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Beim GBM (Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderung) bzw. „POB&A“ (Planung und Organisation in Betreuung und Assistenz), handelt es sich um ein Verfahren der individuellen Bedarfserhebung (need(s) assessment).[1], der darauf aufbauenden Betreuungs- bzw. Assistenzplanung, der Organisation der Betreuungs- und Assistenzleistungen in Arbeitsgruppen und der strategischen Steuerung professioneller und ehrenamtlicher Hilfesysteme im Sinn des Controllings und des Qualitätsmanagements (nach der ISO 9001).

Eingesetzt wird dieses Verfahren vorwiegend im Bereich der Behindertenhilfe. Autor des Verfahrens ist Werner Haisch, Professor für Psychologie an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München.

GBM ist das Verfahren, das der BEB (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe) seinen Mitgliedseinrichtungen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung empfiehlt,[2][3] das aber auch in Einrichtungen und Diensten anderer Verbände Anwendung findet.[4] Zurzeit wird dieses Verfahren in unterschiedlichem Umfang bei etwa 10.000 Menschen mit Behinderung in allen Formen von Betreuungseinrichtungen in Deutschland und in kleinerem Umfang in der Schweiz angewendet.

Das GBM/POB&A ist eines der ersten Verfahren, das versucht, die notwendige Kooperation von professionellen oder auch ehrenamtlichen Dienstleistern über verallgemeinerbare und diskussionsfähige Kriterien für individuellen Bedarf und bedarfsorientierte Dienstleistung zu ermöglichen. Ziel dabei ist eine Planung und Organisation pflegerischer und sozialer Dienstleistung, die sich am individuellen Bedarf des Menschen orientiert, der von professioneller Hilfe abhängig ist. Diese Arbeit kann stattfinden z.B. in einem Heim, in Wohngruppen oder in selbständigen, ambulant betreuten Wohnformen.


Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Umfang 2 Der Bedarfsbegriff 3 Psychologisch / pädagogische Inhalte 4 Lebensführung in der Abhängigkeit – Selbstbehauptung 5 Konzept der Arbeitsorganisation (Arbeitsgruppe) 6 Konzept strategischer Planung und Organisation 7 Literatur 8 Einzelnachweise


Umfang[Bearbeiten]

Das GBM/POB&A besteht aus einem umfangreichen konzeptionellen, methodischen und technischem Instrumentarium, das dazu dient, die Planung und Organisation der Arbeit in Betreuung und Assistenz zu ermöglichen. Individueller Bedarf als Sollwert: Grundlage ist eine kontinuierliche Erhebung des individuellen Bedarfs an Assistenz- und Betreuungsleistungen einer Person über einen teilstandardisierten Fragebogen FIL bzw. FLB („Fragebogen zur individuellen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ / „Fragebogen zur Lebensform in Betreuung und Assistenz[5]. In die Erhebung des individuellen Bedarfs „als Sollwert“ darf keine Vorentscheidung über die institutionelle Form der Bedarfsbefriedigung eingehen; die Beteiligung der Person selbst ist unverzichtbar und wird ermöglicht durch Methoden der Erhebung/des Interviews, v.a. durch Konzepte „in leichter Sprache“ oder „stellvertretender Artikulation“ von Bedürfnissen[6] - Leistungsangebot: Der besonderen Bedarfslage werden über eine Matrix betreuerischer bzw. assistierender Leistungen (MBM/MIB: „Matrix betreuerischer und assistierender Maßnahmen“) typisierte Leistungen zugeordnet, die den spezifischen Standard der Dienstleistungen für die besonderen Bedarfslagen enthalten. Diese Leistungen müssen sich konzeptionell aus der Erhebung des individuellen Bedarfs ableiten lassen und geben Möglichkeiten der Bedarfsdeckung an, die erst in der operativen Assistenzplanung (s.u.) auf den individuellen Einzelfall bezogen werden können. - Assistenzplanung: Aus den typisierten Leistungen wird mit jeder Person ein individueller, ganzheitlicher Betreuungs- bzw. Assistenzplan entworfen und in operative Leistungen übersetzt, die sich am individuellen Bedarf orientieren und im Rahmen der Leistungsstandards bewegen; dieser operative Plan wird mit spezifischen Dokumentations- und Evaluationsaufgaben ausgestattet. - Ausführung der Dienstleistung: in der Durchführung über kontinuierliche Dokumentation der Leistungen und der Rückmeldung durch die Person selbst wird die Planung – auch im Sinne des Qualitätsmanagements – fortgeschrieben. Dieses Verfahren muss immer wieder neu eine „Null-Punkt-Planung“ ermöglichen, d.h. die bisherigen Formen der Leistungserbringung gemessen am individuellen Bedarf grundsätzlich in Frage stellen können. - betriebliche Planung und Organisation: Parallel zu den Sollwerten des individuellen Bedarfs (siehe oben) werden kontinuierlich Istwerte des tatsächlich erbrachten Aufwands an Assistenz- und Betreuungsleistungen über einen Fragebogen zur Arbeitsorganisation (FAO/FOB; Fragebogen zur Arbeitsorganisation / Fragebogen zur Organisation der Betreuung) erhoben, die im Sinne eines betrieblichen Controllings einen kritischen Ist-Soll Vergleich ermöglichen und die Datenbasis liefern insbesondere für weitere Personalplanung in ambulanten Diensten, teil-/stationären Einrichtungen und sonstigen Hilfesystemen.

