Geschäftsführung Deutschland

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Geschäftsführung ist ein Rechtsbegriff, mit dem entweder das Organ oder die Funktion der Leitung einer Gesellschaft beschrieben wird.

Geschäftsführung Österreich

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Geschäftsführung Schweiz

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Laut Obligationenrecht (Schweiz) ist die Geschäftsführung das Ausführen eines Auftrages, kann jedoch auch ohne Auftrag erfolgen.[1]

Verweise

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  1. Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Kategorie:Gesellschaftsrecht