Walter Keim (am 25. März 1948 in Schwäbisch Gmünd geboren) war Dozent an der Høgskole in Sør-Trøndelag (Trøndelag University College) in Trondheim, Norwegen und unterrichtete an der Abteilung für Informatics and e-Learning.

Er ist Dipl.- Ing. (TU Berlin) und Magister (Norwegian University of Science and Technology (NTNU)) inkludert Rechtswissenschaft und Psychologie.

Walter Keim ist ein Bürgerrechtskämpfer und Internet Aktivist für Informationsfreiheit in Europa. Er unterstützt die Stärkung von Patientenrechten.

Artikel über diese Themen möchte ich ergänzen auf den neuesten Stand bringen.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages konnte sich Keims Forderung aus dem Jahre 2001 nach einem Informationsfreiheitsgesetz im Bund nicht verschließen. Der Präsident des Bundestages sandte daher am 22.12.2004 die Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler Schröder zur Ausführung des Beschlusses.

Walter Keim unterstützte den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung beim 10. Ostsee-NGO Forum mit dem Vortrag "Die Rolle internationaler Gesetzgeber und ihr Einfluss auf die nationale Gesetzgebung über Informationszugang", beim UN Menschenrechtskomitee, dem Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch durch Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05, Keim (II) ./. Deutschland Antrag. Nr. 31583/07, Keim ./. Germany (III) nr. 46953/09 und Keim ./. Freistaat Bayern BVerfG 1 BvR 897/14. Diese Klage wurde bei den VN und EGMR eingereicht. Das Menschenrechtskomitee hat meine Klage im Februar 2020 nach Deutschland geschickt. Deutschland hat nun sechs Monate Zeit, um gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses zu reagieren.

In Zusammenarbeit mit Christian Adler, Richard Albrecht, Ulrich Brosa, Thomas Doering, Edmund Haferbeck und Peter Niehenke, war Keim ViSdPrR und Coauthor eines "Offenen Briefes" an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, vom 1. März 2004.

Er ist auch öffentlich gegen das Wiederaufleben der Berufsverbote 2005 in Baden-Wuerttemberg eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (AZ: 4 S 1805/06) und das Verwaltungsgericht Darmstadt (AZ: 1 E 1247/06) zwangen das Land 2007 das Berufsverbot zurückzunehmen und Entschädigung zahlen. Außerdem setzte er sich für die Freilassung von Gustl Mollath ein.

Bezüglich des Familienrechts unterstützt Walter Keim die Stärkung der Rechte wie sie aus aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte folgen, mit den vom Menschenrechtskommissar des Europarates vorgeschlagenen Massnahmen. Damit wird die Rechtssicherheit gegenüber Jugendämtern erhöht und die in der "Bamberger Erklärung" angesprochenen Probleme gelöst.

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