Sämtliche Erhebungsmittel können und sollen sowohl an die spezifischen Bedarfslagen der Klientel als auch an die Möglichkeiten und strategischen Absichten des Betriebes bzw. Hilfesystems angepasst werden.

Anders als andere von den öffentlichen Leistungsträgern genutzte Verfahren der individuellen Hilfeplanung beruht die Bedarfserhebung nicht auf impliziten, unhinterfragten Annahmen, was ein Mensch brauche, sondern auf einer expliziten wissenschaftlichen Theorie von Haisch[7], die den Anspruch verfolgt, von allen Beteiligten diskutierbar zu sein und daher auch in „leichter Sprache“ formuliert werden muss (siehe z.B. Liedel, Volker[8]). Dies ermöglicht insbesondere auch die notwendige Flexibilität in den Unterscheidungen der individuellen Bedarfslagen ebenso wie in der Konzeption unterschiedlicher Leistungen und der Gestaltung der gegenständlichen und personellen Bedingungen der Leistungserbringung

Der Bedarfsbegriff[Bearbeiten]

Der konzeptionelle Kern des Verfahrens ist für Haisch der Bedarfsbegriff. Er unterscheidet dabei „individuelles Bedürfnis“ und „individuellen Bedarf“ als die Sollwerte des Planung und Organisation. Das Bedürfnis versteht er als Ausdruck der individuellen Abhängigkeit einer Person von einem Produkt bzw. von einer Dienstleistung, d.h. als Ausdruck der individuellen Abhängigkeit einer Person von den gesellschaftlichen Mitteln und Möglichkeiten der individuellen Lebensführung. Über die Besonderheit des Bedürfnisses, da es individuelles Entwicklungsergebnis bisheriger Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Reichtum sei, könne nur die Person selbst ausreichend Auskunft geben[9], S. 19ff. „Selbständigkeit“ erweist sich daher aus dieser Sicht als nicht sachgerechtes Ideal: die Abhängigkeit von den gesellschaftlichen Mitteln und Möglichkeiten ist für jeden Menschen grundlegenden und unausweichlich. Der Sache nach unterscheidet den selbständigen vom unselbständigen Menschen nur die Selbstverständlichkeit in der Verfügung über gesellschaftliche Ressourcen: der „Selbständige“ kann mit gesellschaftlichen Ressourcen rechnen, dem „Unselbständigen“ wird deren Verfügbarkeit auf Dauer in Frage gestellt bzw. bestritten. Dem Bedürfnis stellt Haisch den Bedarf gegenüber. Als eine besondere Form dessen, was auch andere – allerdings in anderer Form – wollen, stelle das Bedürfnis einen Bedarf dar, d.h. einen individuellen Anspruch der Person auf gesellschaftliche Produkte und Dienstleistungen (Anspruch auf Teilhabe und Teilnahme). Dem individuellen Anspruch stehe eine gesellschaftliche Forderung an den bedürftigen Menschen gegenüber: die Forderung der maßgeblichen Instanzen der gesellschaftlichen Verteilung (Angehörige, Kostenträger usw.), einen Nachweis der „Allgemeinheit“ des Bedürfnisses zu erbringen, eine Bedarfsbegründung [9], S. 19f. Bedürfnisse mit selbstverletzenden oder fremdschädigenden Konsequenzen (z.B. Sucht) halten diesem Nachweis nicht Stand. Die Bedarfsbegründung stoße aber auch auf Grenzen, wenn die bedürftige Person nicht in der Lage ist, diese Begründung selbst zu erbringen – stellvertretende Bedarfsbegründung (durch Freunde, Verwandte, Experten) könne das Bedürfnis oft nur indirekt erschließen. Bedarfsbegründung stoße aber selbst dann auf Grenzen, wenn ein Bedürfnis zwar begründbar und insofern von allen anderen „nachvollziehbar“ ist, aber aus – im weitesten Sinne – sozialpolitischen Gründen nicht anerkannt ist und dessen Befriedigung folglich der bedürftigen Person verweigert wird. Die Bedarfsbegründung sei daher notwendig ein „Kampf um Anerkennung“ und verlange von denen, die daran beteiligt sind, eine sozialpolitische Stellungnahme in dieser Auseinandersetzung um die Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen. Aus