Unter Hochseefischerei versteht man den Fischfang in küstenfernen Gebieten der Meere. Im Gegensatz zur zur Küstenfischerei sind die Fangfahrten zumindest mehrtägig, die Schiffe besitzen Schlafgelegenheiten für die Besatzung an Bord. Wegen ihres küstenfernen Einsatzes müssen sie seetüchtig genug auch für unerwartet auftretendes Schlechtwetter sein, was sich in der Größe und technischen Ausstattung der Fischereifahrzeuge widerspiegelt.

Heute werden in der Küstenfischerei überwiegend Schiffe mit einer Länge von bis zu 16 m verwendet, die Hochseefischerei erfordert weit größere Fischereifahrzeuge.

Nicht zuletzt bei den Qualifikationsnachweisen für die Kapitäne und den damit verbundenen Fischfanggebieten wird in eine „kleine Hochseefischerei“ und eine „große Hochseefischerei“ unterteilt.

Geschichte der Hochseefischerei

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Voraussetzungen zur Entstehung einer Hochseefischerei

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Eine küstennahe Fischerei mit Booten auf dem Meer gibt es mindestens seit der mittleren Steinzeit in Nordeuropa. Bei Ausgrabungen von Siedlungsresten der Ertebølle-Kultur in Jütland an der Ostsee fand man u.a. Muschelschalen und Fischgräten, insbesondere von Heringen. Zu einer Hochseefischerei kam es dagegen erst in der Neuzeit, nachdem eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllt waren.

Bedarf und Verbrauch.
Konservierungstechnik
Hochseegängige Fischereischiffe
Fangtechnik
Vermarktungssystem
Logistik und Transport zu den Verbrauchern

Anfänge der Hochseefischerei

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Große Heringsfischerei

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Erste Altonaer Islandfischerei

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Kabeljaufang mit Handleinen bei Island im 18. Jahrhundert

Um die Mitte des 18. Jahrhunderts kursierten Berichte über den ungeheuren Fischreichtum um Island und die nur geringe Nutzung der Bestände durch die isländische Küstenfischerei. Es wurde erwartet, dass man mit größeren Fahrzeugen problemlos größere Fänge erzielen könne. Die Altonaische Herings Compagnie erhielt vom dänischen König das Privileg zur Nutzung der isländischen Kabeljaubestände. Seit 1768 fuhren jeweils 2-3 Buisen während der Sommersaison nach Island. Gefischt wurde statt mit den Treibnetzen der Heringsfischerei mit Angeln. Der Fang wurde an Bord geschlachtet, gesalzen, in Fässern verpackt, und in Hamburg vermarktet. Diese Fischerei endete aber bereits 1792 wegen Unrentabilität. Einerseits waren die Erlöse für gesalzenen Kabeljau stark gefallen, andererseits war bei der Nutzung der Schiffe als Frachtschiffe in der Bordeaux-Fahrt höhere Gewinne zu erzielen [1].

Fernfischerei vor Neufundland und Neuengland

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Segelfischerei

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Englische Segelfischerei mit Smacks

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Pfahlewer-Fischerei von Blankenese

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Finkenwerder Fischewer-Fischerei

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Motorisierung

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Erste Französische und Britische Versuche

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F. Busse und die Sagitta

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Entwicklung der Fischdampfer-Fischerei bis zum 1. Weltkrieg

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Große Hochseefischerei im Nordatlantik

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Kutterfischerei

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Zwischen den Weltkriegen

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Seit 1945

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Entwicklung in der BRD

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Entwicklung in der DDR

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Internationale Fischerei

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Fischereifahrzeuge

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Buisen und Logger

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Schoner und Dories

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Pfahlewer und Fischewer

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Smacks und Kutter

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Motorkutter

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Fischdampfer, Seitenfänger

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Heckfänger

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Fabrikschiffe

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Fischereimethoden

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Langleinen

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Bundgarne der Ewerfischer

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Heringstreibnetze

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Baumkurren

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Scherbrett-Grundschleppnetze

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Pelagische Fischerei

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Ringwade

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Sonstige

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Kleine Hochseefischerei

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Bei der kleinen Hochseefischerei werden Hochseekutter eingesetzt, deren Länge ca. 18 bis 32 m bei einer Motorleistung von 300 bis 600 PS beträgt. Vier bis sechs Besatzungsmitglieder sind erforderlich. Im Jahr 2005 waren unter deutscher Flagge 31 Hochseekutter mit 191 Mann Besatzung im Einsatz.

