Als Revier wird im Bergbau eine geographische Region bezeichnet, die durch organisatorische, geologische, technische, kulturelle oder sonstige Gemeinsamkeiten einen zusammengehörigen Bezirk bildet.[1]
Kriterien und Merkmale der Reviereinteilung
BearbeitenBei der Einteilung in Reviere sind verschiedene Kriterien und Merkmale von Belang, die im Ergebnis nicht immer deckungsgleich sein müssen:
Organisation, Verwaltung und Recht
BearbeitenIn erster Linie orientiert sich die Einteilung der Reviere an den Bezirken der öffentlichen und privaten Verwaltung. So heißt es beispielsweise im Österreichischen Berggesetz von 1854:
„Bergwerke, welche durch ihre Ortslage und durch gleiche Besitz-, Betriebs- und andere Verhältnisse in einer natürlichen Verbindung stehen, können zu einem Bergreviere vereinigt werden.“
Öffentliche Verwaltung und Aufsicht:[1]
- gemeinsames Bergrecht ("Revierordnung", "Revierstatuten", ...)
- gemeinsamer Berggerichts-Bezirk[2]
- gemeinsamer Bergamtsbezirk ("Revierbeamter"), Bergpolizei, Bergaufsicht
- gemeinsame Bergmeisterei ("Bergmeisterei-Revier")[2]
Selbstverwaltung und Organisation der Bergwerksbetreiber und Bergleute:
- gemeinsame Betreibergesellschaft, Vertriebsgemeinschaft, ...
- gemeinsamer Revierausschuss[3]
- gemeinsame Anführer (Berghauptmann, Obersteiger, Obergeschworener, ...)[1]
- gemeinsame Knappschaft
- gemeinsame Nutzung technischer Einrichtungen (Grubenbahnnetz, Wasserwirtschaft, ...)
Geologie und Topographie
BearbeitenKriterium: Gleiche Art der gewonnenen Bodenschätze, ähnliche Art der Abbbautechnik, gemeinsame Wasserwirtschaft (z.B. Revierstollen = Wasserlösungsstollen für das ganze Revier)
Da die geologischen Verhältnissen im Untergrund, welche die Genese der gewonnenen Bodenschätze bestimmen, sich in der Regel in den geographischen Merkmalen an der Erdoberfläche (Gebirge, Becken, Ebenen, ...) wiederspiegeln, welche wiederum häufig zur Abgrenzung von Regionen herangezogen werden, sind Bergreviere häufig mit geographischen und kulturellen Regionen deckungsgleich. Da geologische Strukturen aber nicht an politischen Länder- oder Staatsgrenzen enden (im Gegenteil; Gebirge bilden häufig eine natürliche Grenze zwischen Staaten, aber ein gemeinsames Bergbaurevier), sind viele Reviere länderübergreifend, beispielsweise:
- Lausitzer Revier (Braunkohle): Deutschland - Polen
- Limburgisches Revier (Steinkohle): Belgien - Niederlande - Deutschland (deutscher Teil: Aachener Revier)
- Saarrevier (Steinkohle): Frankreich - Deutschland
Wenn innerhalb eines Reviers eine Art von Bodenschatz dominiert, wird dessen Name oft als Zusatz zum eigentlichen Reviernamen herangezogen, beispielsweise Rheinisches Braunkohlerevier, Ruhrkohlerevier, Elsässer Kalirevier, etc. Da aber immer auch andere Bodenschätze vorkommen können, ist der Zusatz nie Teil des offiziellen, bergamtlichen Namens.
Da der Bergbau mit der nachgeschalteten Verarbeitung der gewonnenen Bodenschätze meist in enger Verbindung steht, sind Bergbaureviere häufig deckungsgleich mit Industrierevieren.
Kultur
BearbeitenIn Folge der langjährigen organisatorischen Zusammengehörigkeit und der regionalen Nähe bildete sich in der Regel unter den Bergleuten eine gemeinsame Kultur heraus. Diese zeigte sich in gemeinsamen Begriffe in der Bergmannssprache, gemeinsamen Erkennungszeichen wie Tracht (Berghabit), gemeinsame Bergparade, gemeinsamen Liedern und sonstigen Traditionen.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Erklärendes Wörterbuch der im Bergbau, in der Hüttenkunde und in Salinenwerken vorkommenden Kunstausdrücke und Fremdwörter. Falkenberg'sche Buchhandlung, Burgsteinfurt 1869, S. 116 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ a b Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Schröter. - ↑ Revierausschuß. In: Brockhaus Konversations-Lexikon. 14. Auflage. Band 13: Perugia – Rudersport. Brockhaus, Leipzig 1895, S. 807 (retrobibliothek.de).