dieser Sicht gibt es keine „Grundbedürfnisse“ – gleichsam ein Bedürfnis nach dem „Nötigsten“. Der Mensch mag sich aufgrund der Not und seiner Anpassungsbereitschaft („Vernunft“) mit dem abfinden, was ihm sein „Überleben“ sichert: aufgrund seines Bedürfnisses würde er solche Mangelversorgung aber ablehnen. [9], S. 22 f. Aus diesen Annahmen erst entwickelt Haisch den zentralen individuellen Bedarfsbegriff für die Assistenz. Vom Bedarf unterscheidet er den Begriff des "Aufwands", den eine Person anderen in der Praxis der Betreuung und Assistenz abverlangt. Dieser „Aufwand“ würde im Begriff des „Hilfebedarfs“ oft mit dem Bedarf gleichgesetzt [9], S.27 f. Der Unterschied wird plausibel, wenn der zeitliche Aufwand bedacht wird, den z.B. ein Mensch einfordert, der gelernt hat, dass er nur Zuwendung erhält, wenn er sich hilfloser oder auch aufwendiger stellt, als er ist; ein Phänomen, das jeder Praktiker kennt: der Mensch „macht Aufwand“, um in der Konkurrenz der sonstigen Betreuungs- und Assistenzaufgaben der Assistenten/innen bzw. Betreuer/innen Berücksichtigung zu finden. Solche Äußerungsformen des Bedürfnisses spiegeln nach Haisch eher den schlechten Zustand der Assistenz und zeigen – als Maß z.B. für den Personalbedarf – eher den Wunsch, diesen Zustand fortzuschreiben [9], S. 28, („Aufwandsorientierung“), als die Absicht, das individuelle Bedürfnis der Person selbst zu erfassen und nach Möglichkeit zufrieden zu stellen [9], S. 27, („Bedarfsorientierung“).

Psychologisch / pädagogische Inhalte[Bearbeiten]

Nach Haisch differenzieren sich in der frühen Kindheit unterschiedliche Formen der Lebensführung in der Entfaltung körperlicher und seelischer/geistiger Funktionen, die "Lebensformen" [7]. Er beschreibt dabei die „seelischen“ (bzw. „geistigen“) Funktionen als die Entfaltungsmöglichkeiten des individuellen menschlichen Organismus. Daher erscheint es nicht sachgerecht und praktisch leidvoll, in einem „dualistischen“ Sinn „niedrigere“ Lebensformen (biologisches, organismisches Leben) von „höheren“ Lebensformen (Kreativität, Vorstellung, Denken usw.) zu unterscheiden. Schon die Unterscheidung von „Elementarbedürfnissen“ und „der Selbstverwirklichung dienenden Bedürfnissen“ (Maslow[10]) widerspricht dem Bedarf individueller Lebensführung: Pflege bzw. Selbstpflege z.B. beziehe sich nicht einfach „auf den Organismus“ und die Frage, „was der Mensch zum Überleben braucht“, sondern ebenso sehr auf alles, was der Mensch in seinen Möglichkeiten, den „Lebensformen“ daraus macht bzw. machen konnte: wenn er sich auf seine individuelle Art ernährt, sich bewegt, sich betätigt, wenn er Gewohnheiten entwickelt und daraus lebt, wenn er Kreativität entfaltet, sich ausdrückt und kommuniziert, ein soziales Leben führt usw. In der Nahrungsaufnahme z.B. nimmt der Mensch nicht einfach Kalorien und Nährstoffe auf, sondern eine Speise, die seinem Geschmack entspricht, und die Nahrungsaufnahme vollzieht sich in einem sozialen und gegenständlichen Rahmen, der seinem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung („vertrauter Umgang“ [7], S. 146ff) entgegenkommt. Er wird daher auch Nahrung ablehnen, die zwar seinem physiologischen „Bedarf“ entsprechen mag, aber nicht seinem Geschmack nachkommt – es sei denn die „Vernunft“ aufgrund der Not oder eine Einsicht im Rahmen einer Diät zwingen ihn dazu. Diesem anthropologischen Sachverhalt widerspricht nach Haisch eine Betreuung bzw. Assistenz, die auf die Befriedigung von „Grundbedürfnissen“ zielt: als einer theoretisch nicht begründbaren und praktisch leidvollen ent-individualisierten Pflege des Individuums (s.o.). Haisch lehnt sich hierbei in seinen Grundüberlegungen an Piaget an (besonders: „Das Erwachen der Intelligenz beim Kinde“) [11].

