Eine Sammelstiftung ist in der Schweiz eine überbetriebliche Vorsorgestiftung der Zweiten Säule.Das Berufliches Vorsorge-Gesetz, BVG schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer in einer Pensionskasse versichert sein müssen. Während grössere Firmen und Verwaltungen i.d.R. eine eigene Vorsorgestiftung für ihre Mitarbeiter haben, schliessen sich kleinere Firmen meist sogenannten Sammelstiftungen an, die von der Versicherungswirtschaft betrieben werden.[1]
- ↑ [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820152/index.html Berufliches Vorsorge-Gesetz, BVG Art. 11