Akopalytze
Herzlich willkommen in der Wikipedia, Akopalytze!
BearbeitenIch habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:
Tutorial für neue Autoren • Hilfe zum Bearbeiten • Häufige Fragen • Alle Hilfeseiten • Fragen stellen • Persönliche Betreuung • Wie beteiligen? • Richtlinien
- Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
- Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
- Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
- Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
- Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von
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oder durch Drücken der Schaltfläche über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.
Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.
Einen guten Start wünscht dir Sockenschütze (Diskussion) 05:51, 30. Aug. 2019 (CEST)
Wärst du eventuell daran interessiert, an einer fünfminütigen Forschungsumfrage teilzunehmen, mit deren Hilfe Wikipedia in Zukunft möglicherweise verbessert werden könnte?
BearbeitenHallo, Akopalytze!
Wärst du eventuell daran interessiert, an einer fünfminütigen Forschungsumfrage teilzunehmen, mit deren Hilfe Wikipedia in Zukunft möglicherweise verbessert werden könnte?
Die gemeinnützige Forschungsorganisation CivilServant arbeitet derzeit mit einem Forschungsteam an der Princeton University zusammen, um zu erfahren, wie die deutschsprachige Wikipedia zu einer besseren Plattform für ihre Autorinnen und Autoren werden könnte. Da du bereits in der Vergangenheit zu Wikipedia beigetragen hast, dachten wir, du könntest an diesem Projekt interessiert sein.
Möchtest du an dieser Studie teilnehmen? Du müsstest lediglich eine fünfminütige Umfrage ausfüllen, in der dir einige Fragen zu deinen Erfahrungen auf Wikipedia gestellt werden.
Wenn es auch in deinem Interesse ist, dass die deutschsprachige Wikipedia weiterhin gedeiht, hoffen wir auf deine Teilnahme. Am Ende dieser Studie würden wir dich darüber informieren, welche neuen Erkenntnisse wir mit deiner Unterstützung gewonnen haben.
Klicke hier, um mehr zu erfahren und die Umfrage zu starten
Vielen Dank! Wir hoffen auf deine Teilnahme.
Falls du irgendwelche Fragen zur Studie hast, kannst du gerne Benutzer:Juliakamin(cs) anschreiben – oder auch Benutzerin:Maria Heuschkel (WMDE) oder Benutzerin:Christine Domgörgen (WMDE), wenn du kein Englisch sprichst und möchtest, dass deine Nachricht an sie übersetzt wird.
Entwurf Änderung Kinderwahlrecht#Pro-Argumente
BearbeitenDemokratietheoretische Pflicht
Bearbeiten„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“, steht im Grundgesetz (Art. 20). Auch Minderjährige sind ausdrücklich Teil des Volkes. Der Ausschluss Minderjähriger vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit diesem Grundsatz der Volkssouveränität bringen. Auch die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Art. 38 GG) verbieten eine Altersbeschränkung. Laut Bundesverfassungsgericht darf das Wahlrecht „nicht von besonderen, nicht von jedermann erfüllbaren Voraussetzungen (des Vermögens, des Einkommens, der Steuerentrichtung, der Bildung, der Lebensstellung) abhängig gemacht werden“. Zudem: „Das allgemeine Wahlrecht kann nur aus zwingenden Gründen eingeschränkt werden.“[1] Ein solcher zwingender Grund für den Ausschluss Jugendlicher vom Wahlrecht ist aber nicht zu erkennen. Schließlich gibt es auch kein Höchstwahlalter, obwohl sich dafür auch gute Gründe finden ließen.
Einsichts- und Verantwortungsfähigkeit von Kindern
BearbeitenNach Ansicht der Befürworter ist mangelndes Wissen über Politik kein Grund, um Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, weil es in einer Demokratie keine Wissenstests geben dürfe. Das Wort „Wahlreife“ sei nirgends definiert und werde auch sonst bei niemandem geprüft. Niemand habe je von einem 30-, 50- oder 90-Jährigen einen Politik-Wissenstest verlangt. Es gibt auch keine Altersgrenze nach oben, obwohl man dafür auch Gründe erfinden könnte.[2] Selbst die bis Anfang 2019 geltende gesetzliche Einschränkung, wonach demente Menschen ihr Wahlrecht verlieren, wenn ihnen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein dauerhafter Betreuer zur Seite gestellt wurde (ehemals § 13 Nr. 2 BWahlG), wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[3] Ebenso wenig, wie es ein Höchstwahlalter nach oben gibt, dürfe es ein Mindestwahlalter nach unten geben. Beides ließe sich nicht rechtfertigen.
Mehr Generationengerechtigkeit
BearbeitenDie Befürworter des Kinderwahlrechts argumentieren, dass durch dessen Einführung die Interessen von jungen Menschen in der Politik mehr berücksichtigt würden. Die Parteien würden damit gezwungen, sich mehr für diese Interessen einzusetzen. Momentan seien die Älteren überrepräsentiert, weil es eine Altersgrenze nach unten, aber normalerweise keine nach oben gibt.
Wahlrecht und andere Altersgrenzen sind nicht aneinander gekoppelt
BearbeitenDas Wahlalter ist nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit im Straf- und Zivilrecht verknüpft. Bereits von 1970 bis 1975 fielen Volljährigkeit und Wahlalter auseinander, als nur das aktive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt wurde, die Volljährigkeit aber unverändert bei 21 Jahren lag. Österreich hat im Jahr 2007 auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und die Volljährigkeit bei 18 Jahren belassen.
Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht, etwa beim Alkohol- und Zigarettenkonsum, dienen dem Schutz der Jugendlichen. Das Wahlrecht stellt hingegen keine gesundheits- oder entwicklungsgefährdende Materie dar, vor der junge Menschen geschützt werden müssten. Zudem wird in vielen Bereichen des Lebens jungen Menschen bereits früh Verantwortung anvertraut. Religionsmündigkeit und Strafmündigkeit als Jugendlicher beginnen bereits mit 14 Jahren. Ab 16 Jahren sind Eheschließungen unter bestimmten Bedingungen möglich. Mit 17 Jahren kann man sich als Soldat bei der Bundeswehr verpflichten. Ab dem ersten Lebensjahr gilt das Demonstrationsrecht ohne Einschränkungen. Zudem können junge Menschen in allen Parteien ab 16 Jahren auf Parteitagen über Sachfragen, Vorstände und Koalitionsverträge abstimmen – wie zuletzt beim SPD-Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU – und somit einen Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen, der im Hinblick auf Verantwortung und politische Urteilskraft höhere Anforderungen stellt als das Wahlrecht.
Mitteilung zu den Ergebnissen der Wikipedia-Studie
BearbeitenHallo,
die gemeinnützige Forschungsorganisation CivilServant hat gemeinsam mit einem Forschungsteam der Cornell University eine Studie durchgeführt, um herauszufinden, wie Wikipedia-Autorinnen und -Autoren bessere Erfahrungen mit der Plattform machen können. Im Rahmen dieser Studie haben erfahrene Autorinnen und Autoren der deutschen Wikipedia im Zeitraum vom August 2019 bis zum Februar 2020 anderen Autorinnen und Autoren für einen ihrer Beiträge gedankt.
Wir wollten dich wissen lassen, dass du möglicherweise zu den Autorinnen und Autoren gehörst, denen im Verlauf der Studie gedankt wurde. Die Ergebnisse kannst du hier nachlesen. Falls dir tatsächlich gedankt wurde, hat sich ein erfahrener Autor also gedacht, dass dein Beitrag wertvoll war und ein Dankeschön verdient hat.
Du kannst die ersten Ergebnisse dieser Studie online nachlesen: https://citizensandtech.org/tausende-von-menschen-haben-fur-ihre-arbeit-an-wikipedia-dank-erhalten-was-wir-daraus-gelernt-haben/.
Im Rahmen der Studie haben wir öffentlich zugängliche Informationen auf Wikipedia zusammengetragen. Wenn du deine Daten von dieser Studie entfernen lassen möchtest, kannst du dich gerne an Meta:user:Juliakamin(cs) wenden.
Diese Studie wird von J. Nathan Matias durchgeführt, einem Dozenten an der Cornell University. Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit an ihn oder an die Forschungsleiterin der Studie, Julia Kamin, wenden. Du erreichst sie unter nathan.matias@civilservant.io respektive julia.kamin@civilservant.io.
Nathan ist zudem der Gründer von CivilServant – die Organisation verwaltet die Software, die bei dieser Studie eingesetzt wird. Fragen zu dieser Beziehung kannst du gerne an Nathan persönlich richten. Solltest du irgendwelche Fragen oder Bedenken haben, was deine Rechte als Studienteilnehmer angeht, kannst du das Institutional Review Board (kurz: IRB) für menschliche Teilnehmer der Cornell University kontaktieren. Du erreichst es unter der Telefonnummer +1-607-255-5138 oder unter folgender Website: http://www.irb.cornell.edu.
Die Cornell University ist eine Universität in den Vereinigten Staaten, die wir um die Betreuung unserer Forschung gebeten haben. Wir wollen auf diese Weise sicherstellen, dass unsere Studie den forschungsethischen Anforderungen entspricht. Eventuelle Sorgen oder Klagen kannst du unter der Telefonnummer +1-866-293-3077 oder anonym über EthicsPoint auf der Website http://www.hotline.cornell.edu äußern. EthicsPoint ist eine unabhängige Organisation, die als Mittler zwischen der Universität und der klagenden Person fungiert, damit die Anonymität letzterer gewahrt werden kann.
Zu guter Letzt hast du im Zusammenhang mit der Studie vielleicht auch an einer Umfrage teilgenommen. Falls ja, wurden dir deine Rechte in Bezug auf deine Daten damals mitgeteilt. Wenn du Fragen hast, kannst du Julia unter julia.kamin@civilservant.io kontaktieren. Die Umfrageergebnisse waren nicht aussagekräftig und werden daher nicht bekannt gegeben.
Herzlichen Dank!
CivilServantBot (Diskussion) 21:52, 11. Jun. 2020 (CEST)
- ↑ BVerfGE 58, 202/205; vgl. Jarass/Pierot 1992, Art. 38 Rn. 5; Maunz/Dürig 2003, Art. 38 Rn. 39
- ↑ Hintergrundpapier der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
- ↑ Bundesverfassungsgericht, 2. Senat: Beschluss vom 29. Januar 2019, S. 3/44. In: Urteilstext. Bundesverfassungsgericht, 29. Januar 2019, abgerufen am 11. Juli 2019.