Lebensführung in der Abhängigkeit – Selbstbehauptung[Bearbeiten]

Neben diesen grundlegenden anthropologischen Überlegungen fasst Haisch die Lebenssituation von Menschen in der Pflege, Betreuung und Assistenz als eine „Lebensführung in der Abhängigkeit“: abhängig von Entscheidungen und Lebensbedingungen, die andere Menschen setzen und sich dabei nach dem Mangel richten, den ökonomische und/oder sozialpolitische Entscheidungen nahelegen oder herstellen (siehe oben: „Aufwandsorientierung“). Eine wesentliche Art der abhängigen Menschen, mit einer solcher Betreuung bzw. Assistenz umzugehen, sei die Selbstbehauptung – eine Art des Kampfes um die eigenen Bedürfnisse, in dem notwendig nicht das Bedürfnis im Zentrum stehe, sondern der Versuch, die Personen, von denen sie sich unmittelbar abhängig sehen, in Konkurrenz mit den Mitbetreuten für sich einzunehmen, sich Anerkennung und Beachtung zu verschaffen oder wenigstens Mitleid zu erzeugen [7],S. 178. Die Planung und Organisation der Bedarfsbefriedigung selbst erscheine dem abhängigen Menschen als etwas, das in der Hand anderer liegt, und nicht in die eigene Zuständigkeit gehört – im Ergebnis als „Lohn“ oder als „Strafe“ für angepasstes oder widerständiges Verhalten erscheint. Die Bedarfsbefriedigung stelle sich daher nicht einfach als planerisches und organisatorisches Problem dar, sondern auch als gesellschaftspolitische Aufgabe der praktischen und bildungsmäßigen Emanzipation der Menschen von seinen Abhängigkeiten. Die Bildung der individuellen Bedürfnisse ebenso wie deren Äußerung und Kommunikation durch den Menschen selbst sei daher eine zentrale Aufgabe bedarfsorientierter Betreuung und Assistenz. Daraus ergibt sich für Haisch eine spezifische Definition von "Besonderem Betreuungsbedarf", d.h. der Entstehung und Begründung sog. „psychopathologischer“ Verhaltensweisen des Menschen. Die Begründungen, die sich z.B. auf „selbstverletzendes Verhalten“ [7], S. 123, auf „Hospitalismus“ [7], S. 148ff, auf „autistische Züge“ [7], S. 160, 5, S. 279ff und auf „Verhaltensstörungen“ [7], S. 178, und [12], beziehen, sind dazu geeignet, diesen Lebensformen die Züge einer „Störung“ bzw. die Eigenschaft des „Pathologischen“ zu nehmen und sie – ohne den leidvollen Charakter dieser Formen für den Menschen selbst zu leugnen – zu verstehen und zu erklären als nahe liegende Reaktionen auf die Situation der Abhängigkeit, in der sich die Menschen mit Behinderung, im Alter oder in der Krankheit befinden

Konzept der Arbeitsorganisation (Arbeitsgruppe)[Bearbeiten]

