffend und ganz nebenbei unbelegt. Aber selbst ein "journalistischer" Beleg würde geltendes Recht und die festgeschriebenen sowie auch praktizierten Prozeduren nicht außer Kraft setzen. Ich entferne das unmittelbar.

Verletzung § 6 Abschn 3 Z 1 und 3 KrWaffKontrG (welche DDR Regelung gab es?)

Allein schon der Begriff extralegale Hinrichtung muss jedem Juristen wie ein Kloß im Halse stecken bleiben, wenn er kein zynischer Rechtsverdreher ist. Dafür gibt es in D eine klare Definition, die nennt sich Mord und ist gem § 211 StGB strafbar, verjährt in D nicht und zählt neben den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu den schwersten zu ahnenden Taten im deutschen Strafrecht, und ganz nebenbei nicht nur im deutschen, sondern praktisch weltweit. Interessant auch, dass die zynisch und euphemistisch als gezielte Tötungen bezeichneten und seit Obama als gewohnheitsgemäß bekannt gewordenen extralegalen Hinrichtungen seitens der USA (mittlerweile sind dies mehr als 2000) hier nicht erwähnt werden. In dem entsprechenden der englischen Wikipedia werden diese klaren Rechtsbrüche wenigstens mit Zweifeln an ihrer Rechtmnäßigkeit erwähnt.

Da das StGB in D mit seiner Regelung im §211 unmittelbar geltendes Recht ist, braucht es keine weiteren interpretierenden Quellen um die euphemistische Definition dieser nach Kriegsverbrechen schwersten Willkürmaßnahmen bereits Einführungssatz klar zu machen. --TK-lion DB 09:58, 6. Aug. 2023 (CEST)

https://www.history.com/this-day-in-history/john-browns-raid-on-harpers-ferry

James Ewell Brown “Jeb” Stuart (1833-1864)
https://www.history.com/topics/american-civil-war/j-e-b-stuart
de.wiki James_Ewell_Brown_Stuart


en.wiki en:J._E._B._Stuart