Ein Signator ist der Unterzeichner einer Urkunde

Definition

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Das österreichische Signaturgesetz definiert den Signator in § 2, Ziff. 2 wie folgt: „2. Signator: eine Person oder eine sonstige rechtsfähige Einrichtung, der Signaturerstellungsdaten und Signaturprüfdaten zugeordnet sind und die im eigenen oder fremden Namen eine elektronische Signatur erstellt;“

Signator an Schulen [1]]

Signator an Bibliotheken

monetae signator Münzpräger

Siegler eines Testaments

Literatur

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Google Digitalisat MDZ
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