Diese Theorie des „individuellen Lebensführung“ bringt Haisch zusammen mit betriebswirtschaftlichen Forderungen der strategischen Betriebsführung, des Qualitätsmanagements und Controllings: Organisationsziele und Bedarfsziele zu benennen, zu planen und möglichst effizient praktisch umzusetzen. Deswegen müsse von den Überlegungen eines professionell oder auch ehrenamtlich tätigen Assistenten z.B. von Menschen mit „geistiger“ Behinderung ausgegangen werden: Wie teile ich mir die Arbeit des Tages, der Woche, des Monats so ein, dass ich sie in der Arbeitsorganisation mit anderen Kollegen – gemessen an den individuellen Bedarfen und den betrieblichen Zielsetzungen – gut bewältigen kann [7], S. 312 f. Für den Assistenten muss nach getaner Arbeit das Gefühl stehen können, alles was "verantworteter, weil abgesprochener, bedarfsorientierter Standard" ist, getan zu haben und daher "beruhigt" in die Erholungsphase gehen zu können. Die beständige Tendenz zur Mehrarbeit [7], S. 312, die den Mitarbeitern/innen die Möglichkeit der Erholung und der Führung eines eigenen Privatlebens beschneidet, soll so durchbrochen werden. Burnout soll schon im Ansatz verhindert werden [13], 345 f.

Konzept strategischer Planung und Organisation[Bearbeiten]

Aus diesen Gründen sei eine bedarfsorientierte Betreuung und Assistenz nur zu realisieren über eine strategische Planung und Organisation des Betriebs bzw. des Hilfesystems nach dem Ziel der Bedarfsorientierung. Dabei gilt es, Standards (s.o. „Merkmals- und Leistungskataloge“) zu planen und zu realisieren, die in der einen Hinsicht der individuellen Bedarfsplanung die nötigen Ressourcen und den Spielraum geben und in der anderen Hinsicht dem Betrieb bzw. Hilfesystem eine wirtschaftliche Verwendung seiner Mittel sichern [9], S. 98ff. Die strategische Methode als Konzept kooperativen Arbeitens eigne sich insbesondere, die „Regel“ (Finanzierung, betriebliche Standards u.a. auf strategischer Ebene) auf den „Einzelfall“ (individueller Bedarf auf operativer Ebene) abzustimmen, d.h. in der Bedarfserhebung nicht schon Vorentscheidungen darüber einfließen zu lassen, wie oder wo soziale Dienstleistungen erbracht werden (z.B. in welcher Wohnform) und damit der individuellen Lebensführung Fesseln anzulegen.

Diese Vorstellungen wurden seit Mitte der 90er Jahre in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des BEB („Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe e.V.) in eine umfangreiche Software-Lösung umgesetzt GBM [14] [15]. Die Grundlagen des Verfahrens GBM/POB&A wurden von mehreren einschlägigen Firmen in unterschiedlichem Umfang adaptiert. Auch Haisch selbst bietet hierfür eine Software an, die den Gesamtumfang des Konzeptes realisiert. Besondere Adaptionen liegen vor für zentrale Bereiche v.a. der Behindertenhilfe: Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung, Werkstätte, Tagesförderung, ambulant betreutes Wohnen, Wohnen von Menschen mit körperlicher Behinderung. Expliziter Bestandteil des GBM/POB&A ist auch eine spezielle Sicht der Arbeit in der WFBM (Werkstätte für Menschen mit Behinderung). Für Menschen mit Behinderungen findet sich dabei der Oberbegriff „(berufliche) Bildung“, was den Vorteil hat, schwer- und leichtbehinderten Menschen gleichermaßen gerecht zu werden.

Nicht-expliziter Bestandteil des GBM/POB&A ist die „Praxisbegleitung“, eine Form der Fortbildung und Beratung von professionellen Assistenten, die auf Haisch`s Konzept der Arbeitsgruppe („Teammodell“) beruht (AO S. 297 ff) und der kontinuierlichen Beratung und Qualifikation natürlicher Arbeitsgruppen dienen soll, um einen gemeinsamen Standard der Arbeit aufzubauen und zu pflegen – ein besonderer Anspruch einer Arbeit, die nicht mur mit starkem Personalwechsel sondern auch mit unterschiedlicher Ausbildung und Motivation (Fachkräfte/Ehrenamtliche) des Personals zu rechnen hat.

Literatur[Bearbeiten] Ramoth, M.: Von der Assistenzplanung zur konkreten Unterstützungsleistung. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 248-278 Schumm, H.: Lebensqualität für Menschen mit autistischen Zügen. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 279-298 Utz, H.E.: Arbeitsorganisation und Teamarbeit in der Betreuung und Assistenz. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 297-327 Schaer, G.: Standards im Rahmen strategischer Betriebsführung - ein Beispiel. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 365-398 Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten: Planung und Organisation. Freiburg: Centaurus. Haisch W. (1995). Verhaltensauffälligkeiten und strukturelle Bedingungen in der Betreuung. In: W. Strubel, u. H. Weichselgartner, Behindert und verhaltensauffällig - zur Wirkung von Systemen und Strukturen. Freiburg: Lambertus. 28-68 Kolbe, H. (2000). Pädagogische Qualität. Mit Qualitätsmanagement nach ISO zur umfassenden Qualität im Behindertenheim. Dortmund: modernes lernen Nagel, M.: Bedarfsorientierte Pflege und Betreuung in Einrichtungen der diakonischen Behindertenhilfe. Diplomarbeit Berufsakademie Stuttgart, Stuttgart 2004; Latzel, G. u. Andermatt, Ch.: Pilotversuch Assistenzbudget: Abklärung des Assistenzbedarfs. Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Bundesamt für Sozialversicherungen, Schweizerische Eidgenossenschaft, Zürich 2007. Haisch, W.: Kognition- dargestellt an der Entwicklung der sensomotorischen Intelligenz. In: Schermer, F., J., Einführung in Grundlagen der Psychologie. Würzburg 1988, S. 15-71 Haisch, W.: Betreuung heute für Schwerstbehinderte - ein Forschungsbericht. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) München 1990 www.gbm.info (Download der Broschüre: GBM Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen ©) Nauerth, W, (2001): Bestmögliche Betreuung, Qualitätsmanagement in der Behindertenhilfe – das GBM-Verfahren in: Diakonie Jahrbuch 2001, Seiten 225 - 230 Diakonie-Verlag der Gustav Werner-Stiftung, Stuttgart Nauerth, W. (2000): Messen und Zählen – Quantitative Aspekte im Qualitätsmanagement in: Rainer Seifert, Frank Arentz: Qualität durch Dialog – Kwaliteit door dialoog, Seiten 46 – 55 Verlag Mainz, Wissenschaftsverlag, Aachen Trojniar- Kachelmus, U. (2007) Das GBM Verfahren als strategisches Führungsinstrument. Eignung und Einsatz in der Praxis Masterarbeit der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich . Unveröffentlicht

Einzelnachweise[Bearbeiten] 1.Hochspringen ↑ Lee, S. & Reeves, T. C. (2009; May–June). Roger Kaufman: A Significant Contributor to the Field of Educational Technology. Educational Technology, Pp 43-45). 2.Hochspringen ↑ http://www.gbm-schweiz.ch/ (Seite der Fa. Brains, Betreuer des GBM für die Schweiz) 3.Hochspringen ↑ www.gbm.info - Webseite des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe über GBM 4.Hochspringen ↑ Haisch, W.: Betreuung heute für Schwerstbehinderte - ein Forschungsbericht. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) München 1990) 5.Hochspringen ↑ Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten: Planung und Organisation. Freiburg: Centaurus 6.Hochspringen ↑ Liedel, V.: Das Modell der Lebensformen in leichter Sprache. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 217-247 7.↑ Hochspringen nach: a b c d e f g h i j Haisch, W.: Lebensformen. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 107-216 8.Hochspringen ↑ Liedel, V.: Das Modell der Lebensformen in leichter Sprache. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 217-247 9.↑ Hochspringen nach: a b c d e f g Haisch, W.: Planung und Organisation in Betreuung und Assistenz (POB&A). In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 11-106 10.Hochspringen ↑ Abraham Maslow: A Theory of Human Motivation. In Psychological Review, 1943, Vol. 50 #4, Seite 370–396> 11.Hochspringen ↑ Haisch, W.: Kognition - dargestellt an der Entwicklung der sensomotorischen Intelligenz. In: Schermer, F., J., Einführung in Grundlagen der Psychologie. Würzburg 1988, S. 15-71 12.Hochspringen ↑ Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten: Planung und Organisation. Freiburg: Centaurus. 13.Hochspringen ↑ Kolbe, H. und Haisch, W.: Eine neue Theorie zu Burnout und Arbeitszufriedenheit. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 329-364 14.Hochspringen ↑ www.gbm.info (Download der Broschüre: GBM Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen ©) 15.Hochspringen ↑ Frietsch, S.: Nutzerorientierung in der Softwareentwicklung. In: Haisch, W. Kolbe, H. Hrsg. (2013). Gestaltung der Lebens- und Arbeitsqualität in sozialen Diensten. Planung und Organisation. Centaurus, Freiburg, S. 399-408