Benutzer:Zum hundertsten Mal/DNB
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek, bei der jedes in Deutschland veröffentlichte Buch (und andere Medien) als Pflichtexemplar eingereicht werden muss. Dazu verpflichtet das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG). Inhalt und Bedeutung der Einreichungen werden nicht geprüft oder bewertet.
Dieser jedem Profiautor wohlbekannte Automatismus wird von Pseudoverlagen häufig betont, als sei damit durch Verlag oder Autor eine besondere Leistung erbracht.
Natürlich ist das Onlinearchiv der DNB ein wertvolles Hilfsmittel auch für die Wikipedia.
Der bloße Eintrag in der DNB sagt jedoch nichts über die Relevanz von Autoren oder Einzelwerken.