Benutzer:Zieglhar/Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Kandern
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Koordinaten: | 47° 34′ N, 7° 48′ O | |
Bestandszeitraum: | 1975– | |
Bundesland: | Baden-Württemberg | |
Regierungsbezirk: | Freiburg | |
Landkreis: | Landkreis Lörrach | |
Fläche: | 87,16 km2 | |
Einwohner: | 9911 (31. Dez. 2023)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 114 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | LÖ | |
Verbandsschlüssel: | 08 3 36 5001 | |
Verbandsgliederung: | 2 Gemeinden | |
Adresse der Verbandsverwaltung: |
Waldeckstraße 39 79400 Kandern | |
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Kandern im Landkreis Lörrach | ||
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Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Kandern ist eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) gemäß § 59 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg.[2] Der Verwaltungsgemeinschaft gehören die Stadt Kandern als erfüllende Gemeinde und deren Nachbargemeinde Malsburg-Marzell an.
Geschichte
BearbeitenSeit 1974 besteht auch eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Kandern.[3]
Statistik
BearbeitenBei Verbandsgründung 1974 lebten 7 829 Einwohner in den angeschlossenen Gemeinden. Die aktuellen Zahlen bilden die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 ab. Im Dezember 2021 lebten 9 811 Einwohner in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Kandern, was 4,3 % der Bevölkerung des Landkreises Lörrach entspricht. Die Fläche der Gemarkungen der in der Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinden beläuft sich auf 87,16 Quadratkilometer[4] und damit 10,8 % des Kreisgebietes. Die Bevölkerungsdichte beträgt 113 Einwohner pro Quadratkilometer, was deutlich unter dem Durchschnitt im Landkreis Lörrach (284) liegt.
Gemeinde | Einwohner[5] | Fläche (km²) |
Kandern | 8 348 | 62,26 |
Malsburg-Marzell | 1 463 | 24,90 |
** VVG | 9 811 | 87,16 |
Struktur
BearbeitenNach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Kandern die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Bürgermeister (Simone Penner) der Stadt Kandern. Kandern Bürgermeister + 4 Mitglieder
Beide Gemeinden sind mit je fünf Personen im gemeinsamen Ausschuss vertreten, aber Rheinfelden hat sechs und Schwörstadt vier Stimmen. Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist.
Aufgaben
BearbeitenDen Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft orientiert sich an § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.
Gesetzliche Erledigungsaufgaben
BearbeitenDie Stadt Rheinfelden berät die der Verwaltungsgemeinschaft angeschlossenen Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben erledigt die erfüllende Gemeinde für die Mitgliedergemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane:
- die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz,
- die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus,
- die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung.[6]
Vereinbarte Erfüllungsaufgaben
Bearbeiten- die vorbereitende Bauleitplanung
- die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2023 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
- ↑ Siehe Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 59
- ↑ Homepage der Gemeinde Malsburg-Marzell
- ↑ Bevölkerung, Gebiet und Bevölkerungsdichte seit 1961.
- ↑ Stand 31. Dezember 2021
- ↑ Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Vom 3. Dezember 2013; § 4 Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer