Anfrage an GLAM zu Verbleib von Porträtgemälden für Biographien
BearbeitenIch bearbeite derzeit die Biographie von Heinrich Rybisch (1485–1544), Stadtsyndikus von Breslau und kaiserlicher Generalsteuereinnehmer für Schlesien und die Lausitz. Im Rahmen meiner Recherchen bin ich auch auf seinen Zeitgenossen Johann Heß gestoßen. Beider Bildnisse von anonymen Malern (Kenntnisstand 1907/1909) befanden sich im Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer (hierzu existiert leider kein deutscher WP-Artikel) und wurden in den Jahrbüchern des Museums wiedergegeben:
- Richard Foerster: Heinrich und Seyfried Ribisch und die Kunst in Schlesien. In: Karl Masner und Hans Seger (Hrsg.): Jahrbuch des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer. Band 4. Kommissionsverlag von Eduard Trewendt Berlin, Breslau 1907 (wroc.pl – Tafel III nach S. 104).
- Richard Foerster: Die Bildnisse von Johann Hess und Cranachs „Gesetz und Gnade“. In: Karl Masner und Hans Seger (Hrsg.): Jahrbuch des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer. Band 5. Kommissionsverlag von Eduard Trewendt Berlin, Breslau 1909 (uni-heidelberg.de [PDF] Tafel VII nach S. 120).
Leider sind das nur Schwarzweißbilder, wohingegen die Gemälde sicherlich in Farbe gefertigt wurden. Ein Farbbild wäre m. E. eine echte Aufwertung einer Biographie, mit Verlaub:
„Die Menschen empfinden im Allgemeinen eine große Freude an der Farbe. Das Auge bedarf ihrer, wie es des Lichtes bedarf.“
Der Verbleib der Bilder ist mir nicht bekannt. Das Museum wurde während des Zweiten Weltkrieges zerstört und geplündert. Restbestände gingen an das Nationalmuseum Warschau, das Nationalmuseum Breslau und das Stadtmuseum von Breslau im Breslauer Stadtschloss.
Im Internet konnte ich keine neueren (Farb-)Fotos der Gemälde finden. Möchte es vielleicht noch jemand mit einem „glücklichen Händchen für verborgene Schätze“ versuchen?
Falls das zu keinem Erfolg führt: Hat jemand eine gute Idee, wie man herausfinden kann, ob die Gemälde doch noch (in einem dieser Museen) existieren oder eben in den Kriegswirren untergegangen sind?
Hat jemand Kontakte zu den letztgenannten Museen? Vielleicht gibt es ja noch (in den Archiven) Farbfotos von den Gemälden.
Vielen Dank schon jetzt für jeden sachdienlichen Hinweis. --W. B. Jaeger (Diskussion) 11:10, 3. Jul. 2022 (CEST)
Test Zitate mit Übersetzung
BearbeitenZweifach gegliedert
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“
Derwegen muͤſſen ye des Joꝛnals Poſten […] gestelt sein/ als nemlich/das die Einnam an Gelt oder an Guͤttern/vnd die Schulner vnd dergleichen/ ſollen alꜩeit im Jornal vor den oben gedachten zweyen ſtrichlein gesetzt sein/ Aber die Außgab an Gelt oder an Wahr/vnd die Glaubiger ꝛc. müssen nach den zweyen ſtrichlein folgen.
”
„Deshalb müssen die Posten des Journals […] jeweils so dargestellt werden, dass die Geldeinnahmen oder Warenzugänge und die Forderungen und dergleichen im Journal allzeit vor den oben vorgestellten zwei Strichlein stehen sollen. Aber die Geldausgaben oder Warenabgänge und die Gläubiger usw. müssen nach den zwei Strichlein folgen.“
Dreifach gegliedert
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“
Derwegen muͤſſen ye des Joꝛnals Poſten […] gestelt sein/ als nemlich/das die Einnam an Gelt oder an Guͤttern/vnd die Schulner vnd dergleichen/ ſollen alꜩeit im Jornal vor den oben gedachten zweyen ſtrichlein gesetzt sein/ Aber die Außgab an Gelt oder an Wahr/vnd die Glaubiger ꝛc. müssen nach den zweyen ſtrichlein folgen.
”
„Derwegen muͤſſen ye des Joꝛnals Poſten […] gestelt sein/ als nemlich/das die Einnam an Gelt oder an Guͤttern/vnd die Schulner vnd dergleichen/ ſollen alꜩeit im Jornal vor den oben gedachten zweyen ſtrichlein gesetzt sein/ Aber die Außgab an Gelt oder an Wahr/vnd die Glaubiger ꝛc. müssen nach den zweyen ſtrichlein folgen.“
„Deshalb müssen die Posten des Journals […] jeweils so dargestellt werden, dass die Geldeinnahmen oder Warenzugänge und die Forderungen und dergleichen im Journal allzeit vor den oben vorgestellten zwei Strichlein stehen sollen. Aber die Geldausgaben oder Warenabgänge und die Gläubiger usw. müssen nach den zwei Strichlein folgen.“
Zweispaltig
Bearbeiten„
Aus dem folgendem Außzug oder vberkerich/ so aus dem Schuldtbuch vnd Guͤtterbuch an das folgende […] blat getragen uñ in die Wag geſtelt ist/ Nemlich/ das Bargelt/ Schuldt vnd Wahr/ so noch voꝛhanden sein/ ligen in der lincken schalen der Wag/ Das Hauptgut aber vnd die gegen Schuldt/ ligen in der rechten ſchalen […]
“
„Aus dem folgenden Auszug oder Überkehrich, der aus dem Schuldbuch und Güterbuch auf das folgende […] Blatt übertragen und in die Waage gestellt wird, liegen nämlich das Bargeld, die Forderungen und die Waren, soweit sie noch vorhanden sind, in der linken Waagschale, das Eigenkapital aber und die Verbindlichkeiten liegen in der rechten Schale […]“
„Aus dem folgendem Außzug oder vberkerich/ so aus dem Schuldtbuch vnd Guͤtterbuch an das folgende […] blat getragen uñ in die Wag geſtelt ist/ Nemlich/ das Bargelt/ Schuldt vnd Wahr/ so noch voꝛhanden sein/ ligen in der lincken schalen der Wag/ Das Hauptgut aber vnd die gegen Schuldt/ ligen in der rechten ſchalen […]“
„Aus dem folgenden Auszug oder Überkehrich, der aus dem Schuldbuch und Güterbuch auf das folgende […] Blatt übertragen und in die Waage gestellt wird, liegen nämlich das Bargeld, die Forderungen und die Waren, soweit sie noch vorhanden sind, in der linken Waagschale, das Eigenkapital aber und die Verbindlichkeiten liegen in der rechten Schale […]“
Test Stammbaum/Verwandtschaftsbeziehungen
BearbeitenJakob d. Ä. Fugger (1398–1469) | Barbara Bäsinger (1420–1497) | Peter Imhoff (1434–1482) | Regina Walther (1444–1514) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hector Mielich (1425−1490) | Anna Fugger (1444–1485) | Georg I. Fugger (1453–1506) | Regina Imhoff (1465–1526) | Ludwig Reihing (1461−1531) | Veronica (Ursula) Imhoff (1467−1537) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lucas Walther (1453–1523) | Apollonia Mielich (1475–1550) | Anna Rehlinger (1511–1548) | Anton Fugger (1493–1560) | Georg Hörmann (1491–1552) | Barbara Reihing (1490–1556) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Euphrosina Walther (1504–1572) | Conrad II. Mair (1493?–1565) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||