Hallo,


mir drängt sich die Frage auf ob bei einer Verfügung ähnlich wie bei Mietverträgen einer Form gewahrt werden muss die wenn sie nicht gewahrt wird ungeachtet der vermeintlichen Willenserklärung meines Onkels zur Nichtigkeit des Verfügung führt !


LG

--(oldAs!ce 02:17, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hi oldAs!ce, für Fragen, die nichts mit der wikipedia zu tun haben gibt es die Auskunft, übrigens gibt es Verfügung--Martin Se !? 09:30, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Sehe gerade, dass du die Auskunft schon entdeckt hast, zusammengefasst, scheint mir das Ganze ein Fall für das Zivilgericht, ein Anwalt könnte da ein graphologisches oder auch psychologisches Gutachten verlangen--Martin Se !? 09:38, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten