Examensprotokolle, auch "Prüfungsprotokolle" genannt, protokollieren die Eigenheiten und Fragen von Prüfern in der mündlichen Examensprüfung sowie die geprüften Inhalte. Sie werden in verschiedenen Fakultäten genutzt. Studenten bzw. Referendare der Rechtswissenschaften etwa fertigen sie nach Durchlaufen des mündlichen Teils der Examina an, freiwillig oder auch teilweise im Gegenzug für die ihrerseitige Einsichtnahme vor der eigenen Prüfung.
Examensprotokolle haben seit einigen Jahren an Bedeutung gewonnen. Da die in einer mündlichen Prüfung relevante Stoffmenge beträchtliche Ausmaße erreicht hat und von Jahr zu Jahr weiter wächst, bereiten sich mittlerweile die meisten Prüflinge mit derartigen (kostenpflichtigen) Protokollen auf ihre eigene Prüfung vor. Zwar stellen die Protokolle nur die Inhalte vergangener Prüfungen dar, lassen aber mitunter Rückschlüsse darauf zu, ob der jeweilige Prüfer bestimmte Teilgebiete eines Faches bevorzugt prüft und wie er dabei vorgeht.
Examensprotokolle werden bei universitären Fachschaften, aber auch gegen Entgelt bei gewerblichen Repetitoren, von Rechtsanwälten sowie seit einigen Jahren bei Finanzdienstleistern angeboten.