Schriftsteller bzw. Autoren gelten als relevant,
- wenn sich besondere Bedeutung oder Bekanntheit etwa durch einen Eintrag in einem anerkannten, redaktionell betreuten Nachschlagewerk (Enzyklopädie, Lexikon etc.) oder einer vergleichbar renommierten Quelle wie dem Perlentaucher nachweisen lässt,
- wenn sie einen renommierten Literaturpreis gewonnen haben,
- wenn sie ein Standardwerk verfasst haben, das in reputablen externen Quellen als solches bezeichnet wird oder
- wenn sie mindestens zwei Werke der Belletristik/Schönen Literatur oder vier nicht-belletristische Bücher (z.B. Sachbücher) als Hauptautoren bei einem regulären Verlag veröffentlicht haben.
Bücher, die im Selbst-, Pseudo- oder Druckkostenzuschuss-Verlag erschienen sind, werden hierbei ausnahmsweise mitgezählt, wenn- sich angemessene Verbreitung[1] in wissenschaftlichen Bibliotheken nachweisen lässt,
- sie in besonderer Weise öffentlich wahrgenommen werden (z.B. Rezensionen in renommierten überregionalen Zeitungen) oder
- es sich um einen anerkannten wissenschaftlichen Verlag mit redaktioneller Auswahl handelt.
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ wie gehabt