Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
(Entsorgungsfonds)
Rechtsform Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts
Bestehen seit 2017 (geplant)
Sitz Berlin
Zweck Deckung der Kosten für die sichere Entsorgung von radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland
Vorsitz Kuratorium besteht aus:
  • 1 Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen
  • 1 Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
  • 1 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Geschäftsführung Vorstand

Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, kurz Entsorgungsfonds oder umgangssprachlich Atomfonds genannt, ist ein geplanter (Stand Oktober 2016) Fonds des deutschen Staates (Bundes) in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, der dazu dienen soll, die Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu decken.

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Geschichte

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In Deutschland gilt gemäß Atomgesetz der Grundsatz, dass die Betreiber von Kernkraftwerken nach dem Verursacherprinzip für die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Anlagen und für die Entsorgung des radioaktiven Mülls vollständig aufkommen müssen und dass sie dafür entsprechende Rückstellungen bilden müssen.

2015/2016 kontroverse Diskussion (siehe Abschnitt Kritik).

2016 wurde auf Empfehlung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) das Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz – EntsorgFondsG) von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf erarbeitet, wonach eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden soll. Nach dem zuvor beschlossenen Entsorgungsübergangsgesetz geht die Verantwortung für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland von den Kernreaktorbetreibern an den Bund über. Der Fonds, in den die Betreiber einzahlen müssen, soll dazu dienen, diese Kosten zu decken.[1][2]

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Aufgaben

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Finanzierung

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Organisation

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Einzelnachweise

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  1. http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=786176.html
  2. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gesetzesentwurf-zur-neuordnung-der-verantwortung-in-der-kerntechnischen-entsorgung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Kategorie:Stiftung in Berlin Kategorie:Stiftung der Bundesrepublik Deutschland Kategorie:Organisation (Kernenergie) Kategorie:Gegründet 2017