Die kleine Hochseefischerei wird in Europa in der Ostsee, der Nordsee sowie nördlich der Shetland-Inseln bis 63° nördlicher Breite und 7° westlicher Länge, ferner im Englischen Kanal und im Seegebiet um Irland bis 10° westlicher Länge betrieben. Die Reisedauer beträgt pro Fahrt ungefähr vier bis zehn Tage (evtl. auch bis zu 14 Tagen).

Große Hochseefischerei

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Hochseefischerei (1989)

Als Große Hochseefischerei bezeichnet man die Fischerei mit großen Fahrzeugen in entfernt gelegenen Fanggebieten. Das Fanggebiet liegt außerhalb der Grenzen der Kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei. Diese Art der Fischerei wird heute mit Trawlern und Fabriksschiffen durchgeführt. Zumeist werden dafür so genannte „Vollfroster“ eingesetzt. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland neun Universalfroster und drei Spezialfahrzeuge für den Schwarmfischfang (Hering, Makrele und Holzmakrele) eingesetzt. Die Reisedauer beträgt durchschnittlich 60 Tage.

Im Jahr 2004 wurden im Rahmen der großen Hochseefischerei 52.834,2 Tonnen Fisch im Wert von rund 32 Millionen Euro von deutschen Fischereifahrzeugen angelandet. Dem standen 62.188,5 Tonnen aus der Anlandung der kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei gegenüber. Das bedeutet, dass die große Hochseefischerei mittlerweile 45,9 % des gesamten Seefischfangs bereitstellt.

Ausbildung

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In der Bundesrepublik Deutschland können die Befähigungszeugnisse „Kapitän BK“ (Kleine Hochseefischerei) und „Kapitän BG“ (Große Hochseefischerei) im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung erworben werden. Zuvor müssen je nach entsprechender see- oder fischereiberuflicher Vorbildung mindestens 12 bis 48 Monate Seefahrtszeit im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei absolviert worden sein, danach gibt es eine nach Landesrecht geregelte schulische Fortbildung an Fachschulen. Nach deren erfolgreichem Abschluss bekommt man das erste Befähigungszeugnis „Nautischer Schiffsoffizier BKW“ bzw. „Nautischer Schiffsoffizier BGW“. Die anschließend erforderliche Seefahrtszeit als Schiffsoffizier auf Fahrzeugen der Seefischerei beträgt 24 Monate, dann kann man das Befähigungszeugnis zum Kapitän in der Hochseefischerei erwerben.

Abkommen über die Hochseefischerei

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Seit der Annahme des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen im Jahr 1982 ist die Hochseefischerei zu einem internationalen Problem geworden. Das Übereinkommen gibt allen Staaten die Freiheit, weitgehend unbegrenzten Fischfang zu betreiben. Küstenstaaten, denen z.B. in Zonen von 200 Seemeilen vor der jeweiligen Küste exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden, beklagen jedoch, dass durch die Hochseefischerei die Fischfangerträge in ihren Gewässern reduziert werden. Probleme ergeben sich auch bei Fischschwärmen, die sich beiderseits der 200-Meilen-Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszonen der einzelnen Länder finden, wie zum Beispiel der Kabeljau an der Ostküste Kanadas, der Seelachs im Beringmeer oder andere Arten, wie Thunfisch und Schwertfisch, die sich zwischen den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) und der Hochsee bewegen.

Die von Deutschland betriebene große Hochseefischerei unter Island, die seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert bestand, fand durch die Ausdehnung der Wirtschaftsgrenzen über die Schelfkante hinaus nach etwa 100 Jahren ihr Ende. Die Hochseefischerei ist in der deutschen Wirtschaft gegen Ende des 20. Jahrhunderts im Wesentlichen abgeschlossen.

Referenzen

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  1. G. Wegner: Von Fisch und vom Wissen um Fisch in Hamburg. In: Gudrun Wolfschmidt: Hamburger Geschichte einmal anders, S. 163-190. Norderstedt, 2009, ISBN 978-3-8370-5329-6
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